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plötzlich wohnen Sie mitten in einer Flugschneise
Am 31. Januar 2004 haben annähernd 10000
Südanfluggegner auf dem Gelände der Unique auf Klotener Gebiet erneut
demonstriert: Das unsinnige und rechtswidrige Anflugregime solle sofort
gestoppt werden. Die Situation ist
insofern unhaltbar, als die Geschädigten gegen Bund und Kanton
ankämpfen müssen, da die einschlägigen Planungsrichtlinien,
Gesetze und Verordnungen unter Anwendung von Notrecht massiv verletzt werden.
So basieren alle Richt-, Verkehrs- und Regionalpläne auf einem
Nord-/Westbetrieb des Flughafens. Kein Anwohner an Goldküste, Pfannenstiel
oder bis an den Pfäffikersee musste mit solchem Fluglärm
rechnen. Diesem unrechtmässigen
Tatbestand stehen natürlich viele andere Interessen entgegen, die sich wie
folgt beschreiben lassen: |
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Die Schweiz braucht einen internationalen
Flughafen. |
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Die Agglomeration Zürich und die Anrainerkantone
profitieren von dieser Einrichtung. |
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Bund, Kantone, Städte und institutionelle wie
andere Investoren hegen Ertragserwartungen in Swiss und Unique. |
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Der Gesamtheit all
dieser rein egoistischen Interessen steht ein weiterer Egoismus einer ganzen
süddeutschen Region gegenüber, die auch auf weniger Fluglärm
pocht. Allein politischer Wille mit
Recht und Ordnung kann solch divergierende Interessen regeln, denn jeder kann
irgendwie Argumente wie Gerechtigkeit und enormen Nutzen für sein Anliegen
beanspruchen. Störend ist der Standpunkt von Unique, wonach es mit dem
Flughafen-Ausbauvorhaben eine Leistungskapazität von 250000 Flugbewegungen
sicherzustellen galt und die deutschen Grenzbezirke bereits zu jenem Zeitpunkt
die Benützungseinschränkungen ihres Luftraumes traktandiert hatten.
Der Souverän hat also damals einem Projekt zugestimmt, dessen
Einrichtungen gar nicht gehörig erschlossen waren. Und heute sollen dem
Flughafen unter dem Titel Staatsräson und Interessenabwägung neue
Flugschneisen zugewiesen werden, die geltendes Recht verletzen. Dies ist mehr
als ärgerlich, denn jeder Strommast, jede Kehrichtverbrennungsanlage muss
eine klar geregelte Projektierung durchlaufen und bedarf gegebenenfalls neuer
Planungsgrundlagen, bis es vielleicht einmal realisiert werden
kann. Die Exekutive verletzt geltendes
Recht. Zudem erschweren oder verunmöglichen die laufenden Revisionen der
Betriebsreglemente den Rechtsweg. Das grenzt an Rechtsverweigerung. Daher ist
die Rechtssicherheit für Grundeigentümer und Bewohner in Frage
gestellt, was eines Rechtsstaates unwürdig ist. Wie bei der Swissair wurden die Weichen nicht
rechtzeitig gestellt, und ein weiteres Grounding kann nicht ausgeschlossen
werden. Mit ihrem Versagen schaffen die zuständigen Behörden und
Gremien neue Feindseligkeiten und volkswirtschaftliche Probleme, welche
begleitet von gesundheitlichen Schäden und einer massiven Verbitterung
eines nicht unerheblichen Teils der Bevölkerung einer eigentlichen
Staatskrise entsprechen. |
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Renato Gabrielli-Müller, Stäfa |
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