Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 10/2003 Inhaltsverzeichnis
Wohneigentumspolitik

 

Weiterführung der kantonalen Wohnbau- und -eigentumsförderung
Mitteilung des Regierungsrates vom 4.9.03

Der Kanton Zürich will auch in Zukunft in Ergänzung zu privater Initiative den Mietwohnungsbau für Personen mit niedrigem Einkommen sowie das selbst genutzte Wohneigentum unterstützen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, dem neuen Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung zuzustimmen.

Gefördert werden sollen künftig Mietwohnungen für Personen mit niedrigem Einkommen und Vermögen. Für den Bau und die Sanierung von preisgünstigen Mietwohnungen kann der Kanton den Wohnbauträgern weiterhin zinslose und zinsgünstige Darlehen gewähren. Neu kann auch der Erwerb von bestehenden Mietwohnungen unterstützt werden. Für die Finanzierung der Darlehen soll neu im Gesetz ein Höchstbetrag festgesetzt werden, den die ausstehenden Darlehen nicht übersteigen dürfen. Damit ist eine längerfristige aktive Planung der Wohnbauförderung bei klar definiertem Mitteleinsatz des Staates möglich.

Wohneigentumsförderung mit Bürgschaften
Selbst genutztes Wohneigentum soll der Kanton nach dem neuen Gesetz weiterhin für Personen mit höchstens mittleren Einkommen und Vermögen fördern. In Zukunft soll das selbst genutzte Wohneigentum mit Bürgschaften gefördert werden. Dazu kann sich der Staat am Kapital von Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften für Wohneigentum beteiligen. Verzichtet wird auf die Notwendigkeit gleichwertiger Gemeindeleistungen. Damit wird ein bisheriges Hindernis bezüglich einer wirkungsvollen Umsetzung der Wohneigentumsförderung beseitigt. Zusätzlich kann der Staat beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum Bürgschaftsgebühren übernehmen.
 
     
     
  He. Der HEV begrüsst die Absicht des Regierungsrates, die Wohnbau- und Eigentumsförderung weiterzuführen, zu vereinfachen und insbesondere im Eigentumsbereich wirkungsvoller zu gestalten. Dabei ist den aktuellen Beschlüssen auf Bundesebene Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die anvisierten Förderungseffekte tatsächlich eintreten. Der HEV Kanton Zürich setzt sich seit Jahren für die breitere Streuung des Wohneigentums ein und wird über die parlamentarische Beratung dieser wichtigen Vorlage laufend orientieren.  
     
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