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Drucksachenverkauf: Wohneigentum in der Zürcher Steuererklärung
2003 * Paco Oliver
Voller Optimismus gehen wir davon aus, dass am 16.
Mai das Steuerpaket angenommen und damit der Eigenmietwert abgeschafft wird.
Die leidigen Diskussionen darüber, ob es überhaupt möglich sei,
mit einer schematischen Berechnung gerechte Werte zu bestimmen oder ob nicht
vielmehr individuelle Schätzungen nötig wären, ob der
Eigenmietwert «in der Regel 60%» oder wie in der neuen Weisung
«höchstens 70%» und nach der Praxis des Bundegerichtes
«mindestens 60%» des Marktwertes ausmachen soll/muss/darf,
wären dann ein für alle Mal vorbei. Auf wann das Abstimmungsergebnis
in Kraft gesetzt würde, weiss man natürlich noch nicht. Nach den
Erfahrungen mit der Abschaffung der Handänderungssteuer muss man davon
ausgehen, dass es nicht von heute auf morgen geschieht. Sicher ist jedenfalls,
dass wir dieses Jahr die Steuerklärung 2003 ausfüllen und in dieser
die Vermögens- und Eigenmietwerte unserer Liegenschaften nach der
aktuellen Weisung berechnen müssen.
Wir haben unsere Broschüre Wohneigentum in der Zürcher
Steuererklärung in diesem Sinne aktualisiert.
Bestellnummer 20037/04).
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