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HEV 9/2003 Inhaltsverzeichnis
Umwelt

 

Tiefere Abfallgebühren in Zürcher Gemeinden
Alexandra Wymann, AWEL 1)

Ein Drittel der Zürcher Gemeinden hat die Entsorgungsgebühren im Jahr 2003 erneut gesenkt. Die Preisabschläge betreffen etwa je zur Hälfte die Sackgebühr und die Grundgebühr. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort, wie die aktualisierte Auswertung der Abfallgebühren im Kanton Zürich zeigt.

Verursacherorientierte Entsorgungsgebühren schaffen finanzielle Anreize für einen sorgsamen Umgang mit Abfällen. In den Zürcher Gemeinden ist das Verursacherprinzip seit Mitte 1996 flächendeckend eingeführt: Die Sackgebühr finanziert hauptsächlich die Kosten für Sammlung, Transport und Verbrennung von Kehricht und Sperrgut. Für die übrigen Aufwendungen, wie Separatsammlungen, Information und Administration, erheben mit einer Ausnahme alle Gemeinden eine Grundgebühr.

35-Liter-Sack billiger
Seit 1998 ist die Entsorgung eines 35- Liter-Kehrichtsackes jährlich billiger geworden. Ende der Neunziger Jahre betrugen die Preisreduktionen noch um die 5 Prozent jährlich. 2002 und 2003 sind die Kostensenkungen mit durchschnittlich je 3 Prozent etwas moderater ausgefallen.
In über 80 Prozent der Gemeinden beträgt die Entsorgungsgebühr heute zwischen Fr. 1.75 und Fr. 2.74. In den meisten übrigen Gemeinden kostet der 35-Liter- Sack unter Fr. 1.75.

Grundgebühr gesunken
Die durchschnittliche Grundgebühr für eine 4-Zimmer-Wohnung ist in den vergangenen Jahren ebenfalls stetig gesunken. Sie beträgt zurzeit in rund der Hälfte aller Gemeinden zwischen 100 und 149 Franken.

Gründe für Gebührenreduktion zwischen 2002 und 2003
35 Gemeinden haben ihre Sackgebühr gegenüber dem Vorjahr gesenkt und 7 Gemeinden haben sie erhöht. Eine tiefere Grundgebühr zahlt die Bevölkerung in 40 Gemeinden, in 14 Gemeinden ist der Tarif höher.
Verschiedene Aspekte haben zu den stetigen Gebührenreduktionen der vergangenen Jahre beigetragen:
 
 
Im Vergleich zu den späten Neunziger-Jahren sind die Kehrichtverbrennungstarife um durchschnittlich 20 Prozent gesunken.
Viele Gemeinden haben ihre Sammelund Transportlogistik optimiert und dadurch Kosten eingespart.
Vermehrte Einführung vorgezogener Entsorgungsgebühren (z.B. für Glas) oder vorgezogener Recyclingbeiträge (z.B. für elektrische und elektronische Geräte). Indem die Entsorgungskosten bereits im Kaufpreis eines Produktes enthalten sind, werden die kommunalen Abfallrechnungen entlastet.
 
     
  Künftig stabile Preise
Auf Anfang 2003 senkten die beiden Stadtzürcher Kehrichtverbrennungsanlagen ihren Tarif für kommunale Anlieferungen um rund 7 Prozent. In allen übrigen Verbrennungsanlagen gelten die gleichen Kehrichtannahmetarife wie im Vorjahr.
Die gleich bleibenden Verbrennungspreise dürften sich künftig stabilisierend auf die Sackgebühren auswirken. Bei den Grundgebühren besteht mit der weiteren Entlastung der Gemeinden durch vorgezogene Entsorgungsgebühren und Recyclingbeiträge noch Senkungspotenzial.
 
     
     
  Die Kosten selber in der Hand
Die vierköpfige Familie A achtet beim Einkaufen nicht auf verpackungsarme Produkte und nimmt es auch mit der Abfalltrennung nicht so genau. Pro Woche verbraucht Familie A drei 35-Liter-Säcke für die Kehrichtentsorgung. Bei einer Sackgebühr von 2 Franken (Median) ergibt dies Kosten von 312 Franken pro Jahr. Hinzu kommt die Grundgebühr von 120 Franken (Median) für ihre 4-Zimmer-Wohnung. Familie A gibt also für die Abfallentsorgung insgesamt 432 Franken pro Jahr aus.
Die ebenfalls vierköpfige Familie B bevorzugt schon beim Einkauf verpackungsarme Produkte, benützt konsequent die Separatsammlungen der Gemeinde und füttert regelmässig den Quartier-Kompost. Familie B stellt deshalb wöchentlich nur einen 35-Liter-Sack für die Kehrichtabfuhr bereit. Die jährlichen Entsorgungskosten von Familie B belaufen sich somit auf 224 Franken pro Jahr und sind rund halb so hoch wie die der Familie A.
Diese beiden Beispiele sind zwar fiktiv, aber durchaus realistisch. Sie zeigen, dass man die Höhe der Entsorgungskosten zu einem guten Teil selber in der Hand hat.
 
         
    35-Liter-Sack Grundgebühr für 4-Zi.-Wg.  
    2001 2002 2003 2001 2002 2003  
  Höchster Wert 2.95 2.80 2.95 290.00 245.30 240.00  
  Niedrigster Wert 1.50 1.45 1.45  55.00  50.00  45.75  
  Median 2.40 2.20 2.00 120.00 120.00 120.00  
  Eine Gemeinde ohne Grundgebühr 3.40 3.40 3.40  
                 
Übersicht Gebührenbandbreite im Kanton Zürich; Vergleich 2001 bis 2003 (in Franken). Der Median bezeichnet bei einer Verteilung von Werten die Mitte, d.h. je die Hälfte aller Werte liegt höher resp. tiefer als der Median. Der Median darf nicht verwechselt werden mit dem Durchschnittswert, bei dem extrem höhe oder tiefe Einzelwerte den Mittelwert verzerren können. Quelle AWEL/AW
     
  1) Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Aus: «Zürcher UMWELTPRAXIS» Nr. 34/2003 )  
     
  Unter www.umweltschutz.zh.ch finden Sie alle rund 500 Artikel der «Zürcher Umweltpraxis» (ZUP), darunter eine Menge von Umwelttinformationen des Kantons Zürich, die das Bauen und Wohneigentum betreffen. ZUP ist das vierteljährlich erscheinende Informationsorgan der kantonalen Umweltschutzverwaltung.  
     
     
  Tiefere Grundgebühren – wer profitiert?
* Paco Oliver
Die Gemeinden verrechnen die Grundgebühren für die Abfallentsorgung in der Regel den Eigentümern von Liegenschaften. Diese schliessen sie in den Mietzins ein oder überwälzen sie über die Nebenkosten ihrer Mieterschaft. Sinken die Grundgebühren, haben die Mieter Anspruch auf eine entsprechende Senkung.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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