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HEV 02/2004 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Mietrecht – Alles bleibt beim Alten

Die Würfel sind gefallen. Die Schweizer Stimmbürger haben sich gegen eine Änderung des Mietrechts ausgesprochen.
Obwohl weit gehend Einigung darüber besteht, dass das geltende Mietrecht zu kompliziert ist und die Koppelung der Mieten an den Hypothekarzins seit Jahren kritisiert wird, will eine überraschend grosse Mehrheit der Schweizer, dass es so bleibt. Die vom Mieterverband geschürten Ängste vor stetig steigenden Mietzinsen überwogen bei den Mietern. Dass es sich dabei immer nur um mässige, abschätzbare Erhöhungen handeln würde und dass happige Sprünge bei den Mieten, wie sie in der Vergangenheit wiederholt vorkamen, dank dem neuen Mietrecht verunmöglicht worden wären, konnte den Mietern offenbar nicht klar genug gemacht werden. Zu ihren Stimmen gesellten sich diejenigen von Eigentümern, die befürchteten, bei kommenden Hypothekarzinserhöhungen – und mit solchen ist auf Grund der tiefen gegenwärtigen Zinsen früher oder später zu rechnen – die Zinslast nicht mehr tragen zu können.
Es ist nun das zweite Mal innert weniger als einem Jahr, dass die Stimmbürger Änderungen am Mietrecht ablehnen. Am 18. Mai des vergangenen Jahres hat der Souverän bereits ebenso klar Nein gesagt zu einem Ausbau des Mieterschutzes und einer Einschränkung der Rechte der Vermieter. Dass er nun auch deutlich eine Vereinfachung und die Abkoppelung der Mieten vom Hypothekarzins abgelehnt hat, kann nur bedeuten, dass eine grosse Mehrheit die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Mietrechts wünscht.
Eigentlich muss das nicht überraschen, spiegelt das Resultat doch die hohe Zufriedenheit der Mieterinnen und Mieter mit ihrer Wohnsituation wider. Diese tritt bekanntlich in allen repräsentativen Umfragen zutage, auch in Bezug auf den eigenen Mietzins. Offenbar werden darob selbst offenkundige Mängel des Mietrechts in Kauf genommen.
Auch wenn man überzeugt ist, dass den Mietern mit diesem Abstimmungsresultat ein Bärendienst geleistet wurde, ist das Abstimmungsergebnis nun zu akzeptieren und daraus sind die notwendigen Folgerungen zu ziehen:
 
Der Souverän ist mit der Mietsituation zufrieden und will keine Änderungen. Er bestätigt damit seinen Standpunkt vom Mai 2003, als er sich gegen neue Vorschriften im Mietrecht aussprach und die Forderungen des Mieterverbandes zurückwies.
Es liegt ihm weder an einer Vereinfachung noch an einer Systemänderung, lieber nimmt er gelegentlich unverhofft steigende und dafür auch wieder sinkende Mietzinse in Kauf.
Nichts rechtfertigt die Interpretation des Abstimmungsergebnisses dahingehend, dass eine neue Revision des Mietrechts in Angriff genommen werden muss. Und irgendeine Änderung per Notrecht drängt sich schon gar nicht auf. Davon ist hoffentlich auch der Bundesrat überzeugt.
 
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