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Abschaffung
der Handänderungssteuer Eine
Bemerkung zur Abstimmungszeitung * Paco
Oliver Der Kantonsrat hat am 23. Juni
2003 beschlossen, die Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes Kanton
Zürich «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für
Mieter und Eigentümer», welche die Abschaffung der
Handänderungssteuer verlangt, zur Annahme zu empfehlen. Der Regierungsrat
empfiehlt dagegen deren Ablehnung. Der beleuchtende Bericht in der
Abstimmungszeitung enthält daher nicht nur die Meinung der Mehrheit des
Kantonsrates, sondern auch diejenige des Regierungsrates und sogar diejenige
der Minderheit des Kantonsrates. Das letztere eine falsche Zahl enthält
und die Steuerausfälle viel höher erscheinen lässt, als sie es
tatsächlich wären, passt ins Gesamtbild. Die gegen die Initiative vorgebrachten Argumente sind weder neu noch
sonderlich originell. Vermutlich sind sie auf einem bürokratischen
Computer als Bausteine gespeichert und können jedes Mal wiederverwendet
werden, wenn es um die Bekämpfung von Massnahmen zur
Wohneigentumsförderung geht. Der
Regierungsrat hat sich zwar bei passenden Gelegenheiten immer wieder für
die Förderung des Wohneigentums ausgesprochen etwas anderes
hätte ihm auch nicht angestanden, da es sich immerhin um einen
Verfassungsauftrag handelt , aber sobald es um die konkrete Umsetzung
ging, war es stets der falsche Zeitpunkt, die Massnahme war zu teuer oder das
Instrument zu wenig wirksam. Bedauerlicherweise haben es
Förderungsmassnahmen so an sich, dass sie etwas kosten. Das hindert die
öffentliche Hand sonst aber keineswegs daran, alles Mögliche und
Unmögliche zu fördern. Wollte man alles auflisten, was von Gemeinden,
Kantonen und dem Bund subventioniert wird, und die jeweiligen Begründungen
dazu, ergäbe sich ein Buch so dick wie «Krieg und Frieden» und
«Vom Winde verweht » zusammen. Zur Förderung des Wohneigentums
dagegen müssten weder Kanton noch Gemeinden Geld ausgeben, sie
müssten lediglich auf eine Steuer verzichten, die in unserem Steuersystem
ohnehin eine Unregelmässigkeit darstellt und, da ihr keinerlei Leistung
gegenüber steht, ein reines Geldbeschaffungsinstrument
ist. Der Hauseigentümerverband
erinnert daher einmal mehr daran, dass die Wohneigentumsförderung einen
Verfassungsauftrag darstellt und dass dessen Erfüllung etwas kosten darf.
Vielleicht liessen sich dafür Subventionen abschaffen, welche nicht auf
einen Verfassungsauftrag zurückzuführen sind. Die Hauseigentümer
sind im Übrigen nach wie vor gerne bereit, Vorschläge für
geeignetere Massnahmen zur Wohneigentumsförderung zu prüfen, wenn die
Gegner der Abschaffung der Handänderungssteuer ihnen solche
vorlegen. Hauseigentümer nehmen die
Argumente des Regierungsrats und der Minderheit des Kantonsrates als das, was
sie sind, als kalten Kaffee nämlich, und lassen sie unbeachtet.
Am 30. November ein
überzeugtes JA zur Abschaffung der
Handänderungssteuer. |
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