|
|
|
| |
|
|
| |
Ein wichtiger
Meilenstein ... In ihrem Entscheid
ist die eidgenössische Schätzungskommission unseren Ausführungen
gefolgt. Sie hielt fest, dass die starke Erhöhung der Bewegungszahlen ab
September 1997 auf 100 und mehr pro Tag das Fass zum Überlaufen gebracht
habe. Von da an sei für Eigentümer in Opfikon-Glattbrugg erkennbar
gewesen, dass der Fluglärm übermässig sei. Dass der
Dauerschallpegel bereits in früheren Jahren bei «bloss» 40 und
weniger Bewegungen pro Tag auch schon rund 68 dB(A) Leq betragen habe, hielt es
demgegenüber nicht für ausschlaggebend. Nicht entschieden hat die Schätzungskommission die Frage, ob
sich die Grundeigentümer auch auf eine rechtsrelevante Vertrauensposition
berufen können. Immerhin erklärte sie dazu, «es erschiene ...
stossend, wenn die Enteigner heute mit der Gutheissung der
Verjährungseinrede gewissermassen dafür belohnt würden, keine
Enteignungsverfahren durchgeführt zu haben, obschon dies längst
angezeigt gewesen wäre (E. 10)». |
|
| |
|
|
| |
... und ein
weiterer steiniger Weg Kanton
Zürich und Unique können diesen Entscheid ans Bundesgericht
weiterziehen. Tun sie es, ist mit einer weiteren Verzögerung von 1 bis 1,5
Jahren zu rechnen. Selbstverständlich werden wir unseren Rechtsstandpunkt auch vor
Bundesgericht voll zur Geltung bringen. Fällt auch der Entscheid des Bundesgerichts positiv aus, wird
die Eidg. Schätzungskommission versuchen, die geschuldeten
Entschädigungen für jede einzelne Liegenschaft einvernehmlich
festzulegen. Misslingt dies, muss sie diese festsetzen. Auch dagegen wäre
noch ein Gang ans Bundesgericht möglich. |
|
| |
|
|
| |
Bedeutung
für andere Enteignungsverfahren Ähnliche Verlagerungen oder wesentliche Zunahmen von Bewegungen
hat es nachts im Norden (Oberglatt, Höri, Hochfelden, Winkel bei
Rüti) gegeben. Auch Rümlang erhielt in den letzten Jahren weitere
erhebliche Belastungen (Starts 16 mit vollem left turn über Flughafen und
Weiterflug nach Westen und Süden). Der Entscheid ist daher auch für
diese Gebiete bedeutsam. Keine Bedeutung
hat er dagegen für vor kurzem neu beschallte Gebiete im Osten (Anflug 28)
und künftig im Süden (Anflug 34). Denn dort ist mit Sicherheit noch
keine Verjährung eingetreten. |
|
| |
|
|
| |
Politischer
Kontext Die Pilotverfahren in
Opfikon haben eine Vielzahl weiterer Eigentümer rund um den Flughafen dazu
ermutigt, ebenfalls Entschädigungsforderungen für Minderwert
anzumelden. Damit wurde eine kritische Grösse erreicht, welche auch die
Politik auf den Plan rief. Im Parlament laufen inzwischen Arbeiten für
eine Revision des Enteignungsrechts, welche die eigentümerfeindliche
Praxis des Bundesgerichts bezüglich Wertminderungen durch
übermässigen Verkehrslärm korrigieren sollen (Parlamentarische
Initiative Hegetschweiler). Das Bundesgericht wird bei seinem Entscheid in
der Verjährungsfrage die einmütigen Äusserungen des Parlamentes
nicht übersehen können. Die Opfikoner Eigentümer haben aber
nicht bloss die Politik auf den Plan gerufen, sie haben auch dem Gedanken zum
Durchbruch verholfen, dass übermässiger Verkehrslärm kostet und
nicht einfach gratis zu haben ist. Für all dies gebührt ihnen ein
herzliches Dankeschön. |
|
|