Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 02/2004 Inhaltsverzeichnis
Zürcher Immobilien Podium 12

 

Das Thema des Podium 12:

Wohneigentumsförderung – ein
vernachlässigter Verfassungsauftrag

Am 16. Mai stimmen wir über das Steuerpaket des Bundes ab. Von den darin enthaltenen fiskalischen Massnahmen ist nur der Liegenschaften betreffende Teil wirklich umstritten. Er wird von einer Reihe von Kantonen aktiv bekämpft. Die Gemeinden unterstützen ihn dagegen ausdrücklich. Im Kanton Zürich sind die Meinungsunterschiede zu einem Zerwürfnis zwischen Kantons- und Regierungsrat eskaliert. Dieser Streit zieht die ganze Aufmerksamkeit auf sich. Darob geht vergessen, worum es bei der Abstimmung überhaupt geht: um die Frage, ob die Schweiz für immer ein Land von Mietern bleiben soll. Zwar ist die Wohneigentumsförderung in unserer Verfassung vorgesehen, bisher ist ihr aber kaum nachgelebt worden.
Das Immobilien Podium bietet Ihnen Gelegenheit, sich über das einzige im Kanton Zürich bestehende Instrument der Wohneigentumsförderung, der Hypothekarbürgschaftsgenossenschaft HBW, zu informieren. Ihr Geschäftsführer Thomas Rinderknecht wird das unterstützenswerte Modell in seiner aktuellen Ausgestaltung vorstellen. Bedauerlicherweise ist es noch zu wenig bekannt. Dabei kann es Leuten mit wenig Kapital helfen, den Wunsch nach einem eigenen Haus, zu erfüllen. Es wird aber auch aufgezeigt, warum es bisher keine Breitenwirkung erzielt hat.
Von Nationalrat Hans Rudolf Gysin hören wir sodann die Erfolgsgeschichte des Bausparens im Kanton Baselland, dem einzigen wirklich funktionierenden Instrument der Wohneigentumsförderung. Nationalrat Hans Rudolf Gysin war seinerzeit als Landrat aktiver Verfechter der Bausparidee und massgeblich daran beteiligt, dass das Bausparen im September 1990 ins basellandschaftliche Steuergesetz integriert wurde.
Das Modell sieht vor, dass Steuerpflichtige, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben wollen, bei der Kantonssteuer maximal 12000 Franken pro Jahr (Verheiratete 24000 Franken) steuerbegünstigt ansparen können. Das so angesparte Geld – inklusive Zinsen – ist bei Kapitalbezug für den Eigenheimerwerb nicht steuerpflichtig. Die Säule 3a kann weiterhin voll genutzt werden. Zusätzlich schüttet der Kanton nach Erwerb des Eigenheims den erfolgreichen Sparern eine Prämie in Höhe von maximal 20000 Franken aus. Im Kanton Baselland wurden seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1991 durchwegs gute Erfahrungen gemacht, und die Eigenheimquote erlebte einen signifikanten Anstieg – eine Entwicklung, die auf schweizerischer Ebene nicht stattgefunden hat.
Nach jahrelangen parlamentarischen Verhandlungen haben National- und Ständerat am 20. Juni 2003 entschieden, das Bausparen nach (leicht modifiziertem) Baselbieter Modell im Rahmen des Steuerpakets zu berücksichtigen. Der zähe Kampf für eine griffige Wohneigentumsförderung in der Schweiz scheint sich gelohnt zu haben – eine letzte Hürde stellt die Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 dar.
 
     
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