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Hausbesetzungen in der Stadt Zürich * Paco Oliver
Obwohl Hausbesetzungen
nicht mehr in der Häufigkeit wie in den «bewegten» Jahren und
heute oft von der Öffentlichkeit unbemerkt vorkommen, gibt es sie dennoch.
Es haben sich gewissermassen Spielregeln entwickelt, nach welchen sie ablaufen
und die offenbar wenigstens verhindern, dass es zu ähnlich
tumultuösen Situationen kommt wie früher. Das bedeutet
selbstverständlich nicht, dass sich die Rechtslage seither geändert
hätte lediglich der Umgang mit ihr. Wenn wir nachstehend das von
der Zürcher Stadtpolizei herausgegebene Merkblatt abdrucken, so keineswegs
in der Absicht, Hausbesetzungen salonfähig zu machen. Wir sind vielmehr
der Auffassung, dass umfassende Information immer nur von Nutzen sein kann.
Sollte man je selber betroffen sein, weiss man wenigstens, wie das Schlimmste
verhindert werden kann. Klüger ist es allerdings, es gar nicht erst so
weit kommen zu lassen. Eine Besetzung setzt ja ein leeres Haus voraus. Oft
lässt sich der Leerstand bei richtiger Organisation vermeiden. Die
einigermassen friedliche Lage in Sachen Besetzungen wird zurzeit allerdings in
Frage gestellt. Die Besetzer einer Liegenschaft an der Plattenstrasse in
Zürich sind nicht bereit, dem Sinn der ursprünglichen Abmachung mit
der Universität Zürich (Eigentümerin) nachzuleben. Statt die
Liegenschaft fristgerecht zu räumen, wollen sie es offenbar auf ein
Gerichtsverfahren ankommen lassen. Für die Universität spielt es
natürlich eine Rolle, ob sie Recht bekommt oder nicht, kann sich die
Realisierung ihres Bauvorhabens doch massiv verzögern. Für andere
Hauseigentümer dürfte der legalistische Blickwinkel dagegen
bedeutungslos sein. Für sie ist eigentlich nur wichtig, ob sie in Zukunft
damit rechnen können, eine zur Verfügung gestellte Liegenschaft
vereinbarungsgemäss zurückzubekommen. Können sie sich nicht
darauf verlassen, werden sie künftig wohl wenig Bereitschaft zeigen, zu
einer Lösung Hand zu bieten, welche wie gerade an der
Plattenstrasse der Kreativität breiten Spielraum
einräumt.
Merkblatt der Stadtpolizei
Zürich Grundlagen Hausbesetzungen erfüllen den Tatbestand von Artikel 186 StGB
(Hausfriedensbruch). Es handelt sich
dabei um ein Antragsdelikt, das heisst, es muss ein Strafantrag bei der Polizei
gestellt werden, damit diese handeln kann. Über die zu ergreifenden
Massnahmen entscheiden nachstehende Kriterien: Räumungsbedingungen Diese sind gegeben bei Vorliegen eines gültigen Strafantrages
und Erfüllen eines der nachstehenden Punkte: |
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Räumung Die
Räumung einer besetzten Liegenschaft soll nicht nur für den Moment,
sondern auf Dauer erfolgreich sein. Eine geräumte Liegenschaft muss
unmittelbar nach der Räumung umgebaut, abgebrochen oder legal genutzt
werden. Wird das Objekt nach der festgesetzten Frist von den BesetzerInnen
nicht verlassen, wird eine polizeiliche Räumung durchgeführt. Die
Personen werden wegen Hausfriedensbruches (eventuell Sachbeschädigung)
zuhanden der Bezirksanwaltschaft verzeigt. Eine Entsorgung der von Besetzern mitgebrachten
Einrichtungsgegenstände geht in der Regel zu Lasten der Leihmieter.
BesetzerInnen Die
BesetzerInnen haben die Eigentümer der Liegenschaft über die
Besetzung zu informieren. Eine Besetzung wird grundsätzlich nur im
Einverständnis mit der Eigentümerschaft toleriert. Es besteht die
Möglichkeit der Unterzeichnung einer gegenseitigen Vereinbarung
(Leihvertrag) bis zur Neunutzung, Umbau oder Abbruch der Liegenschaft. Im
Hinblick auf eine Neunutzung müssen die BesetzerInnen die Liegenschaft
verlassen.
Hauseigentümer Die
Eigentümer informieren die Polizei über eine Besetzung und die
weitere Planung bezüglich Abbruch, Umbau oder Weitervermietung des
Objektes. Bei völlig unproblematischen Besetzungen besteht gegenüber
der Polizei keine Meldepflicht.
Meldestelle Stadtpolizei
Zürich Telefon 01 216 71 11
bzw. Anzeige auf der nächsten Polizeiwache Der Polizei obliegt die
Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung. Sie organisiert Polizeiaktionen
(Räumungen/Personenkontrollen).
Vermittlungsstellen Neutrale Stellen können gegebenenfalls Unterstützung
leisten, wenn Verhandlungen zwischen den Parteien nicht möglich sind oder
zu keinem Ziel führen. Die
Genossenschaft hausundco gemeinschaftliche Immobiliennutzung
vermittelt zwischen Eigentümerschaft und BesetzerInnen. Sie übernimmt
im Bedarfsfall treuhänderisch Miet- und Gebrauchsleihverträge
für Zwischen-/Umnutzungen. (Tel. 01 381 91 21/ Mail:
info@hausundco.ch)
Weitere
Kontaktmöglichkeit: Verein
Domicil Gemeinnützige
Wohnungsvermittlung Kanzleistrasse 80,
8004 Zürich Tel. 01 245 90
25 Dieses Merkblatt finden Sie auch
unter der Internetseite der Stadt Zürich unter:
www.stzh.ch/kap05/stadtpolizei/sicherheitspolizei/
merkblatt_hausbesetzung.pdf |
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