HEV Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 8/2003 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Seltsames passiert

Es ist schon eigenartig: Sie können fragen, wen Sie wollen. Niemand, aber auch gar niemand, ist – zumindest im Prinzip – gegen Wohneigentumsförderung. Geht es aber darum eine Massnahme zu beschliessen, kommen die Einwände: Da ist die Rede von einer privilegierten Gruppe, die erneut bevorzugt werde, es gehe um lediglich geringe Beträge oder um Dinge, deren Umsetzung nicht wirklich das Wohneigentum fördere, oder die Massnahme sei zwar griffig und gut, im Moment könne sich der Staat das aber einfach nicht leisten.
Sie haben gemerkt, worauf ich hinaus will. Der Zürcher Regierungsrat, mit lauthalser Unterstützung von Linken, Grünen und dem Mieterverband, beantragt dem Kantonsrat, auch der Kanton Zürich solle gegen das von den eidgenössischen Räten beschlossene Steuerpaket 2001 das Kantonsreferendum ergreifen. Zum ersten Mal in der Geschichte unseres Bundesstaates wollen Kantone – oder genauer deren Regierungen – auf diesem Weg eine Volksabstimmung erzwingen. Angeblich sollen die Hauseigentümer mit dem Beschluss der Räte in verfassungswidriger Weise über alle Massen begünstigt werden. Beides ist heuchlerisch und falsch.
Im Abstimmungskampf gegen unsere Volksinitiative «Wohneigentum für alle» hatten Linke und unsere Regierungen angeführt, nach Ablehnung der Initiative werde der Systemwechsel wieder zu diskutieren sein. In der Debatte zum Steuerpaket votierten SP und Grüne für den Systemwechsel (der Stichentscheid der damaligen SP-Vizepräsidentin des Nationalrates hatte ihn erst möglich gemacht) und genau für den Vorschlag, den sie heute als Affront der Hauseigentümer brandmarken. Gerade die Mieterverbandsfunktionäre Anita Thanei und Rudolf Strahm hatten sich eindringlich für diese Lösung eingesetzt.
Eigenartig, dass einzig vom «Fünfer und Weggli» für die Hauseigentümer die Rede ist. Tatsächlich macht der Wohneigentumsteil der Vorlage lediglich rund einen Viertel der Steuerentlastungen aus. Fast zwei Drittel fallen auf die Entlastung der Familien. Schliesslich wird geflissentlich übersehen, dass der Systemwechsel erst in fünf Jahren in Kraft tritt und dass einige Massnahmen gar nicht den Hauseigentümern zu Gute kommen. In den Genuss sowohl des Bausparens als auch des reduzierten Schuldzinsabzuges für Neuerwerber kommen nämlich einzig Personen, die heute noch gar nicht Hauseigentümer (also Mieter) sind! Das Bausparen hat übrigens im Kanton Baselland nachweisbar zu zusätzlichen Investitionen geführt, aus denen letztlich gar höhere Steuereinnahmen resultieren. Wo bleiben die in dieser Rechnung?
     

Inhaltsverzeichnis