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HEV 11/2003 Inhaltsverzeichnis
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Ist das Steuerpaket gerecht?

Das eidgenössische Steuerpaket, das die Eheund Familienbesteuerung, die Stempelabgaben und das selbst genutzte Wohneigentum sowie das Bausparen zum Gegenstand hat, kommt vors Volk. Das Kantonsreferendum ist zustande gekommen, obwohl der Zürcher Kantonsrat es am 22. September abgelehnt hat. Ein Abstimmungskampf mehr steht bevor. Die Inkraftsetzung des lang ersehnten Steuerpaketes erleidet leider weitere Verzögerungen.
Auslöser der Volksabstimmung ist die vorgesehene Neuregelung der Wohneigentumsbesteuerung. Sie wurde zwar etwas verbessert, doch ist deren innere Logik etwas diffus geblieben. Es wurde verpasst, aus dem selbst genutzten Wohneigentum steuerlich endlich wieder eine «gewöhnliche» Sache zu machen. So, wie dies steuerlich z.B. ein Auto ist. Das hätte bedeutet: Abschaffung von Eigenmietwert und Unterhaltsabzug einerseits und Beibehaltung von Schuldzinsabzug anderseits. Da so der Steuerausfall zu gross gewesen wäre und man den Wohneigentümer offenbar auch noch etwas erziehen wollte (weniger Hypothekarverschuldung, Anreiz zum Unterhalt), entstand der vorgeschlagene, nun aber angefochtene Kompromiss.
Der Unmut gegenüber dem bisherigen System kam übrigens erst auf, weil die Besteuerung im Laufe der Zeit masslos übertrieben wurde und die Handhabung stets Vollzugsprobleme zeitigte. Zum einen wurde nicht mehr auf die Kosten zum Zeitpunkt des Erwerbes bzw. der Erstellung des Eigenheimes abgestellt, sondern mehrfach und unter verschiedenen Titeln «aufgewertet ». Der Eigentümer ging dadurch der Berechenbarkeit der Steuerlasten verlustig. Zum andern blieb der Abschreibungsbedarf unbeachtet, der bei der Miete in der Regel einkalkuliert ist. Beim selbst genutzten Wohneigentum wurde der Wertverlust durch Nichtberücksichtigung eines Abzuges gegenüber dem bisher aufzurechnenden Eigenmietwert nochmals besteuert.
Wieso soll überhaupt jemand, der ins eigene Wohnen investiert, deswegen besteuert werden, während jede andere Investition in eine Nutzung steuerfrei ist? Eine plausible Antwort ist nicht möglich. Weil die Einnahmen und nicht die Ausgaben besteuert werden, sollte auch selbst genutztes Wohnen nicht besteuert werden. Das berücksichtigt selbst die Mehrwertsteuer – auch bei den Mietzinsen. Und: Wer fremdes Kapital beansprucht, muss nach allgemeinem westlichem Verständnis dafür einen Zins zahlen. Umgekehrt erwartet jeder (auch ein Mieter), der sein Kapital nicht in den eigenen Konsum steckt, einen Ertrag. Sein Vermieter hat den entsprechenden Nettozinsertrag zu versteuern. Aber niemand zahlt sich selbst für sein eigenes Kapital einen Zins. Auch ein Mieter nicht.
Beim Steuerpaket soll nun beim selbst nutzenden Wohneigentümer der Fremdzinsaufwand sukzessive nicht mehr zum Abzug zugelassen werden. Diese Besonderheit wird durch die teilweise Zulassung eines Unterhaltsabzuges sowie als Antwort auf die oben erwähnten erzieherischen Gründe stipuliert und macht noch einigermassen Sinn.
Per saldo bedeutet die vorgeschlagene Revision bloss, aber immerhin, eine gewisse Verbesserung der Steuergerechtigkeit, da die selbst nutzenden Wohneigentümer etwas weniger diskriminiert werden. Von einer Bevorzugung sollte jedenfalls nicht gesprochen werden. Mit dem Vorschlag werden meines Erachtens überflüssige und systemfremde Impulse zur Verschuldensminderung und zur Werterhaltung gegeben, doch ist dies kein genügender Grund, um das Steuerpaket abzulehnen.

Hugo Rhiner, Zumikon,
Präsident HEV Küsnacht und Umgebung
 
     
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