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HEV 02/2004 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Regierungsräte auf Abwegen

Das Handeln und Verhalten des Regierungsrates in den vergangenen Wochen gibt zu grosser Besorgnis Anlass. Wiederholt hat er Entscheide des Kantonsrates ungenügend beachtet und – was wirklich schwer wiegt – den Willen der Stimmbürgerschaft des Kantons Zürich missachtet. Zuerst hat der Regierungsrat die Inkraftsetzung der Abschaffung der Handänderungssteuer, seinen guten Willen bekundend, aber letztlich wohl zu Lasten der Gemeinden, erst auf 1. Januar 2005 beschlossen. Die vom Regierungsrat selber beantragte und schliesslich vom Kantonsrat im vergangenen August verabschiedete Revision zur Entlastung der Steuerzahler will er sogar erst 2006 in Kraft setzen.
Mit einer deutlichen Mehrheit von 101 zu 67 Stimmen hat der Kantonsrat am 22. September 2003 das vom Regierungsrat beantragte Referendum gegen das Steuerpaket des Bundes abgelehnt. Der Kanton Zürich unterstützt also die Vorlage und will, dass diese an der Urne angenommen wird. Das Parlament ist somit für die Beseitigung der steuerlichen Diskriminierung von Ehepaaren, für die Entlastung von Familien und allein erziehenden Elternteilen, für die Ankurbelung der noch immer stockenden Wirtschaft, für die Entlastung von Wohneigentümern und für die Förderung einer breiten Eigentumsbildung im Wohnungsbereich.
Die Einsitznahme aller Zürcher Regierungsräte im Referendumskomitee gegen eben dieses Steuerpaket ist eine staatspolitische Ungehörigkeit. Gemäss Artikel 40 der Zürcher Kantonsverfassung kommt dem Regierungsrat «die Sorge für die Vollziehung der Gesetze und Beschlüsse des Volkes und des Kantonsrates» zu. Mit der Einsitznahme aller Regierungsmitglieder im Referendumskomitee handeln die Regierungsräte gewissermassen gegen Treu und Glauben. Die Mitglieder der Regierung machen zwar geltend, nicht als Regierungsratsmitglieder, sondern als Privatpersonen ihre Meinung kundzutun. Die Wahrnehmung wird aber eine andere sein. Wenn sämtliche Regierungsratsmitglieder mit Wort und Bild gegen die Vorlage antreten, werden sie von der Stimmbürgerschaft nicht als Privatpersonen, sondern als Regierung des Kantons Zürich wahrgenommen. Dieses Tun steht aber im Widerspruch zur genannten Verfassungsbestimmung.
Vor einem Jahr hatten sich die bürgerlichen Kandidatinnen und Kandidaten für die Regierungsratswahlen ausdrücklich zur Förderung des Wohneigentums bekannt und sind daher von unserem Verband sowie den Zürcher Wirtschaftsverbänden zur (Wieder-)- Wahl empfohlen und im Wahlkampf auch tatkräftig unterstützt worden. In den vergangenen Tagen bin ich für den seinerzeit gefällten Entscheid im Kantonalvorstand ganz erheblich kritisiert worden. Finden die Mitglieder nicht rasch auf den Pfad der Tugend zurück, erscheint die Kritik je länger, je mehr berechtigt.
     
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