Weiterführung der kantonalen Wohnbau- und
-eigentumsförderung Mitteilung des
Regierungsrates vom 4.9.03
Der Kanton Zürich
will auch in Zukunft in Ergänzung zu privater Initiative den
Mietwohnungsbau für Personen mit niedrigem Einkommen sowie das selbst
genutzte Wohneigentum unterstützen. Der Regierungsrat beantragt dem
Kantonsrat, dem neuen Gesetz über die Wohnbau- und
Wohneigentumsförderung zuzustimmen.
Gefördert werden sollen
künftig Mietwohnungen für Personen mit niedrigem Einkommen und
Vermögen. Für den Bau und die Sanierung von preisgünstigen
Mietwohnungen kann der Kanton den Wohnbauträgern weiterhin zinslose und
zinsgünstige Darlehen gewähren. Neu kann auch der Erwerb von
bestehenden Mietwohnungen unterstützt werden. Für die Finanzierung
der Darlehen soll neu im Gesetz ein Höchstbetrag festgesetzt werden, den
die ausstehenden Darlehen nicht übersteigen dürfen. Damit ist eine
längerfristige aktive Planung der Wohnbauförderung bei klar
definiertem Mitteleinsatz des Staates möglich.
Wohneigentumsförderung mit
Bürgschaften Selbst genutztes
Wohneigentum soll der Kanton nach dem neuen Gesetz weiterhin für Personen
mit höchstens mittleren Einkommen und Vermögen fördern. In
Zukunft soll das selbst genutzte Wohneigentum mit Bürgschaften
gefördert werden. Dazu kann sich der Staat am Kapital von
Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften für Wohneigentum beteiligen.
Verzichtet wird auf die Notwendigkeit gleichwertiger Gemeindeleistungen. Damit
wird ein bisheriges Hindernis bezüglich einer wirkungsvollen Umsetzung der
Wohneigentumsförderung beseitigt. Zusätzlich kann der Staat beim
erstmaligen Erwerb von Wohneigentum Bürgschaftsgebühren
übernehmen. |