| |
Inkraftsetzung der Änderung des Abfallgesetzes auf den
1. Mai 2004 Medienmitteilung des
Regierungsrates
Der Regierungsrat hat
beschlossen, die Änderungen zum Abfallgesetz auf den 1. Mai 2004 in Kraft
zu setzen. Mit dieser Änderung wird das Zürcher Abfallgesetz vor
allem im Bereich Altlasten den Bestimmungen des Bundes
angepasst. Bei den vom Kantonsrat
am 26. August 2002 beschlossenen Änderungen geht es vor allem um das Thema
der belasteten Standorte. Dabei wird das Zürcher Abfallgesetz an die
Bestimmungen des Bundesrechts angepasst. Die Baudirektion erhält mit der
Änderung des Abfallrechts den Auftrag zur Erstellung des Katasters der
belasteten Standorte, um so den alten Kataster der Altlasten und
Verdachtsflächen schrittweise abzulösen. Da noch verschiedene
Vorbereitungsarbeiten hinsichtlich Methodik und Sicherung der finanziellen
Mittel erforderlich waren, erfolgt die Inkraftsetzung auf den 1.
Mai 2004. Mit den bereits an die
Hand genommenen Arbeiten zur Erstellung des Katasters der belasteten Standorte
soll, gestützt auf entsprechende Prioritäten für die betroffenen
Grundeigentümer, möglichst bald eine hohe Sicherheit
gewährleistet werden. Mit den im Budget und im Finanzplan vorgesehenen
Mitteln soll die Erstellung des Katasters der belasteten Standorte
vorangetrieben werden. Die Änderung
des Abfallgesetzes schafft auch die Möglichkeit, dass Inhaber der im
Kataster der Altlasten und Verdachtsflächen aufgeführten Parzellen
bei der Baudirektion eine vorzeitige Überprüfung des Standortes
beantragen können, wenn ein aktuelles Interesse geltend gemacht wird und
die Überprüfung nicht mit dem Programm zur Erstellung des Katasters
der belasteten Standorte abgedeckt werden kann. Die Änderung des Abfallgesetzes betrifft zudem die
Verwertungspflicht von Abfällen und die Kompetenz der Gemeinden, bei
Bauabfällen eine weitergehende Trennung der Abfällen, auf der
Baustelle zu verlangen. |
|