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«Landschaftsinitiative» ist
unverhältnismässig * Paco
Oliver
Nachstehender
Stellungnahme des Regierungsrates zur «Landschaftsinitiative» ist
aus Sicht des HEV Kanton Zürich nichts beizufügen:
Der Regierungsrat beantragt
dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Landschaftsinitiative » den
Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative verlangt, dass
alle Flächen, die im Bundesinventar der Landschaften und
Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) enthalten sind, als
Landschafts- Schutzgebiete im kantonalen Richtplan zu bezeichnen sind. Der
Regierungsrat erachtet eine solche Regelung als unsachgemäss und
unverhältnismässig. Das
BLN-Inventar wird vom Bundesrat gestützt auf das eidgenössische
Natur- und Heimatschutzgesetz festgesetzt. Gemäss aktuellem Stand ist gut
ein Sechstel der gesamten Kantonsfläche diesem Inventar zugewiesen (32000
von rund 173000 Hektaren). Der
Kantonsrat hat 2001 mit der Revision des kantonalen Richtplans rund 20000
Hektaren dem Landschafts-Schutzgebiet zugewiesen. In diesen Gebieten sind
Schutzverordnungen zu erlassen, welche die Erhaltungs- und Aufwertungsziele in
Form von differenzierten Zonen genau umschreiben. 12000 Hektaren der kantonalen
Landschafts-Schutzgebiete liegen in BLN-Gebieten. Dieser spezielle Schutz ist
gemäss kantonalem Richtplan für rund 7500 Hektaren auch vorgesehen
für landschaftlich besonders wertvolle Gebiete wie den Bachtel, den
Greifensee oder das Bachser- und das Eigental. Diese Gebiete sind nicht im BLN
enthalten. Demgegenüber sind
BLN-Gebiete aufgrund von vorab kulturgeografischen und ästhetischen
Kriterien sehr grossflächig bezeichnet. Die Erhaltung des
Landschaftsbildes kann für weite Teile davon auch ohne den Erlass von
grossflächigen Schutzverordnungen erreicht werden. Für 60 Prozent der
BLN-Gebiete wäre die Bezeichnung als Landschafts-Schutzgebiet deshalb
unsachgemäss und unverhältnismässig. |
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