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Regierungsrat
setzt die Abschaffung der Handänderungssteuer per 1. Januar 2005 in
Kraft Medienmitteilung des
Regierungsrates Am 30. November 2003
haben die Stimmberechtigten die Volksinitiative «Schluss mit amtlicher
Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer»
angenommen. Diese Initiative sieht mit einer Änderung des kantonalen
Steuergesetzes die Abschaffung der Handänderungssteuer vor. Bei dieser
handelt es sich um eine Gemeindesteuer, die wie die
Grundstückgewinnsteuer ausschliesslich den politischen Gemeinden
zugute kommt. Die Initiative
enthält keine Bestimmung über das Inkrafttreten der Abschaffung der
Handänderungssteuer, weshalb darüber der Regierungsrat zu entscheiden
hat. Die Erwahrung des Abstimmungsergebnisses vom 30. November 2003 durch den
Kantonsrat erfolgt voraussichtlich erst Ende Januar/Anfang Februar 2004. Da
jedoch sowohl die Gemeinden als auch potenzielle Steuerpflichtige, die den
Verkauf oder Kauf einer Liegenschaft planen, ein grosses Interesse daran haben,
so schnell als möglich das Datum des Inkrafttretens zu kennen, hat der
Regierungsrat schon heute entschieden. Danach tritt die Abschaffung der
Handänderungssteuer, unter Vorbehalt der Erwahrung des
Abstimmungsergebnisses, am 1. Januar 2005 in Kraft. Mit der Inkraftsetzung auf
den 1. Januar 2005 wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass in den
Gemeinden das Verfahren für das Budget 2004 weit gehend abgeschlossen
ist. |
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