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1. Schwere und
Spezialität des Schadens |
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Empfindlichkeitsstufe nach LSV
(ES) |
Immissionsgrenzwert in dB(A) Leq tags |
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II III |
60/50 65/55 |
Klagevoraussetzung 1: Ihre
Liegenschaft muss an sich über einem dieser Immissionsgrenzwerte belastet
sein. |
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Im Bereich des
Südanflugs auf Piste 34 werden tagsüber mit Ausnahme eines kleinen
Spickels im nördlichen Schwamendingen keine Überschreitungen des
Immissionsgrenzwertes ausgewiesen¹. Die Südanflüge während
3 bis 5 Stunden am Tag während Erholungszeiten genügen nicht, um den
Tages-Leq über den Immissionsgrenzwert anzuheben. Weil erst ab 6.00 Uhr
geflogen wird, entfällt die Belastung zur dritten Nachtstunde. In der
ersten und zweiten Nachtstunde erfolgen Landungen, wenn die kurze Piste 28
nicht ausreicht (z.B. Grossflugzeug und nasse Piste). Angeblich wird deswegen
aber kein Nacht-Immissionsgrenzwert überschritten (das ist noch zu
überprüfen!). Daher ist die vom Bundesgericht aufgestellte
Anforderung an die Klage an sich nicht erfüllt. Dennoch sind bei
erhöhtem Prozessrisiko Erfolgsaussichten da: Denn wer jeden Tag ab
6.00 Uhr aus dem Bett gerissen wird und an arbeitsfreien Tagen frühmorgens
und zum Teil abends starken Fluglärm erdulden muss, ist ganz
unabhängig vom Leq massiv beeinträchtigt. In Anlehnung an Art.
679/684 ZGB muss die Schwere der Störung bejaht werden. Der Lärmkorridor ist bei Anflügen relativ
schmal. Wenn Sie in dem Bereich wohnen, in welchem Dachziegelklammerungen
vorgenommen wurden oder bevorstehen, sind Sie mit Sicherheit auch im
Lärmkorridor. Wenn Sie nichts von Dachziegelklammerungen gehört
haben, ersehen Sie behelfsmässig das Gebiet der übermässigen
Lärmbelastung aus einer sonst nicht mehr aktuellen
Karte². |
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2.
Voraussehbarkeit des Schadens In den
Genfer Entscheiden sprach das Bundesgericht Entschädigungen nur
Eigentümern von Liegenschaften zu, welche sie vor dem 1. Januar 1961
gekauft hatten. Erben, deren Erblasser diese Bedingung erfüllte, wurden
auch entschädigt. Alle anderen Eigentümer gingen leer aus, da sie
angeblich den zunehmenden Fluglärm voraussehen konnten. Im Bereich des Südanfluges gab es bisher keinen
zivilen Fluglärm und er war wegen der Riegelfunktion des
Militärflugplatzes Dübendorf auch nicht voraussehbar. Daher durften
sich Eigentümer nach Treu und Glauben darauf verlassen, dass sie nicht mit
zivilem Fluglärm zu rechnen haben würden. Der Stichtag vom 1. Januar
1961 kann Eigentümern im Süden deshalb nicht entgegengehalten
werden. Eine Verjährung solcher
Forderungen ist sicher nicht eingetreten, da im ganzen Gebiet
(Militärfluglärm ausgenommen) bisher kein übermässiger
Fluglärm herrschte. |
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3. Und wenn der
Südanflug nur eine Übergangslösung ist? Begehren um Entschädigung wegen übermässigem
Fluglärm werden nach den Vorschriften über formelle Enteignung des
Enteignungsgesetzes behandelt. Art. 5 Enteignungsgesetz ermöglicht auch
die Entschädigung von bloss vorübergehenden Schäden. Allerdings
würde diese natürlich erheblich tiefer angesetzt als bei dauernder
Inanspruchnahme von Eigentum. Weil das Enteignungsverfahren ohnehin mehrere
Jahre beanspruchen wird, wird man bis zu seinem Abschluss wissen, ob die
geänderten Flugverfahren ein Provisorium oder eine definitive Lösung
sind. |
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4. Nach dem
Schrumpfungsprozess am Flughafen ist das Lärmproblem entschärft
... Auch nach früheren
Einbrüchen hat sich der Luftverkehr stets wieder überproportional
erholt. Sämtliche Prognosen rechnen auch jetzt mit einer baldigen Erholung
und starkem weiteren Wachstum. Selbst wenn der Flughafen Zürich in die 2.
Liga zurückgestuft wird, wird auch für ihn wieder etwas davon
abfallen. Sind die grossen Hubs aufgefüllt, schlägt die Stunde der
kleinen Flughäfen mit guten Umsteigebeziehungen. Damit gibt es aus Eigentümersicht keinen Grund,
wegen sinkenden Bewegungszahlen abzuwarten. Im Gegenteil: Zuwarten ist immer
ein Spiel mit einem Verjährungsrisiko, das nur schwer kalkulierbar
ist. |
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5. Vorgehen zur
Geltendmachung der Forderungen Rechtsbegehren sind an Unique Flughafen Zürich AG als heutige
Flughafenhalterin zu richten. Der Eingabe sollen ein Grundbuchauszug enthaltend
das Kaufdatum, ein Katasterplan und die letzte Schätzung (nicht Rechnung!)
der Gebäudeversicherung beiliegen. Beziffern müssen Sie Ihre
Forderung nicht. Es genügt, Entschädigung für Minderwert wegen
übermässigen Fluglärms zu beantragen. Das Enteignungsrecht sagt nichts darüber, ab wann
Entschädigungen wegen übermässigen Lärms geltend gemacht
werden können. Wer ganz vorsichtig ist, wartet daher ab, bis sein
Grundstück überflogen wird, d.h. bis der Schaden real eingetreten
ist. Man kann sich mit einem ein wenig erhöhten Prozessrisiko
aber auch auf den Standpunkt stellen, der Schaden sei mit der Genehmigung der
Südanflugverfahren bereits eingetreten und die Forderung bereits jetzt
anmelden. Das hat den in der heutigen fragilen politischen Situation nicht zu
unterschätzenden Vorteil, dass man frühzeitig weiss, wie Viele
Entschädigungsforderungen in welcher Höhe gestellt werden.
Wir raten Ihnen dringend, mit der
Geltendmachung solcher Forderungen ein auf öffentliches Recht und
Enteignungsrecht spezialisiertes Anwaltsbüro zu beauftragen. Unserer
obigen knappen Darstellung können Sie entnehmen, dass nur eine sehr
sorgfältige Argumentation zum Ziele führen kann. Das Prozessrisiko ist gering. Selbst wenn Sie den Prozess verlieren,
muss Unique die Verfahrenskosten übernehmen und eine
Prozessentschädigung bezahlen (!). Das gilt jedenfalls bei
sorgfältiger Prozessführung. Wir weisen Sie ferner auf die
Möglichkeit hin, dass sich mehrere Eigentümer zusammenschliessen und
eine Art Klagepool bilden. Dies reduziert unserer Erfahrung nach die
vorzuschiessenden Anwaltskosten. |
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6. Checkliste |
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Klagevoraussetzung 1 |
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Sie wohnen im Bereich der Anflugschneise Süd und werden
künftig am frühen Morgen und an arbeitsfreien Tagen zu
Ausschlafenszeiten sowie teilweise abends mit starkem Fluglärm
konfrontiert (erhöhtes Prozessrisiko!) oder Ihre Liegenschaft wird im
Tiefstflug (ca. 100 150 m) überflogen (trifft nur für
Glattbrugg zu). |
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Klagevoraussetzung 2 |
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Sie haben Ihr Eigentum im Bereich des Südanflugs vor ca. Mitte
2001 erworben. |
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Zeitpunkt für Forderungsanmeldung |
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Grundsätzlich bei Aufnahme der Südanflüge. Im Sinne
einer politischen Demonstration aber auch schon jetzt möglich. |
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Im Übrigen zu beachten: |
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Auf einen schnellen Erfolg dürfen Sie nicht hoffen. Das
Enteignungsverfahren braucht wahrscheinlich mehrere Jahre Zeit. |
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