Ja zur
Mietrechtsänderung Mitteilung des
HEV Schweiz
Bundesrat und Parlament
wollen Mängel beseitigen Das
geltende Mietrecht ist rund 13 Jahre alt. Die Mietzinsvorschriften haben sich
in der Praxis nicht bewährt: Sie sind zu kompliziert und nicht mehr
zeitgemäss. Die überrissene Volksinitiative «Ja zu fairen
Mieten» zielte jedoch in die falsche Richtung und wurde am 18. Mai 03 von
Volk und Ständen denn auch deutlich mit über 6% Nein-Stimmen
abgelehnt. Zur Beseitigung der heutigen Mängel des Mietrechts haben
Bundesrat und Parlament eine ausgewogene Mietrechtsänderung als
Gegenvorschlag zur Mietinitiative beschlossen. Danach soll der heutige
Kündigungsschutz beibehalten werden. Die komplizierten
Mietzinsvorschriften werden jedoch vereinfacht und an die heutigen
Verhältnisse angepasst. Aufgrund des Referendums des Mieterverbands muss
das Stimmvolk Anfang 2004 auch über die Mietrechtsänderung des
Parlaments entscheiden.
Vereinfachung dringend
erforderlich Die Rechtsprechung hat
die heutige Mietzinsregelung zu einem Dschungel gemacht, in dem sich nur noch
spezialisierte Mietrechtsjuristen zurechtfinden. Anpassungen der Mieten
hängen heute von einem undurchsichtigen Zusammenspiel verschiedenster
standardisierter Kostenfaktoren ab (Hypothekarzins, Teuerung, Betriebs- und
Unterhaltskosten etc.). Die Anforderungen an Mietzinsberechnungen und das
Begründen von Mietzinsänderungen sind derart kompliziert, dass sie
Laien nicht mehr fehlerfrei bewältigen können. Bereits der kleinste
Formfehler kann zur Unwirksamkeit einer Vertragsänderung führen. Dies
hat die stossende Folge, dass ein Mieter bei Formfehlern selbst eine
widerspruchslos akzeptierte und inhaltlich zulässige Mietzins- oder
Nebenkostenanpassung noch nach Jahren zurückfordern kann. Der
überspitzte Formalismus ist umso stossender, als sich das Mietrecht
vorwiegend an Private richtet: Über zwei Drittel der Bevölkerung sind
Mieter und rund zwei Drittel aller Mietwohnungen gehören Privaten. Die
Mietrechtsänderung sieht die dringlich erforderliche Vereinfachung vor:
Für die Mietentwicklung soll künftig nicht mehr eine Vielzahl von
Faktoren, sondern lediglich noch die Teuerung sowie die Abgeltung von
Investitionen des Vermieters zur Schaffung von Mehrwerten massgebend sein. Die
Vereinfachung der Begründungspflicht verbessert zudem die
Rechtssicherheit.
Beruhigung des
Mietmarktes: Kein ständiges Auf und Ab mehr Die Mieten müssen heute gemäss fixen Standards
an so genannte Referenzzinssätze der Kantonalbanken für Hypotheken
angepasst werden. Mit den effektiv bezahlten Finanzierungskosten des Vermieters
hat dies nichts zu tun. Zudem lehnen die Banken die Publikation von
Referenzzinsen zunehmend ab. Die Zinssätze werden heute individuell
festgelegt und Festhypotheken sowie neue Finanzierungsinstrumente haben sich
etabliert. Die vom Parlament beschlossene Mietrechtsänderung trägt
dieser Entwicklung Rechnung und hebt die standardisierte, veraltete
Hypothekarzinskoppelung der Mieten auf. Künftig sollen die Mieten
ausschliesslich an die Teuerung angepasst werden und sind damit für beide
Parteien einfach nachvollziehbar. Die Teuerung ist ein aus anderen Gebieten
bekannter Faktor, die Zahlen sind öffentlich allen zugänglich und
damit transparent. Durch die Abkoppelung der Hypothekarzinsen entfällt
zudem das fremdbestimmte ewige Auf und Ab der Mieten. Die Mieten bleiben
stabiler. Dies führt zu einer Beruhigung des Mietmarktes und
ermöglicht beiden Parteien eine bessere Kalkulierbarkeit der
Mieten.
Transparente
Preisvergleiche statt undurchsichtige Renditemodelle Das geltende Mietrecht verbietet missbräuchliche
Mietzinse. Die Frage ist, wie die Missbrauchsgrenze bestimmt werden soll. Heute
besteht dafür ein kompliziertes Nebeneinander von Renditemodellen und
Ortsüblichkeit. Beide Instrumente haben in der Praxis versagt. Die
Ertragsberechnung knüpft an historische Anlagewerte an und vermischt die
effektiven Kosten der Vermieter mit bürokratischen Modellrechnungen,
sodass sie zu völlig unrealistischen Werten führt. Und die Orts- und
Quartierüblichkeit wurde von der Rechtsprechung an derart hohe
Beweisanforderungen geknüpft, dass sie in der Praxis schlicht nicht
anwendbar ist. Bundesrat und Parlament haben diese Probleme erkannt und eine
einfache Missbrauchslatte geschaffen. Die so genannte statistische
Vergleichsmiete. Die Mietzinse und Mietobjekte werden statistisch erfasst,
sodass der Mietzins einer Wohnung mit demjenigen für ähnliche
Wohnungen an ähnlichen Standorten verglichen werden kann. Wird die
zulässige Bandbreite überschritten, gilt der Mietzins als
missbräuchlich. Mit diesem Instrument können die
Schlichtungsbehörden die Mieten in Streitfällen auf ihre
Missbräuchlichkeit hin überprüfen, ohne komplizierte
Renditeberechnungen und lange Beweisverfahren
durchzuführen. JA zu
einem ausgewogenen Mietrecht Rund
drei Jahre lang hat das Parlament über die Revision des Mietrechts
debattiert. Es hat dabei um einen fairen Interessenausgleich gerungen. Zur
Förderung des Mietfriedens wurden Extremforderungen von beiden Seiten
abgelehnt. Die nun verabschiedete Lösung stellt einen ausgewogenen
Kompromiss dar, der den Weg für ein verständliches und transparentes
Mietrecht im Interesse beider Parteien ermöglicht. |