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Regierungsräte auf Abwegen
Das Handeln und Verhalten des Regierungsrates in
den vergangenen Wochen gibt zu grosser Besorgnis Anlass. Wiederholt hat er
Entscheide des Kantonsrates ungenügend beachtet und was wirklich
schwer wiegt den Willen der Stimmbürgerschaft des Kantons
Zürich missachtet. Zuerst hat der Regierungsrat die Inkraftsetzung der
Abschaffung der Handänderungssteuer, seinen guten Willen bekundend, aber
letztlich wohl zu Lasten der Gemeinden, erst auf 1. Januar 2005 beschlossen.
Die vom Regierungsrat selber beantragte und schliesslich vom Kantonsrat im
vergangenen August verabschiedete Revision zur Entlastung der Steuerzahler will
er sogar erst 2006 in Kraft setzen. Mit
einer deutlichen Mehrheit von 101 zu 67 Stimmen hat der Kantonsrat am 22.
September 2003 das vom Regierungsrat beantragte Referendum gegen das
Steuerpaket des Bundes abgelehnt. Der Kanton Zürich unterstützt also
die Vorlage und will, dass diese an der Urne angenommen wird. Das Parlament ist
somit für die Beseitigung der steuerlichen Diskriminierung von Ehepaaren,
für die Entlastung von Familien und allein erziehenden Elternteilen,
für die Ankurbelung der noch immer stockenden Wirtschaft, für die
Entlastung von Wohneigentümern und für die Förderung einer
breiten Eigentumsbildung im Wohnungsbereich. Die Einsitznahme aller Zürcher Regierungsräte im
Referendumskomitee gegen eben dieses Steuerpaket ist eine staatspolitische
Ungehörigkeit. Gemäss Artikel 40 der Zürcher Kantonsverfassung
kommt dem Regierungsrat «die Sorge für die Vollziehung der Gesetze
und Beschlüsse des Volkes und des Kantonsrates» zu. Mit der
Einsitznahme aller Regierungsmitglieder im Referendumskomitee handeln die
Regierungsräte gewissermassen gegen Treu und Glauben. Die Mitglieder der
Regierung machen zwar geltend, nicht als Regierungsratsmitglieder, sondern als
Privatpersonen ihre Meinung kundzutun. Die Wahrnehmung wird aber eine andere
sein. Wenn sämtliche Regierungsratsmitglieder mit Wort und Bild gegen die
Vorlage antreten, werden sie von der Stimmbürgerschaft nicht als
Privatpersonen, sondern als Regierung des Kantons Zürich wahrgenommen.
Dieses Tun steht aber im Widerspruch zur genannten
Verfassungsbestimmung. Vor einem Jahr
hatten sich die bürgerlichen Kandidatinnen und Kandidaten für die
Regierungsratswahlen ausdrücklich zur Förderung des Wohneigentums
bekannt und sind daher von unserem Verband sowie den Zürcher
Wirtschaftsverbänden zur (Wieder-)- Wahl empfohlen und im Wahlkampf auch
tatkräftig unterstützt worden. In den vergangenen Tagen bin ich
für den seinerzeit gefällten Entscheid im Kantonalvorstand ganz
erheblich kritisiert worden. Finden die Mitglieder nicht rasch auf den Pfad der
Tugend zurück, erscheint die Kritik je länger, je mehr
berechtigt. |
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