Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 9/2003 Inhaltsverzeichnis
Umwelt

 

Feuerungskontrollen einfacher und einheitlich
Mitteilung der AWEL, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Lufthygiene

Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten.

Der Bund hat für die ganze Schweiz einheitliche Messempfehlungen für Heizungen erlassen. Die Zürcher Gemeinden und Städte konnten bis anhin weit gehend selbst über die Liberalisierung der Feuerungskontrollen bestimmen. Die Baudirektion Kanton Zürich hat 1996 die Gemeinden über die Möglichkeiten einer effizienten Feuerungskontrolle informiert und die entsprechenden Entscheidungsunterlagen geliefert, die von verschiedenen Partnern wie Gemeinden, Hauseigentümern und Feuerungskontrolleuren angenommen wurden. In den vergangenen Jahren entwickelten sich jedoch innerhalb der vorgegebenen Grundstrukturen eine Vielzahl von ähnlichen Varianten, was zuweilen zu Reklamationen, administrativem Mehraufwand und unterschiedlichen Gebühren innerhalb des Kantons geführt hat.
Der Bund verlangt mit der Luftreinhalteverordnung (LRV), dass Öl- oder Gasheizungen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden. Dabei unterscheidet man drei obligatorische Kontrollarten: Die Erstoder Abnahmekontrolle von neuen oder sanierten Anlagen wird ausschliesslich durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchgeführt. Sie ist vergleichbar mit einer Garantieabnahme. Dies gibt dem Betreiber die Sicherheit, dass die Anlage korrekt arbeitet und die Emissionsgrenzwerte nach der LRV eingehalten werden. Die Routinekontrolle findet alle zwei Jahre statt und wird durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine anerkannte Fachfirma durchgeführt. Werden bei der Überprüfung Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte gemessen, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig.

Die Harmonisierung der Feuerungskontrolle
Die Abteilung Lufthygiene der Baudirektion Kanton Zürich hat im Jahr 2002 beschlossen, die Schwachstellen, die in den vergangenen Jahren entstanden sind, zu beheben und hat die Feuerungskontrolle sowie deren Strukturen den neuen Bedürfnissen angepasst. Die Modelle der Teilliberalisierung und Vollliberalisierung, die im Kanton bereits angewendet werden, dienten als Grundlage. Mit verschiedenen Fachleuten, wurde das Konzept der Feuerungskontrolle im Kanton Zürich überarbeitet mit dem Ziel, die unterschiedlichen Gebühren und den ungleichen Vollzug zu beseitigen.

Die vereinfachte Abwicklung
Die Organisation der Feuerungskontrolle von Öl- und Gasheizungen (bis 350 Kilowatt) wird im Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen. Sie können zwischen zwei Kontrollmodellen wählen, sollten das gewählte Modell aber konsequent anwenden.
Entscheidet sich die Gemeinde oder Stadt für das Modell 1, bleibt die Kontrolle in der Verantwortung des amtlichen Feuerungskontrolleurs. Er beurteilt, ob die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung eingehalten sind. Bei der Überschreitung der Emissionsgrenzwerte übernimmt eine private Fachfirma die Nachregulierung oder Sanierung der Heizung.
Eine Mehrzahl der Gemeinden und Städte hat sich in den vergangenen Jahren jedoch bereits für das Modell 2 entschieden. Dieses bringt dem Hauseigentümer den Vorteil, dass er wählen kann, wer seine Heizung kontrolliert. Entweder lässt er die Messung wie beim Modell 1 vom amtlichen Feuerungskontrolleur durchführen oder seine Fachfirma übernimmt die Messung, Neuregulierung oder Sanierung der Anlage. Dank dem neuen Konzept können die Gebühren weit gehend harmonisiert und kann das Vorgehen kantonsweit vereinheitlicht werden.
Weitere Informationen sowie ein Merkblatt sind ab Ende September 2003 im Internet unter www.luft.zh.ch/feuerungskontrolle oder Telefon 043 259 29 92 erhältlich.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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