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Willkürliches Hinausschieben der Inkraftsetzung durch den
Regierungsrat * Paco Oliver
Der Hauseigentümerverband Kanton Zürich
ist über den Beschluss des Regierungsrates, die Handänderungssteuer
erst per 1.1.05 abzuschaffen, enttäuscht. Die Begründung, in den
Gemeinden sei das Verfahren für das Budget 2004 weit gehend abgeschlossen,
ist fadenscheinig. Die Handänderungssteuer ist von Jahr zu Jahr grossen
Schwankungen unterworfen und macht in den meisten Gemeinden einen so geringen
Anteil der gesamten Finanzierung aus, dass er sich im Bereich der
Budgetungenauigkeit bewegt und zum Teil nicht einmal ausdrücklich
berücksichtigt wird. Zudem war den Gemeinden bekannt, dass sich die
Stimmbürger im November für die Abschaffung aussprechen könnten,
sodass sie hinter diesen Budgetposten ohnehin ein Fragezeichen setzen mussten.
Der Regierungsrat reagiert wie ein schlechter Verlierer, der den Willen der
Zürcher Stimmbürger so lange wie möglich nicht realisieren
will. Der Hauseigentümerverband hat
bereits darauf hingewiesen, dass das Hinausschieben der Abschaffung auch
weitere negative finanzielle Folgen haben könnte. Es ist anzunehmen, dass
potenzielle Käufer und Verkäufer von Immobilien mit nicht dringlichen
Abschlüssen bis 2005 zuwarten. Der Regierungsrat weist in seiner
Mitteilung ja ausdrücklich darauf hin, dass er seinen Beschluss so
früh bekannt gibt, damit alle Betroffenen rechtzeitig disponieren
können. Das wird zur Folge haben, dass 2004 wenig Handänderungen
stattfinden. Damit wird der Ertrag aus der Handänderungssteuer 2004
Gemeindebudgets hin oder her bestimmt tiefer ausfallen. Gibt es aber
weniger Verkäufe, so gibt es auch weniger Grundstückgewinnsteuern.
Das wird weit stärker ins Gewicht fallen und bei Kanton und Gemeinden
grosse Finanzlücken verursachen. Der Regierungsrat hätte mit einem raschen Vollzug des
Abstimmungsergebnisses zweierlei erreicht. Einmal wäre er als guter
Verlierer dagestanden, zum Zweiten hätte er den Liegenschaftshandel und
damit zusammenhängend Aufträge für Treuhänder und Gewerbe
nicht unnötig behindert. Beides will er offenbar nicht. Dass es auch anders geht, hat der Regierungsrat
übrigens 2000 bewiesen. Am 2. Februar 2000 setzte er das Ergebnis der
Volksabstimmung vom 28. November 1999 über die Abschaffung der
Erbschaftssteuer für Nachkommen rückwirkend auf den 1. Januar 2000 in
Kraft.
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