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Änderung
der Allgemeinen Bauverordnung tritt auf den 1. Januar 2004 in
Kraft Mitteilung der Kantonalen
Informationsstelle Der Regierungsrat
setzt die vom Kantonsrat am 15. September 2003 beschlossene Änderung der
Allgemeinen Bauverordnung auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Die Änderung
ermöglicht unter anderem, dass ein zusätzlicher Prozentsatz der
jeweils gültigen Baumassenziffer generell für die Erstellung von
ungeheizten Wintergärten zur Verfügung gestellt werden kann. Die
Änderung der Verordnung sieht dazu vor, dass die Baumassenziffer
aufgeteilt und somit in bestimmten Zonen je separat für Hauptgebäude,
für besondere Gebäude und für verglaste Balkone, Veranden und
andere Vorbauten festgesetzt werden kann. |
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