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HEV 12/2003 Inhaltsverzeichnis
Vom Bauen

 

Änderung der Allgemeinen Bauverordnung tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft
Mitteilung der Kantonalen Informationsstelle

Der Regierungsrat setzt die vom Kantonsrat am 15. September 2003 beschlossene Änderung der Allgemeinen Bauverordnung auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Die Änderung ermöglicht unter anderem, dass ein zusätzlicher Prozentsatz der jeweils gültigen Baumassenziffer generell für die Erstellung von ungeheizten Wintergärten zur Verfügung gestellt werden kann. Die Änderung der Verordnung sieht dazu vor, dass die Baumassenziffer aufgeteilt und somit in bestimmten Zonen je separat für Hauptgebäude, für besondere Gebäude und für verglaste Balkone, Veranden und andere Vorbauten festgesetzt werden kann.
 
     
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