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HEV 8/2003 Inhaltsverzeichnis
Mietrecht

 

Abschaffung der Formularpflicht zur Mitteilung des
Anfangsmietzinses seit 1. August 2003 in Kraft

* Paco Oliver

Seit dem 1. August 2003 müssen beim Abschluss eines neuen Mietvertrages die Formulare zur Mitteilung des Anfangsmietzinses nicht mehr verwendet werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

Am 9. Februar 2003 stimmten die Zürcher Stimmbürger für die Abschaffung der obligatorischen Verwendung des Formulars zur Mitteilung des Anfangsmietzinses und zwar durch die Aufhebung der entsprechenden Bestimmung im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Diese Gesetzesänderung hat nun der Regierungsrat, nachdem der Kantonsrat eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung abgewiesen hat, in Kraft gesetzt. Leider traf die Mitteilung zu spät für die Juli-Ausgabe unserer Monatsschrift ein. Aber die Genugtuung darüber, dass die Formulare zur Mitteilung des Anfangsmietzinses beim Abschluss eines neuen Mietvertrags schon seit dem 1. August 2003 nicht mehr verwendet werden müssen, ist grösser als das Bedauern darüber, dass wir dies unseren Mitgliedern erst jetzt mitteilen können.
Vor dem 1. November 1994 kannte man das Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses im Kanton Zürich nicht. Verwendet werden musste es vom 1. November 1994 bis zum 1. November 1997 und vom 1. Mai 2000 bis zum 31. Juli 2003.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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