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Abschaffung
der Formularpflicht zur Mitteilung des Anfangsmietzinses seit 1. August
2003 in Kraft * Paco Oliver
Seit dem 1. August 2003
müssen beim Abschluss eines neuen Mietvertrages die Formulare zur
Mitteilung des Anfangsmietzinses nicht mehr verwendet werden. Der Regierungsrat
hat die entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum
Schweizerischen Zivilgesetzbuch auf diesen Zeitpunkt in Kraft
gesetzt. Am 9. Februar 2003
stimmten die Zürcher Stimmbürger für die Abschaffung der
obligatorischen Verwendung des Formulars zur Mitteilung des Anfangsmietzinses
und zwar durch die Aufhebung der entsprechenden Bestimmung im
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Diese
Gesetzesänderung hat nun der Regierungsrat, nachdem der Kantonsrat eine
Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung abgewiesen hat, in Kraft gesetzt.
Leider traf die Mitteilung zu spät für die Juli-Ausgabe unserer
Monatsschrift ein. Aber die Genugtuung darüber, dass die Formulare zur
Mitteilung des Anfangsmietzinses beim Abschluss eines neuen Mietvertrags schon
seit dem 1. August 2003 nicht mehr verwendet werden müssen,
ist grösser als das Bedauern darüber, dass wir dies unseren
Mitgliedern erst jetzt mitteilen können. Vor dem 1. November 1994 kannte man das Formular zur
Mitteilung des Anfangsmietzinses im Kanton Zürich nicht. Verwendet werden
musste es vom 1. November 1994 bis zum 1. November
1997 und vom 1. Mai 2000 bis zum 31. Juli
2003. |
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