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HEV 03/2004 Inhaltsverzeichnis
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…und plötzlich wohnen Sie mitten
in einer Flugschneise…

Am 31. Januar 2004 haben annähernd 10000 Südanfluggegner auf dem Gelände der Unique auf Klotener Gebiet erneut demonstriert: Das unsinnige und rechtswidrige Anflugregime solle sofort gestoppt werden.
Die Situation ist insofern unhaltbar, als die Geschädigten gegen Bund und Kanton ankämpfen müssen, da die einschlägigen Planungsrichtlinien, Gesetze und Verordnungen unter Anwendung von Notrecht massiv verletzt werden. So basieren alle Richt-, Verkehrs- und Regionalpläne auf einem Nord-/Westbetrieb des Flughafens. Kein Anwohner an Goldküste, Pfannenstiel oder bis an den Pfäffikersee musste mit solchem Fluglärm rechnen.
Diesem unrechtmässigen Tatbestand stehen natürlich viele andere Interessen entgegen, die sich wie folgt beschreiben lassen:
 
 
Die Schweiz braucht einen internationalen Flughafen.
Die Agglomeration Zürich und die Anrainerkantone profitieren von dieser Einrichtung.
Bund, Kantone, Städte und institutionelle wie andere Investoren hegen Ertragserwartungen in Swiss und Unique.
 
     
  Der Gesamtheit all dieser rein egoistischen Interessen steht ein weiterer Egoismus einer ganzen süddeutschen Region gegenüber, die auch auf weniger Fluglärm pocht.
Allein politischer Wille mit Recht und Ordnung kann solch divergierende Interessen regeln, denn jeder kann irgendwie Argumente wie Gerechtigkeit und enormen Nutzen für sein Anliegen beanspruchen. Störend ist der Standpunkt von Unique, wonach es mit dem Flughafen-Ausbauvorhaben eine Leistungskapazität von 250000 Flugbewegungen sicherzustellen galt und die deutschen Grenzbezirke bereits zu jenem Zeitpunkt die Benützungseinschränkungen ihres Luftraumes traktandiert hatten. Der Souverän hat also damals einem Projekt zugestimmt, dessen Einrichtungen gar nicht gehörig erschlossen waren. Und heute sollen dem Flughafen unter dem Titel Staatsräson und Interessenabwägung neue Flugschneisen zugewiesen werden, die geltendes Recht verletzen. Dies ist mehr als ärgerlich, denn jeder Strommast, jede Kehrichtverbrennungsanlage muss eine klar geregelte Projektierung durchlaufen und bedarf gegebenenfalls neuer Planungsgrundlagen, bis es vielleicht einmal realisiert werden kann.
Die Exekutive verletzt geltendes Recht. Zudem erschweren oder verunmöglichen die laufenden Revisionen der Betriebsreglemente den Rechtsweg. Das grenzt an Rechtsverweigerung. Daher ist die Rechtssicherheit für Grundeigentümer und Bewohner in Frage gestellt, was eines Rechtsstaates unwürdig ist.
Wie bei der Swissair wurden die Weichen nicht rechtzeitig gestellt, und ein weiteres Grounding kann nicht ausgeschlossen werden. Mit ihrem Versagen schaffen die zuständigen Behörden und Gremien neue Feindseligkeiten und volkswirtschaftliche Probleme, welche begleitet von gesundheitlichen Schäden und einer massiven Verbitterung eines nicht unerheblichen Teils der Bevölkerung einer eigentlichen Staatskrise entsprechen.
 
  Renato Gabrielli-Müller, Stäfa  
     
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