Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 01/2004 Inhaltsverzeichnis
Handänderungssteuer

 

Willkürliches Hinausschieben der
Inkraftsetzung durch den Regierungsrat
* Paco Oliver

Der Hauseigentümerverband Kanton Zürich ist über den Beschluss des Regierungsrates, die Handänderungssteuer erst per 1.1.05 abzuschaffen, enttäuscht. Die Begründung, in den Gemeinden sei das Verfahren für das Budget 2004 weit gehend abgeschlossen, ist fadenscheinig. Die Handänderungssteuer ist von Jahr zu Jahr grossen Schwankungen unterworfen und macht in den meisten Gemeinden einen so geringen Anteil der gesamten Finanzierung aus, dass er sich im Bereich der Budgetungenauigkeit bewegt und zum Teil nicht einmal ausdrücklich berücksichtigt wird. Zudem war den Gemeinden bekannt, dass sich die Stimmbürger im November für die Abschaffung aussprechen könnten, sodass sie hinter diesen Budgetposten ohnehin ein Fragezeichen setzen mussten. Der Regierungsrat reagiert wie ein schlechter Verlierer, der den Willen der Zürcher Stimmbürger so lange wie möglich nicht realisieren will.
Der Hauseigentümerverband hat bereits darauf hingewiesen, dass das Hinausschieben der Abschaffung auch weitere negative finanzielle Folgen haben könnte. Es ist anzunehmen, dass potenzielle Käufer und Verkäufer von Immobilien mit nicht dringlichen Abschlüssen bis 2005 zuwarten. Der Regierungsrat weist in seiner Mitteilung ja ausdrücklich darauf hin, dass er seinen Beschluss so früh bekannt gibt, damit alle Betroffenen rechtzeitig disponieren können. Das wird zur Folge haben, dass 2004 wenig Handänderungen stattfinden. Damit wird der Ertrag aus der Handänderungssteuer 2004 – Gemeindebudgets hin oder her – bestimmt tiefer ausfallen. Gibt es aber weniger Verkäufe, so gibt es auch weniger Grundstückgewinnsteuern. Das wird weit stärker ins Gewicht fallen und bei Kanton und Gemeinden grosse Finanzlücken verursachen.
Der Regierungsrat hätte mit einem raschen Vollzug des Abstimmungsergebnisses zweierlei erreicht. Einmal wäre er als guter Verlierer dagestanden, zum Zweiten hätte er den Liegenschaftshandel und damit zusammenhängend Aufträge für Treuhänder und Gewerbe nicht unnötig behindert. Beides will er offenbar nicht.
Dass es auch anders geht, hat der Regierungsrat übrigens 2000 bewiesen. Am 2. Februar 2000 setzte er das Ergebnis der Volksabstimmung vom 28. November 1999 über die Abschaffung der Erbschaftssteuer für Nachkommen rückwirkend auf den 1. Januar 2000 in Kraft.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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