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Feuerungskontrollen einfacher und einheitlich Mitteilung der AWEL, Amt für Abfall, Wasser,
Energie und Luft, Abteilung Lufthygiene
Saubere und sparsame
Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur
Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung
(LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen. Zudem
bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den
Heizkosten.
Der Bund hat für die
ganze Schweiz einheitliche Messempfehlungen für Heizungen erlassen. Die
Zürcher Gemeinden und Städte konnten bis anhin weit gehend selbst
über die Liberalisierung der Feuerungskontrollen bestimmen. Die
Baudirektion Kanton Zürich hat 1996 die Gemeinden über die
Möglichkeiten einer effizienten Feuerungskontrolle informiert und die
entsprechenden Entscheidungsunterlagen geliefert, die von verschiedenen
Partnern wie Gemeinden, Hauseigentümern und Feuerungskontrolleuren
angenommen wurden. In den vergangenen Jahren entwickelten sich jedoch innerhalb
der vorgegebenen Grundstrukturen eine Vielzahl von ähnlichen Varianten,
was zuweilen zu Reklamationen, administrativem Mehraufwand und
unterschiedlichen Gebühren innerhalb des Kantons geführt
hat. Der Bund verlangt mit der
Luftreinhalteverordnung (LRV), dass Öl- oder Gasheizungen einer
regelmässigen Kontrolle unterzogen werden. Dabei unterscheidet man drei
obligatorische Kontrollarten: Die Erstoder Abnahmekontrolle von neuen oder
sanierten Anlagen wird ausschliesslich durch einen amtlichen
Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchgeführt. Sie ist vergleichbar mit
einer Garantieabnahme. Dies gibt dem Betreiber die Sicherheit, dass die Anlage
korrekt arbeitet und die Emissionsgrenzwerte nach der LRV eingehalten werden.
Die Routinekontrolle findet alle zwei Jahre statt und wird durch einen
amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine anerkannte Fachfirma
durchgeführt. Werden bei der Überprüfung Überschreitungen
der Emissionsgrenzwerte gemessen, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle
der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig.
Die Harmonisierung der
Feuerungskontrolle Die Abteilung
Lufthygiene der Baudirektion Kanton Zürich hat im Jahr 2002 beschlossen,
die Schwachstellen, die in den vergangenen Jahren entstanden sind, zu beheben
und hat die Feuerungskontrolle sowie deren Strukturen den neuen
Bedürfnissen angepasst. Die Modelle der Teilliberalisierung und
Vollliberalisierung, die im Kanton bereits angewendet werden, dienten als
Grundlage. Mit verschiedenen Fachleuten, wurde das Konzept der
Feuerungskontrolle im Kanton Zürich überarbeitet mit dem Ziel, die
unterschiedlichen Gebühren und den ungleichen Vollzug zu
beseitigen. Die vereinfachte
Abwicklung Die Organisation der
Feuerungskontrolle von Öl- und Gasheizungen (bis 350 Kilowatt) wird im
Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen. Sie
können zwischen zwei Kontrollmodellen wählen, sollten das
gewählte Modell aber konsequent anwenden. Entscheidet sich die Gemeinde oder Stadt für das Modell 1,
bleibt die Kontrolle in der Verantwortung des amtlichen Feuerungskontrolleurs.
Er beurteilt, ob die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung eingehalten sind.
Bei der Überschreitung der Emissionsgrenzwerte übernimmt eine private
Fachfirma die Nachregulierung oder Sanierung der Heizung. Eine Mehrzahl der Gemeinden und Städte hat sich in
den vergangenen Jahren jedoch bereits für das Modell 2 entschieden. Dieses
bringt dem Hauseigentümer den Vorteil, dass er wählen kann, wer seine
Heizung kontrolliert. Entweder lässt er die Messung wie beim Modell 1 vom
amtlichen Feuerungskontrolleur durchführen oder seine Fachfirma
übernimmt die Messung, Neuregulierung oder Sanierung der Anlage. Dank dem
neuen Konzept können die Gebühren weit gehend harmonisiert und kann
das Vorgehen kantonsweit vereinheitlicht werden. Weitere Informationen sowie ein Merkblatt sind ab Ende September 2003
im Internet unter
www.luft.zh.ch/feuerungskontrolle oder Telefon 043 259 29
92 erhältlich. |
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