Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 9/2003 Inhaltsverzeichnis
Kantonale Volksinitiative
zur Abschaffung der Handänderungssteuer

 

Gegen überflüssige Steuern –
für tiefere Kosten beim Wohnungskauf

* Paco Oliver

Am 30. November 2003 kommt die kantonale Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» zur Abstimmung. Wir möchten daher in Erinnerung rufen, welchen Zweck sie verfolgt: Die Volksinitiative wurde am 1.6.2001 vom Hauseigentümerverband Kanton Zürich lanciert. Sie verlangt, dass Handänderungen bei Grundstücken, insbesondere bei Wohneigentum, von der Handänderungssteuer befreit werden. Ihr Ziel ist es, die Transaktionskosten bei Liegenschaften zu senken und damit die Wohnkosten von Mietern und Eigentümern zu entlasten.

Was ist die Handänderungssteuer überhaupt?
Die Handänderungssteuer wird bei jeder Veräusserung eines Grundstücks erhoben. Sie hängt weder von einem geschaffenen Mehrwert (Mehrwertsteuer) oder von einem erwirtschafteten Gewinn ab (Grundstückgewinnsteuer) noch von verursachten Kosten (Notariatsund Grundbuchgebühren), sondern lediglich von der Tatsache, dass ein Grundstück veräussert wird. Sie wird selbst dann erhoben, wenn mit Verlust verkauft werden muss.
Sie ist eine so genannte Rechtsverkehrsund Investitionssteuer und als solche im Steuergesetz systemwidrig. Ausserhalb des Grundstückhandels gibt es keine vergleichbare Steuer. Es ist völlig undenkbar, dass der Kauf eines Autos oder eines Fernsehapparates so besteuert würde.
Die Handänderungssteuer erhöht die Transaktionskosten bei Liegenschaften und führt zu höheren Anlagekosten. Das erschwert den Erwerb von Wohneigentum und verteuert, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, auch die Mieten. Die Verteuerung wiederholt sich bei jeder Handänderung aufs Neue.

Wohneigentum erleichtern
Die Schweiz hat im europäischen Vergleich die niedrigste Eigentümerquote, und der Kanton Zürich bildet mit den beiden Stadtkantonen Genf und Basel Stadt das Schlusslicht. Anzeichen für eine spürbare Verbesserung gibt es keine, obwohl die Förderung des Wohneigentums seit 30 Jahren zu den Verfassungsaufträgen gehört.
Ein Grund für diese unerfreuliche Situation sind die hohen Grundstückpreise. Es ist deshalb wichtig, diese von unnötigen Kostenfaktoren zu entlasten. Beim Liegenschaftshandel kassiert die öffentliche Hand nämlich gleich dreifach: die Handänderungssteuer, die Notariats- und Grundbuchgebühren (mehr als kostendeckend!) und die Grundstückgewinnsteuer, welche allfällige Gewinne bis zu 60% abschöpft.

Standortnachteil beheben
Im eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetz ist nur die Grundstückgewinnsteuer verbindlich vorgesehen. Die Handänderungssteuer wurde ausdrücklich ausgenommen. Aus gesetzgeberischer Sicht besteht also kein Hindernis, die Handänderungssteuer im Kanton Zürich zu streichen, wie dies beispielsweise in unseren Nachbarkantonen Schaffhausen und Aargau der Fall ist. Mit der Abschaffung der Handänderungssteuer soll auch ein Standortnachteil des Kantons Zürich beseitigt werden.

Mobilität erleichtern
Der Kanton Zürich ist auf eine starke Wirtschaft angewiesen. Diese unterliegt dem Zwang, sich immer schneller den ständig ändernden Bedürfnissen anzupassen. Das erfordert hohe Flexibilität der Angestellten und der Kader. Dazu gehören immer öfter auch Wohnortswechsel. Menschen im Arbeitsprozess und junge Familien können sich gezwungen sehen, das erworbene Wohneigentum schon nach kurzer Dauer wieder aufgeben zu müssen. Die Handänderungssteuer belastet den ohnehin schwierigen Wechsel zusätzlich.

Flexibilität erhöhen
Der schweizerische Eigenheimmarkt leidet unter einem gewissen Mangel an Flexibilität der Akteure. Wer bei uns ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung kauft, tut es meistens nur ein einziges Mal. Das führt oft dazu, dass Wohnungen, welche für Familien mit Kindern besonders geeignet wären, markant unterbelegt sind. Der Wechsel in ein kleineres Haus oder in eine ihren Bedürfnissen besser entsprechende Eigentumswohnung könnte für ältere, nicht mehr berufsbedingt ortsgebundene Menschen durch eine Senkung der Transaktionskosten erleichtert werden.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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