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HEV 11/2003 Inhaltsverzeichnis
Kantonale Volksabstimmung vom 30. November

 

Die Handänderungssteuer – ein alter Zopf
Robert Marty, Kantonsrat FDP, Affoltern a.A.
Vorsitzender der Kantonsratgruppe Wohn- und Grundeigentum

Am 23. Juni 2003 hat der Zürcher Kantonsrat überraschend deutlich mit 84:74 entschieden, dem Volk die Abschaffung der Handänderungssteuer zu empfehlen. Gegen den Willen des Regierungsrates haben die Fraktionen von FDP und SVP sowie sech Vertreter aus den Reihen von CVP, EVP und SD der Vorlage zum Durchbruch verholfen.

Was spricht gegen…
Abgesehen vom Zeitpunkt, welcher aus konjunktureller Sicht nicht der beste ist, spricht wenig gegen die Volksinitiative. Die Begründung der Regierung, der Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich lehne eine Abschaffung ohne Kompensation ab, ist zwar verständlich aber nicht stichhaltig. Das zweite Argument der Regierung, es handle sich mit 1 bzw. 1,5% um eine sehr geringe Steuer und die Auswirkungen dürften daher nicht überschätzt werden, genügt ebenfalls nicht.

…was für die Abschaffung?
Sachlich ist festzuhalten, dass es sich bei der Handänderungssteuer um eine Rechtsverkehrssteuer handelt, die systemwidrig ist. Ausserhalb des Grundstückhandels gibt es keine vergleichbare Steuer. Sie wird bei jeder Handänderung auch bei einem Verkauf mit Verlust erhoben, ohne dass die Gemeinden irgendeine konkrete Gegenleistung zu erbringen haben. Bei mehreren Handänderungen am selben Grundstück wird sie mehrfach erhoben. Die Handände-rungssteuer stellt somit eine indirekte Steuer dar. Der Ertrag der Handänderungs-steuer (im Schnitt der letzten zwölf Jahre rund 100 Mio. Franken jährlich) ist nicht zweck-gebunden und fällt allein den Gemeinden an.
Obwohl stets das Gegenteil behauptet wird, führt die Handänderungssteuer zu einer spürbaren Verteuerung der Investition und damit zu einer Erhöhung der Kosten für den Erwerb einer Immobilie. Die Besteuerung läuft dem Auftrag der Wohneigentumsförderung diametral entgegen. Dies hat selbst der Bundesrat erkannt, der aufgrund der misslichen Lage vieler Pensionskassen derzeit prüfen lässt, ob die Pensionskassen von der Handänderung (und der Gewinnsteuer befreit werden können.

Verkraftbarer Steuerausfall für die Gemeinden
Natürlich argumentieren die Gemeinden, dass der momentane Zeitpunkt der denkbar schlechteste sei, ihnen Mittel zu entziehen. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Gemeinden ihre Steuerfüsse in den letzten Jahren auf breiter Basis reduzieren konnten. Das kantonale Mittel ist in wenigen Jahren um 10% gesunken und dies obwohl die Grundsteuern wegen tieferen Grundstückgewinnen zwischen 1990 (Fr. 680 Mio.) und 2002 (Fr. 440 Mio.) um rund 240 Mio. abgenommen haben. Es ist nicht lauter, die Abschaffung der Handänderungssteuer mit der Androhung von massiv höheren Gemeindesteuerfüssen zu bekämpfen. Am Gesamtertrag der Gemeinden, der bekanntlich nicht nur aus Steuern besteht, macht die Handänderungssteuer etwas mehr als 1% aus. Dies scheint verkraftbar.

Darum ja zur Abschaffung der Handänderungssteuer am 30. November 2003.

Mehr Infos finden Sie unter:
www.handaenderungssteuer.ch oder
www.kantonsrat.zh.ch/dokumente/geschaeft%E4fte/2002/4029.pdf
 
     
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