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Gegen
überflüssige Steuern für tiefere Kosten beim
Wohnungskauf * Paco Oliver
Am 30. November 2003 kommt
die kantonale Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der
Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» zur Abstimmung. Wir
möchten daher in Erinnerung rufen, welchen Zweck sie verfolgt: Die
Volksinitiative wurde am 1.6.2001 vom Hauseigentümerverband Kanton
Zürich lanciert. Sie verlangt, dass Handänderungen bei
Grundstücken, insbesondere bei Wohneigentum, von der
Handänderungssteuer befreit werden. Ihr Ziel ist es, die
Transaktionskosten bei Liegenschaften zu senken und damit die Wohnkosten von
Mietern und Eigentümern zu entlasten.
Was ist die
Handänderungssteuer überhaupt? Die Handänderungssteuer wird bei jeder Veräusserung eines
Grundstücks erhoben. Sie hängt weder von einem geschaffenen Mehrwert
(Mehrwertsteuer) oder von einem erwirtschafteten Gewinn ab
(Grundstückgewinnsteuer) noch von verursachten Kosten (Notariatsund
Grundbuchgebühren), sondern lediglich von der Tatsache, dass ein
Grundstück veräussert wird. Sie wird selbst dann erhoben, wenn mit
Verlust verkauft werden muss. Sie ist
eine so genannte Rechtsverkehrsund Investitionssteuer und als solche im
Steuergesetz systemwidrig. Ausserhalb des Grundstückhandels gibt es keine
vergleichbare Steuer. Es ist völlig undenkbar, dass der Kauf eines Autos
oder eines Fernsehapparates so besteuert würde. Die Handänderungssteuer erhöht die
Transaktionskosten bei Liegenschaften und führt zu höheren
Anlagekosten. Das erschwert den Erwerb von Wohneigentum und verteuert,
insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, auch die Mieten. Die Verteuerung
wiederholt sich bei jeder Handänderung aufs Neue.
Wohneigentum
erleichtern Die Schweiz hat im
europäischen Vergleich die niedrigste Eigentümerquote, und der Kanton
Zürich bildet mit den beiden Stadtkantonen Genf und Basel Stadt das
Schlusslicht. Anzeichen für eine spürbare Verbesserung gibt es keine,
obwohl die Förderung des Wohneigentums seit 30 Jahren zu den
Verfassungsaufträgen gehört. Ein Grund für diese unerfreuliche Situation sind die hohen
Grundstückpreise. Es ist deshalb wichtig, diese von unnötigen
Kostenfaktoren zu entlasten. Beim Liegenschaftshandel kassiert die
öffentliche Hand nämlich gleich dreifach: die
Handänderungssteuer, die Notariats- und Grundbuchgebühren (mehr als
kostendeckend!) und die Grundstückgewinnsteuer, welche allfällige
Gewinne bis zu 60% abschöpft.
Standortnachteil
beheben Im eidgenössischen
Steuerharmonisierungsgesetz ist nur die Grundstückgewinnsteuer verbindlich
vorgesehen. Die Handänderungssteuer wurde ausdrücklich ausgenommen.
Aus gesetzgeberischer Sicht besteht also kein Hindernis, die
Handänderungssteuer im Kanton Zürich zu streichen, wie dies
beispielsweise in unseren Nachbarkantonen Schaffhausen und Aargau der Fall ist.
Mit der Abschaffung der Handänderungssteuer soll auch ein Standortnachteil
des Kantons Zürich beseitigt werden.
Mobilität
erleichtern Der Kanton Zürich
ist auf eine starke Wirtschaft angewiesen. Diese unterliegt dem Zwang, sich
immer schneller den ständig ändernden Bedürfnissen anzupassen.
Das erfordert hohe Flexibilität der Angestellten und der Kader. Dazu
gehören immer öfter auch Wohnortswechsel. Menschen im Arbeitsprozess
und junge Familien können sich gezwungen sehen, das erworbene Wohneigentum
schon nach kurzer Dauer wieder aufgeben zu müssen. Die
Handänderungssteuer belastet den ohnehin schwierigen Wechsel
zusätzlich. Flexibilität
erhöhen Der schweizerische
Eigenheimmarkt leidet unter einem gewissen Mangel an Flexibilität der
Akteure. Wer bei uns ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung kauft, tut es
meistens nur ein einziges Mal. Das führt oft dazu, dass Wohnungen, welche
für Familien mit Kindern besonders geeignet wären, markant
unterbelegt sind. Der Wechsel in ein kleineres Haus oder in eine ihren
Bedürfnissen besser entsprechende Eigentumswohnung könnte für
ältere, nicht mehr berufsbedingt ortsgebundene Menschen durch eine Senkung
der Transaktionskosten erleichtert werden. |
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