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Ist das
Steuerpaket gerecht?
Das eidgenössische
Steuerpaket, das die Eheund Familienbesteuerung, die Stempelabgaben und das
selbst genutzte Wohneigentum sowie das Bausparen zum Gegenstand hat, kommt vors
Volk. Das Kantonsreferendum ist zustande gekommen, obwohl der Zürcher
Kantonsrat es am 22. September abgelehnt hat. Ein Abstimmungskampf mehr steht
bevor. Die Inkraftsetzung des lang ersehnten Steuerpaketes erleidet leider
weitere Verzögerungen. Auslöser der Volksabstimmung ist die vorgesehene Neuregelung der
Wohneigentumsbesteuerung. Sie wurde zwar etwas verbessert, doch ist deren
innere Logik etwas diffus geblieben. Es wurde verpasst, aus dem selbst
genutzten Wohneigentum steuerlich endlich wieder eine
«gewöhnliche» Sache zu machen. So, wie dies steuerlich z.B.
ein Auto ist. Das hätte bedeutet: Abschaffung von Eigenmietwert und
Unterhaltsabzug einerseits und Beibehaltung von Schuldzinsabzug anderseits. Da
so der Steuerausfall zu gross gewesen wäre und man den Wohneigentümer
offenbar auch noch etwas erziehen wollte (weniger Hypothekarverschuldung,
Anreiz zum Unterhalt), entstand der vorgeschlagene, nun aber angefochtene
Kompromiss. Der Unmut gegenüber dem
bisherigen System kam übrigens erst auf, weil die Besteuerung im Laufe der
Zeit masslos übertrieben wurde und die Handhabung stets Vollzugsprobleme
zeitigte. Zum einen wurde nicht mehr auf die Kosten zum Zeitpunkt des Erwerbes
bzw. der Erstellung des Eigenheimes abgestellt, sondern mehrfach und unter
verschiedenen Titeln «aufgewertet ». Der Eigentümer ging
dadurch der Berechenbarkeit der Steuerlasten verlustig. Zum andern blieb der
Abschreibungsbedarf unbeachtet, der bei der Miete in der Regel einkalkuliert
ist. Beim selbst genutzten Wohneigentum wurde der Wertverlust durch
Nichtberücksichtigung eines Abzuges gegenüber dem bisher
aufzurechnenden Eigenmietwert nochmals besteuert. Wieso soll überhaupt jemand, der ins eigene Wohnen investiert,
deswegen besteuert werden, während jede andere Investition in eine Nutzung
steuerfrei ist? Eine plausible Antwort ist nicht möglich. Weil die
Einnahmen und nicht die Ausgaben besteuert werden, sollte auch selbst genutztes
Wohnen nicht besteuert werden. Das berücksichtigt selbst die
Mehrwertsteuer auch bei den Mietzinsen. Und: Wer fremdes Kapital
beansprucht, muss nach allgemeinem westlichem Verständnis dafür einen
Zins zahlen. Umgekehrt erwartet jeder (auch ein Mieter), der sein Kapital nicht
in den eigenen Konsum steckt, einen Ertrag. Sein Vermieter hat den
entsprechenden Nettozinsertrag zu versteuern. Aber niemand zahlt sich selbst
für sein eigenes Kapital einen Zins. Auch ein Mieter
nicht. Beim Steuerpaket soll nun beim
selbst nutzenden Wohneigentümer der Fremdzinsaufwand sukzessive nicht mehr
zum Abzug zugelassen werden. Diese Besonderheit wird durch die teilweise
Zulassung eines Unterhaltsabzuges sowie als Antwort auf die oben erwähnten
erzieherischen Gründe stipuliert und macht noch einigermassen
Sinn. Per saldo bedeutet die
vorgeschlagene Revision bloss, aber immerhin, eine gewisse Verbesserung der
Steuergerechtigkeit, da die selbst nutzenden Wohneigentümer etwas weniger
diskriminiert werden. Von einer Bevorzugung sollte jedenfalls nicht gesprochen
werden. Mit dem Vorschlag werden meines Erachtens überflüssige und
systemfremde Impulse zur Verschuldensminderung und zur Werterhaltung gegeben,
doch ist dies kein genügender Grund, um das Steuerpaket
abzulehnen. Hugo Rhiner,
Zumikon, Präsident HEV
Küsnacht und Umgebung |
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