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HEV 03/2004 Inhaltsverzeichnis
Umwelt

 

«Landschaftsinitiative» ist unverhältnismässig
* Paco Oliver

Nachstehender Stellungnahme des Regierungsrates zur «Landschaftsinitiative» ist aus Sicht des HEV Kanton Zürich nichts beizufügen:

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Landschaftsinitiative » den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative verlangt, dass alle Flächen, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) enthalten sind, als Landschafts- Schutzgebiete im kantonalen Richtplan zu bezeichnen sind. Der Regierungsrat erachtet eine solche Regelung als unsachgemäss und unverhältnismässig.

Das BLN-Inventar wird vom Bundesrat gestützt auf das eidgenössische Natur- und Heimatschutzgesetz festgesetzt. Gemäss aktuellem Stand ist gut ein Sechstel der gesamten Kantonsfläche diesem Inventar zugewiesen (32000 von rund 173000 Hektaren).
Der Kantonsrat hat 2001 mit der Revision des kantonalen Richtplans rund 20000 Hektaren dem Landschafts-Schutzgebiet zugewiesen. In diesen Gebieten sind Schutzverordnungen zu erlassen, welche die Erhaltungs- und Aufwertungsziele in Form von differenzierten Zonen genau umschreiben. 12000 Hektaren der kantonalen Landschafts-Schutzgebiete liegen in BLN-Gebieten. Dieser spezielle Schutz ist gemäss kantonalem Richtplan für rund 7500 Hektaren auch vorgesehen für landschaftlich besonders wertvolle Gebiete wie den Bachtel, den Greifensee oder das Bachser- und das Eigental. Diese Gebiete sind nicht im BLN enthalten.
Demgegenüber sind BLN-Gebiete aufgrund von vorab kulturgeografischen und ästhetischen Kriterien sehr grossflächig bezeichnet. Die Erhaltung des Landschaftsbildes kann für weite Teile davon auch ohne den Erlass von grossflächigen Schutzverordnungen erreicht werden. Für 60 Prozent der BLN-Gebiete wäre die Bezeichnung als Landschafts-Schutzgebiet deshalb unsachgemäss und unverhältnismässig.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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