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Abstimmungen
und Wahlen im Zeichen der Wohneigentumsbesteuerung
Eigentum hat wenig Freunde und
Wohneigentumsförderung im Speziellen wird in der Schweiz nicht gross
geschrieben. Diese Tatsache widerspiegelt sich in der im
europäischen Vergleich tiefsten Eigentümerquote von bloss 35
Prozent. Gleich zwei Volksentscheide, die in nächster Zeit gefällt
werden, können an dieser Situation etwas Wesentliches ändern. Mit der
Abstimmung über die Abschaffung der Handänderungssteuer soll am 30.
November im Kanton Zürich eine Steuer abgeschafft werden, die es im
Geschäftsverkehr ausser bei Liegenschaften nirgends gibt. Und im
Frühjahr 2004 wird das Stimmvolk zu entscheiden haben, ob im Rahmen des
Steuerpakets der Eigenmietwert abgeschafft und das Bausparen schweizweit
eingeführt wird. Mit der
Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten
für Mieter und Eigentümer» hat der Hauseigentümerverband
Kanton Zürich ein Begehren eingereicht, welches die Wohnkosten von einer
ungerechtfertigten Abgabe entlasten soll. Die Handänderungssteuer wird bei
sämtlichen Transaktionen von Grundeigentum erhoben, auch dann, wenn mit
Verlust verkauft werden muss. Von einer Aufhebung profitieren nicht etwa nur
die Hauseigentümer, sondern ebenso die Mieter, welche die hohen
Transaktionskosten schliesslich mit ihrer Miete bezahlen. Auf
eidgenössischer Ebene wird diese Steuer nicht vorgeschrieben, weshalb sie
in verschiedenen Kantonen auch nicht erhoben wird. Dazu gehören die
Nachbarkantone Aargau und Schaffhausen, welchen daraus natürlich ein
Standortvorteil erwächst. Ein weiterer Grund für die
Aufhebung. Unser heutiges Steuersystem
ist geprägt von massiver Umverteilung. Zum einen werden
mittelständische Familien und Ehepaare stark belastet. Zum andern wird der
Erwerb und Besitz von selbst genutztem Wohneigentum trotz Verfassungsauftrag zu
wenig gefördert. Nach jahrelangem Treten an Ort hat im vergangenen Sommer
das eidgenössische Parlament einen mutigen Schritt getan, um vor allem die
Familien- und die Wohneigentumsbesteuerung gerechter zu gestalten und den
Ersterwerb von Wohneigentum wirksamer zu fördern. Mittels
Kantonsreferendum haben die Kantone erstmals seit dessen Einführung
1874 einen Volksentscheid erzwungen. Dieser kurzsichtigen Aktion muss im
nächsten Frühjahr entschieden entgegengetreten
werden. Im Zuge der gegenwärtigen
Sparbemühungen auf allen Ebenen wird es für beide Vorlagen nicht
einfach sein, Mehrheiten zu finden. Langfristige Überlegungen, dass es
sich um wichtige Schritte in die richtige Richtung handelt, müssten aber
den Ausschlag geben. Und beim Ausfüllen der Wahlunterlagen für den
19. Oktober sollte nicht vergessen werden, jene Hauseigentümervertreter zu
unterstützen, welche diese wichtigen Geschäfte überhaupt so weit
gebracht haben. Herzlichen
Dank. |
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