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Keine
Berücksichtigung der Anflugrouten auf den Flughafen Zürich bei der
Bewertung der Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte von Liegenschaften
2003
Medienmitteilung der
Finanzdirektion
Die vom kantonalen
Steueramt in einem Schreiben an die Gemeinden erwähnte mögliche
Berücksichtigung der Ost- und Südanflüge auf den Flughafen
Zürich bei der Bewertung der Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte von
Liegenschaften für die Steuerperiode 2003 wird nicht weiterverfolgt. Es
stehen keine in der Praxis einsetzbaren Kriterien zur Verfügung, um eine
Belastung mit Fluglärm und allfälligen weiteren Lärmquellen
objektiv zu quantifizieren. Das
kantonale Steueramt hat kürzlich die Gemeinden darauf hingewiesen, dass
die neuen Anflugrouten auf den Flughafen Zürich einen Einfluss auf die
Preise von Immobilien in flughafennahen Gemeinden haben könnten, die
unmittelbar in den neuen Anflugkorridoren liegen. Im Schreiben wurde
erwähnt, dass diesem Umstand möglicherweise bei der Festsetzung der
Liegenschaftenwerte für die Steuerperiode 2003 Rechnung getragen
wird. Die vertiefte Prüfung dieses
Themas hat nun ergeben, dass es nicht praktikabel ist, den Einzelaspekt der
Anflüge bei der Bewertung der Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte von
Liegenschaften einfliessen zu lassen. Zurzeit lässt sich schon bei einem
mittelfristigen Zeithorizont nicht abschätzen, wo und in welchem Umfang in
Zukunft über einen längeren Zeitraum Fluglärmbelastungen zu
erwarten sind und wie sich diese auf die Liegenschaftenwerte auswirken werden.
In der Praxis kann angesichts der Komplexität des Themas
Lärmbelastung nicht ohne Berücksichtigung anderer zusätzlicher
objektiver Bewertungskriterien eine besondere Regelung für einzelne
Gemeinden getroffen werden. Die
Bewertung der Vermögenssteuerund Eigenmietwerte von Liegenschaften wird
darum weiterhin auf der «Weisung des Regierungsrates an die
Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die
Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2003 (Weisung 2003)»
basieren. |
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