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Keine neuen
Restriktionen beim Bauen Erfolgreiche
Abwehr einer unerwünschten Revision * Paco Oliver Art. 10 der
Zürcher Bau- und Zonenordnung erlaubt Abgrabungen für Haus- und
Kellerzugänge, Gartenausgänge sowie Einund Ausfahrten zu Garagen. Im
Übrigen sind sie nur gestattet, sofern die Gebäudehöhe ab dem
gestalteten Terrain eingehalten bleibt und bei Erreichen der Vollgeschosszahl
kein Untergeschoss mehrheitlich über dem gestalteten Boden
liegt. Der Stadtrat beabsichtigte, diese
Regelung so zu ändern, dass an Hanglagen Untergeschosse nicht mehr zu
Wohnzwecken hätten genutzt werden dürfen: «Wird die Zahl der
Vollgeschosse erreicht, darf die Decke (OK) des ersten Untergeschosses an der
Fassade gemessen nicht höher als 1,5 m über dem tiefsten
Punkt des anschliessenden gewachsenen Bodens liegen. Sie kann bis auf 0,5 m
über den höchsten Punkt des anschliessenden gewachsenen Bodens
angehoben werden, wenn dadurch das Untergeschoss nicht mehrheitlich über
das gestaltete Terrain zu liegen kommt und dazu keine wesentlichen
Aufschüttungen erforderlich sind.» Diese Revision wurde
Februar/März 03 öffentlich aufgelegt und seither vorangewendet, um zu
verhindern, dass jemand die Revision unterläuft. Der für den Erlass
der BZO zuständige Gemeinderat hatte sich dazu aber noch nicht
äussern können. Der HEV
Zürich kam mit der Gruppe Haus & Boden des Gemeinderates zum Schluss,
dass dies zu einer nicht unerheblichen Reduktion der Ausnützung
führe, die sich angesichts der Knappheit an Wohnraum in der Stadt nicht
rechtfertigen lasse. Um nicht abwarten zu müssen, bis die Revision der BZO
im Gemeinderat traktandiert würde und damit viel Zeit zu verlieren,
reichten die Gemeinderäte Oliver B. Meier und Gerold Lauber, am 10.
Dezember 2003 sowohl ein Postulat als auch eine Motion ein, mit welcher der
Stadtrat beauftragt, bzw. gebeten wird, auf die Revision von Art. 10 BZO zu
verzichten. Die Sache leuchtete so vielen ein, dass schliesslich 52
Gemeinderäte die Vorstösse mitunterzeichneten. Als der Gemeinderat Anfang Jahr sich mit der Sache
beschäftigte und den Wunsch bekräftigte, die BZO nicht zu
ändern, hatte sich die Angelegenheit schon von selber erledigt. Der
Stadtrat hatte nämlich zwischen Weihnachten und Neujahr bekannt gegeben,
dass er auf die Revision verzichte. Ob er das auch getan hätte, wenn die
Vorstösse unterblieben wären? Die BZO wird jedenfalls wieder
ausschliesslich in ihrer bisherigen Fassung angewendet. |
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