Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 11/2003 Inhaltsverzeichnis
Kantonale Volksabstimmung vom 30. November

 

Abschaffung der Handänderungssteuer
Eine Bemerkung zur Abstimmungszeitung
* Paco Oliver

Der Kantonsrat hat am 23. Juni 2003 beschlossen, die Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes Kanton Zürich «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer», welche die Abschaffung der Handänderungssteuer verlangt, zur Annahme zu empfehlen. Der Regierungsrat empfiehlt dagegen deren Ablehnung. Der beleuchtende Bericht in der Abstimmungszeitung enthält daher nicht nur die Meinung der Mehrheit des Kantonsrates, sondern auch diejenige des Regierungsrates und sogar diejenige der Minderheit des Kantonsrates. Das letztere eine falsche Zahl enthält und die Steuerausfälle viel höher erscheinen lässt, als sie es tatsächlich wären, passt ins Gesamtbild.
Die gegen die Initiative vorgebrachten Argumente sind weder neu noch sonderlich originell. Vermutlich sind sie auf einem bürokratischen Computer als Bausteine gespeichert und können jedes Mal wiederverwendet werden, wenn es um die Bekämpfung von Massnahmen zur Wohneigentumsförderung geht.
Der Regierungsrat hat sich zwar bei passenden Gelegenheiten immer wieder für die Förderung des Wohneigentums ausgesprochen – etwas anderes hätte ihm auch nicht angestanden, da es sich immerhin um einen Verfassungsauftrag handelt –, aber sobald es um die konkrete Umsetzung ging, war es stets der falsche Zeitpunkt, die Massnahme war zu teuer oder das Instrument zu wenig wirksam. Bedauerlicherweise haben es Förderungsmassnahmen so an sich, dass sie etwas kosten. Das hindert die öffentliche Hand sonst aber keineswegs daran, alles Mögliche und Unmögliche zu fördern. Wollte man alles auflisten, was von Gemeinden, Kantonen und dem Bund subventioniert wird, und die jeweiligen Begründungen dazu, ergäbe sich ein Buch so dick wie «Krieg und Frieden» und «Vom Winde verweht » zusammen. Zur Förderung des Wohneigentums dagegen müssten weder Kanton noch Gemeinden Geld ausgeben, sie müssten lediglich auf eine Steuer verzichten, die in unserem Steuersystem ohnehin eine Unregelmässigkeit darstellt und, da ihr keinerlei Leistung gegenüber steht, ein reines Geldbeschaffungsinstrument ist.
Der Hauseigentümerverband erinnert daher einmal mehr daran, dass die Wohneigentumsförderung einen Verfassungsauftrag darstellt und dass dessen Erfüllung etwas kosten darf. Vielleicht liessen sich dafür Subventionen abschaffen, welche nicht auf einen Verfassungsauftrag zurückzuführen sind. Die Hauseigentümer sind im Übrigen nach wie vor gerne bereit, Vorschläge für geeignetere Massnahmen zur Wohneigentumsförderung zu prüfen, wenn die Gegner der Abschaffung der Handänderungssteuer ihnen solche vorlegen.
Hauseigentümer nehmen die Argumente des Regierungsrats und der Minderheit des Kantonsrates als das, was sie sind, als kalten Kaffee nämlich, und lassen sie unbeachtet.

Am 30. November ein überzeugtes JA zur Abschaffung der Handänderungssteuer.

 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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