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HEV 8/2003 Inhaltsverzeichnis
Fluglärm

 

Fluglärm-Doppelbelastung in Zürich
lässt sich berechnen

Bundesamt für Wald, Umwelt und Landschaft, BUWAL

Die Lärmbelastung durch den Betrieb auf dem zivilen Flugplatz Zürich-Kloten und dem militärischen in Dübendorf lässt sich dank einer neuen Berechnungsmethode nun zusammenrechnen. Das BUWAL hat die sogenannte Fluglärm-Summation aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesstellen erarbeitet.
Diese Lücke in der Beurteilungspraxis ist nun geschlossen: Gemäss den Anforderungen des Bundesgerichtes erarbeitete das BUWAL für das Gebiet mit Doppelbelastung eine Methode zur gesamthaften Berechnung des Militär- und Zivilfluglärms. An den Arbeiten zur Fluglärm-Summation beteiligten sich auch die Bundesämter für Zivilluftfahrt (BAZL), Raumentwicklung (ARE) und den Betrieb der Luftwaffe (BABLW). Zudem flossen Vorschläge der EMPA in die Berechnungsmethode.
 
     
  Warten auf Betriebskonzepte
Die Nähe der beiden Flugplätze ist in der Schweiz ein Einzelfall. Die Berechnungsmethode gilt deshalb nur in diesem Gebiet. Dank der Methode lassen sich nun die Auswirkungen möglicher zukünftiger Betriebskonzepte auf die betroffenen Gemeinden aufzeigen.
Auf raumplanerische Entscheide lässt sich die Fluglärm-Summation aber erst anwenden, wenn die Betriebskonzepte der beiden Flugplätze vorliegen.
 
     
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