 |
Seltsames
passiert Es ist schon eigenartig: Sie
können fragen, wen Sie wollen. Niemand, aber auch gar niemand, ist
zumindest im Prinzip gegen Wohneigentumsförderung. Geht es aber
darum eine Massnahme zu beschliessen, kommen die Einwände: Da ist die Rede
von einer privilegierten Gruppe, die erneut bevorzugt werde, es gehe um
lediglich geringe Beträge oder um Dinge, deren Umsetzung nicht wirklich
das Wohneigentum fördere, oder die Massnahme sei zwar griffig und gut, im
Moment könne sich der Staat das aber einfach nicht
leisten. Sie haben gemerkt, worauf ich
hinaus will. Der Zürcher Regierungsrat, mit lauthalser Unterstützung
von Linken, Grünen und dem Mieterverband, beantragt dem Kantonsrat, auch
der Kanton Zürich solle gegen das von den eidgenössischen Räten
beschlossene Steuerpaket 2001 das Kantonsreferendum ergreifen. Zum ersten Mal
in der Geschichte unseres Bundesstaates wollen Kantone oder genauer
deren Regierungen auf diesem Weg eine Volksabstimmung erzwingen.
Angeblich sollen die Hauseigentümer mit dem Beschluss der Räte in
verfassungswidriger Weise über alle Massen begünstigt werden. Beides
ist heuchlerisch und falsch. Im
Abstimmungskampf gegen unsere Volksinitiative «Wohneigentum für
alle» hatten Linke und unsere Regierungen angeführt, nach Ablehnung
der Initiative werde der Systemwechsel wieder zu diskutieren sein. In der
Debatte zum Steuerpaket votierten SP und Grüne für den Systemwechsel
(der Stichentscheid der damaligen SP-Vizepräsidentin des Nationalrates
hatte ihn erst möglich gemacht) und genau für den Vorschlag, den sie
heute als Affront der Hauseigentümer brandmarken. Gerade die
Mieterverbandsfunktionäre Anita Thanei und Rudolf Strahm hatten sich
eindringlich für diese Lösung eingesetzt. Eigenartig, dass einzig vom «Fünfer und
Weggli» für die Hauseigentümer die Rede ist. Tatsächlich
macht der Wohneigentumsteil der Vorlage lediglich rund einen Viertel der
Steuerentlastungen aus. Fast zwei Drittel fallen auf die Entlastung der
Familien. Schliesslich wird geflissentlich übersehen, dass der
Systemwechsel erst in fünf Jahren in Kraft tritt und dass einige
Massnahmen gar nicht den Hauseigentümern zu Gute kommen. In den Genuss
sowohl des Bausparens als auch des reduzierten Schuldzinsabzuges für
Neuerwerber kommen nämlich einzig Personen, die heute noch gar nicht
Hauseigentümer (also Mieter) sind! Das Bausparen hat übrigens im
Kanton Baselland nachweisbar zu zusätzlichen Investitionen geführt,
aus denen letztlich gar höhere Steuereinnahmen resultieren. Wo bleiben die
in dieser Rechnung? |
 |