|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Seite des Geschäftsleiters |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Rolf Hegetschweiler Direktor
Hauseigentümerverbände Stadt und Kanton Zürich
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mietrecht
Alles bleibt beim Alten Die
Würfel sind gefallen. Die Schweizer Stimmbürger haben sich gegen eine
Änderung des Mietrechts ausgesprochen. Obwohl weit gehend Einigung darüber besteht, dass das geltende
Mietrecht zu kompliziert ist und die Koppelung der Mieten an den Hypothekarzins
seit Jahren kritisiert wird, will eine überraschend grosse Mehrheit der
Schweizer, dass es so bleibt. Die vom Mieterverband geschürten Ängste
vor stetig steigenden Mietzinsen überwogen bei den Mietern. Dass es sich
dabei immer nur um mässige, abschätzbare Erhöhungen handeln
würde und dass happige Sprünge bei den Mieten, wie sie in der
Vergangenheit wiederholt vorkamen, dank dem neuen Mietrecht verunmöglicht
worden wären, konnte den Mietern offenbar nicht klar genug gemacht werden.
Zu ihren Stimmen gesellten sich diejenigen von Eigentümern, die
befürchteten, bei kommenden Hypothekarzinserhöhungen und mit
solchen ist auf Grund der tiefen gegenwärtigen Zinsen früher oder
später zu rechnen die Zinslast nicht mehr tragen zu
können. Es ist nun das zweite Mal
innert weniger als einem Jahr, dass die Stimmbürger Änderungen am
Mietrecht ablehnen. Am 18. Mai des vergangenen Jahres hat der Souverän
bereits ebenso klar Nein gesagt zu einem Ausbau des Mieterschutzes und einer
Einschränkung der Rechte der Vermieter. Dass er nun auch deutlich eine
Vereinfachung und die Abkoppelung der Mieten vom Hypothekarzins abgelehnt hat,
kann nur bedeuten, dass eine grosse Mehrheit die unveränderte Beibehaltung
des bisherigen Mietrechts wünscht. Eigentlich muss das nicht überraschen, spiegelt das Resultat
doch die hohe Zufriedenheit der Mieterinnen und Mieter mit ihrer Wohnsituation
wider. Diese tritt bekanntlich in allen repräsentativen Umfragen zutage,
auch in Bezug auf den eigenen Mietzins. Offenbar werden darob selbst
offenkundige Mängel des Mietrechts in Kauf genommen. Auch wenn man überzeugt ist, dass den Mietern mit
diesem Abstimmungsresultat ein Bärendienst geleistet wurde, ist das
Abstimmungsergebnis nun zu akzeptieren und daraus sind die notwendigen
Folgerungen zu ziehen: |
|
|
|
Der Souverän ist mit der Mietsituation zufrieden
und will keine Änderungen. Er bestätigt damit seinen Standpunkt vom
Mai 2003, als er sich gegen neue Vorschriften im Mietrecht aussprach und die
Forderungen des Mieterverbandes zurückwies. |
|
Es liegt ihm weder an einer Vereinfachung noch an einer
Systemänderung, lieber nimmt er gelegentlich unverhofft steigende und
dafür auch wieder sinkende Mietzinse in Kauf. |
|
Nichts rechtfertigt die Interpretation des
Abstimmungsergebnisses dahingehend, dass eine neue Revision des Mietrechts in
Angriff genommen werden muss. Und irgendeine Änderung per Notrecht
drängt sich schon gar nicht auf. Davon ist hoffentlich auch der Bundesrat
überzeugt. |
|
|
|
|
|
|