 |
Schluss mit
amtlicher Verteuerung der Wohnkosten! Vor wenigen Tagen hat sich der Kantonsrat endlich mit der
Parlamentarischen Initiative von Robert Marty, Hans Egloff und Gustav Kessler
befasst. Diese verlangt eine Reduktion der Gebühren für
Grundbucheintragungen auf 1 Promille des Verkehrswertes bzw. der Pfandsumme.
Schon lange fällt nämlich auf, dass die Notariate und
Grundbuchämter jährlich rund 40 bis 50 Millionen Franken
Ertragsüberschüsse produzieren. Dieser Gewinn wird nicht etwa in den
Notariaten oder Konkursämtern, sondern zur Hauptsache bei
Grundbuchgeschäften durch hohe bzw. da am Verkehrswert bemessen
meist überhöhte Gebühren erwirtschaftet. Offensichtlich
hat sich der Kantonsrat entschieden, künftig vermehrt Artikel 108 der
Bundesverfassung zu beachten und den Erwerb von Wohnund Hauseigentum zu
fördern der Vorstoss wurde mit komfortabler Mehrheit
überwiesen. Zwei Volksinitiativen,
die am 30. November 2003 zur Abstimmung vorgelegt werden, stossen in die
gleiche Richtung. Beide verlangen eine Verbesserung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen. Das Hauptanliegen der Volksinitiative «Mitsprache des
Volkes in Steuerangelegenheiten» ist die Aufnahme des
Höchststeuerfusses in die Kantonsverfassung. Damit wäre
sichergestellt, dass der Souverän wie dies bereits auf
Gemeindeebene und zumindest teilweise auf eidgenössischer Ebene der Fall
ist die Höhe der Steuerlast bestimmen und damit letztlich auch auf
die Ausgaben Einfluss nehmen kann. Unsere Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der
Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» zur Abschaffung der
Handänderungssteuer brauche ich Ihnen kaum mehr schmackhaft zu machen.
Beiträge und stichhaltige Argumente haben Sie in der vorliegenden
Monatsschrift finden können. Wichtig ist aber, dass Sie am nächsten
Urnengang teilnehmen! Ich empfehle Ihnen die beiden Volksbegehren dringend zur
Annahme. |
 |