|
Die
Handänderungssteuer ein alter Zopf Robert Marty, Kantonsrat FDP, Affoltern a.A. Vorsitzender der
Kantonsratgruppe Wohn- und Grundeigentum
Am 23. Juni 2003 hat der Zürcher Kantonsrat
überraschend deutlich mit 84:74 entschieden, dem Volk die Abschaffung der
Handänderungssteuer zu empfehlen. Gegen den Willen des Regierungsrates
haben die Fraktionen von FDP und SVP sowie sech Vertreter aus den Reihen von
CVP, EVP und SD der Vorlage zum Durchbruch verholfen.
Was spricht
gegen
Abgesehen vom Zeitpunkt,
welcher aus konjunktureller Sicht nicht der beste ist, spricht wenig gegen die
Volksinitiative. Die Begründung der Regierung, der Verband der
Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich lehne eine Abschaffung ohne
Kompensation ab, ist zwar verständlich aber nicht stichhaltig. Das zweite
Argument der Regierung, es handle sich mit 1 bzw. 1,5% um eine sehr geringe
Steuer und die Auswirkungen dürften daher nicht überschätzt
werden, genügt ebenfalls nicht.
was für die
Abschaffung? Sachlich ist
festzuhalten, dass es sich bei der Handänderungssteuer um eine
Rechtsverkehrssteuer handelt, die systemwidrig ist. Ausserhalb des
Grundstückhandels gibt es keine vergleichbare Steuer. Sie wird bei jeder
Handänderung auch bei einem Verkauf mit Verlust erhoben, ohne dass die
Gemeinden irgendeine konkrete Gegenleistung zu erbringen haben. Bei mehreren
Handänderungen am selben Grundstück wird sie mehrfach erhoben. Die
Handände-rungssteuer stellt somit eine indirekte Steuer dar. Der Ertrag
der Handänderungs-steuer (im Schnitt der letzten zwölf Jahre rund 100
Mio. Franken jährlich) ist nicht zweck-gebunden und fällt allein den
Gemeinden an. Obwohl stets das Gegenteil
behauptet wird, führt die Handänderungssteuer zu einer spürbaren
Verteuerung der Investition und damit zu einer Erhöhung der Kosten
für den Erwerb einer Immobilie. Die Besteuerung läuft dem Auftrag der
Wohneigentumsförderung diametral entgegen. Dies hat selbst der Bundesrat
erkannt, der aufgrund der misslichen Lage vieler Pensionskassen derzeit
prüfen lässt, ob die Pensionskassen von der Handänderung (und
der Gewinnsteuer befreit werden können.
Verkraftbarer
Steuerausfall für die Gemeinden Natürlich argumentieren die Gemeinden, dass der momentane
Zeitpunkt der denkbar schlechteste sei, ihnen Mittel zu entziehen. Dem ist
entgegenzuhalten, dass die Gemeinden ihre Steuerfüsse in den letzten
Jahren auf breiter Basis reduzieren konnten. Das kantonale Mittel ist in
wenigen Jahren um 10% gesunken und dies obwohl die Grundsteuern wegen tieferen
Grundstückgewinnen zwischen 1990 (Fr. 680 Mio.) und 2002 (Fr. 440 Mio.) um
rund 240 Mio. abgenommen haben. Es ist nicht lauter, die Abschaffung der
Handänderungssteuer mit der Androhung von massiv höheren
Gemeindesteuerfüssen zu bekämpfen. Am Gesamtertrag der Gemeinden, der
bekanntlich nicht nur aus Steuern besteht, macht die Handänderungssteuer
etwas mehr als 1% aus. Dies scheint verkraftbar.
Darum ja zur Abschaffung
der Handänderungssteuer am 30. November 2003.
Mehr Infos finden Sie unter: www.handaenderungssteuer.ch oder www.kantonsrat.zh.ch/dokumente/geschaeft%E4fte/2002/4029.pdf |
|