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HEV 10/2003 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Abstimmungen und Wahlen im Zeichen der Wohneigentumsbesteuerung

Eigentum hat wenig Freunde und Wohneigentumsförderung im Speziellen wird in der Schweiz nicht gross geschrieben. Diese Tatsache widerspiegelt sich in der – im europäischen Vergleich – tiefsten Eigentümerquote von bloss 35 Prozent. Gleich zwei Volksentscheide, die in nächster Zeit gefällt werden, können an dieser Situation etwas Wesentliches ändern. Mit der Abstimmung über die Abschaffung der Handänderungssteuer soll am 30. November im Kanton Zürich eine Steuer abgeschafft werden, die es im Geschäftsverkehr ausser bei Liegenschaften nirgends gibt. Und im Frühjahr 2004 wird das Stimmvolk zu entscheiden haben, ob im Rahmen des Steuerpakets der Eigenmietwert abgeschafft und das Bausparen schweizweit eingeführt wird.
Mit der Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» hat der Hauseigentümerverband Kanton Zürich ein Begehren eingereicht, welches die Wohnkosten von einer ungerechtfertigten Abgabe entlasten soll. Die Handänderungssteuer wird bei sämtlichen Transaktionen von Grundeigentum erhoben, auch dann, wenn mit Verlust verkauft werden muss. Von einer Aufhebung profitieren nicht etwa nur die Hauseigentümer, sondern ebenso die Mieter, welche die hohen Transaktionskosten schliesslich mit ihrer Miete bezahlen. Auf eidgenössischer Ebene wird diese Steuer nicht vorgeschrieben, weshalb sie in verschiedenen Kantonen auch nicht erhoben wird. Dazu gehören die Nachbarkantone Aargau und Schaffhausen, welchen daraus natürlich ein Standortvorteil erwächst. Ein weiterer Grund für die Aufhebung.
Unser heutiges Steuersystem ist geprägt von massiver Umverteilung. Zum einen werden mittelständische Familien und Ehepaare stark belastet. Zum andern wird der Erwerb und Besitz von selbst genutztem Wohneigentum trotz Verfassungsauftrag zu wenig gefördert. Nach jahrelangem Treten an Ort hat im vergangenen Sommer das eidgenössische Parlament einen mutigen Schritt getan, um vor allem die Familien- und die Wohneigentumsbesteuerung gerechter zu gestalten und den Ersterwerb von Wohneigentum wirksamer zu fördern. Mittels Kantonsreferendum haben die Kantone – erstmals seit dessen Einführung 1874 – einen Volksentscheid erzwungen. Dieser kurzsichtigen Aktion muss im nächsten Frühjahr entschieden entgegengetreten werden.
Im Zuge der gegenwärtigen Sparbemühungen auf allen Ebenen wird es für beide Vorlagen nicht einfach sein, Mehrheiten zu finden. Langfristige Überlegungen, dass es sich um wichtige Schritte in die richtige Richtung handelt, müssten aber den Ausschlag geben. Und beim Ausfüllen der Wahlunterlagen für den 19. Oktober sollte nicht vergessen werden, jene Hauseigentümervertreter zu unterstützen, welche diese wichtigen Geschäfte überhaupt so weit gebracht haben.
Herzlichen Dank.

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