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Das Thema des Podium
12:
Wohneigentumsförderung ein vernachlässigter
Verfassungsauftrag Am 16. Mai stimmen
wir über das Steuerpaket des Bundes ab. Von den darin enthaltenen
fiskalischen Massnahmen ist nur der Liegenschaften betreffende Teil wirklich
umstritten. Er wird von einer Reihe von Kantonen aktiv bekämpft. Die
Gemeinden unterstützen ihn dagegen ausdrücklich. Im Kanton
Zürich sind die Meinungsunterschiede zu einem Zerwürfnis zwischen
Kantons- und Regierungsrat eskaliert. Dieser Streit zieht die ganze
Aufmerksamkeit auf sich. Darob geht vergessen, worum es bei der Abstimmung
überhaupt geht: um die Frage, ob die Schweiz für immer ein Land von
Mietern bleiben soll. Zwar ist die Wohneigentumsförderung in unserer
Verfassung vorgesehen, bisher ist ihr aber kaum nachgelebt
worden. Das Immobilien Podium bietet
Ihnen Gelegenheit, sich über das einzige im Kanton Zürich bestehende
Instrument der Wohneigentumsförderung, der
Hypothekarbürgschaftsgenossenschaft HBW, zu
informieren. Ihr Geschäftsführer Thomas Rinderknecht wird das
unterstützenswerte Modell in seiner aktuellen Ausgestaltung vorstellen.
Bedauerlicherweise ist es noch zu wenig bekannt. Dabei kann es Leuten mit wenig
Kapital helfen, den Wunsch nach einem eigenen Haus, zu erfüllen. Es wird
aber auch aufgezeigt, warum es bisher keine Breitenwirkung erzielt
hat. Von Nationalrat Hans Rudolf Gysin
hören wir sodann die Erfolgsgeschichte des Bausparens im Kanton Baselland,
dem einzigen wirklich funktionierenden Instrument der
Wohneigentumsförderung. Nationalrat Hans Rudolf Gysin war seinerzeit als
Landrat aktiver Verfechter der Bausparidee und massgeblich daran beteiligt,
dass das Bausparen im September 1990 ins basellandschaftliche Steuergesetz
integriert wurde. Das Modell sieht vor,
dass Steuerpflichtige, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben wollen, bei
der Kantonssteuer maximal 12000 Franken pro Jahr (Verheiratete 24000 Franken)
steuerbegünstigt ansparen können. Das so angesparte Geld
inklusive Zinsen ist bei Kapitalbezug für den Eigenheimerwerb nicht
steuerpflichtig. Die Säule 3a kann weiterhin voll genutzt werden.
Zusätzlich schüttet der Kanton nach Erwerb des Eigenheims den
erfolgreichen Sparern eine Prämie in Höhe von maximal 20000 Franken
aus. Im Kanton Baselland wurden seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre
1991 durchwegs gute Erfahrungen gemacht, und die Eigenheimquote erlebte einen
signifikanten Anstieg eine Entwicklung, die auf schweizerischer Ebene
nicht stattgefunden hat. Nach
jahrelangen parlamentarischen Verhandlungen haben National- und Ständerat
am 20. Juni 2003 entschieden, das Bausparen nach (leicht modifiziertem)
Baselbieter Modell im Rahmen des Steuerpakets zu berücksichtigen. Der
zähe Kampf für eine griffige Wohneigentumsförderung in der
Schweiz scheint sich gelohnt zu haben eine letzte Hürde stellt die
Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 dar. |
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