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HEV 04/2004 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Kantonsregierungen gegen Mittelstandsfamilien, Wirtschaft und Wohneigentümer

Mit einem beispiellosen Aufwand jammern die Kantone medienwirksam gegen das Steuersenkungspaket. Es ist daher daran zu erinnern, dass die Kantone nicht am Hungertuch nagen. Vielmehr haben sie es verlernt, haushälterisch mit ihren Mitteln umzugehen. Seit Jahren redet man vom Zwang zum Sparen. Schaut man sich aber die Staatsrechnungen an, merkt man davon nichts. Bleiben wir im Kanton Zürich: Von 1990 bis 2002 ist der Aufwand der laufenden Staatsrechnung von 6107 Mio. Franken auf 10265 Mio. angewachsen (Quelle: Statistisches Amt Kanton Zürich). Das entspricht einer Zunahme um sage und schreibe 68%. Und das, obwohl die Teuerung in der gleichen Zeit nur 20% ausgemacht hat. Demgegenüber müssten zur Kompensation der Ausfälle aus dem Steuerpaket die jährlichen Ausgaben von Bund, Kanton und Gemeinden bei Annahme des Steuerpakets ab 2005 um lediglich rund 2% und ab 2009 um rund 3% gesenkt werden. Damit wären die Ausgaben im Vergleich zu 1990 also immer noch satte 65% höher. Ist das ein

Klarstellung zu Mietobjekten
Offenbar besteht in Bezug auf die Auswirkung des Steuersenkungspakets auf die Besteuerung von vermieteten Wohnungen oder Häusern noch Informationsbedarf:
 
Die wohnungspolitischen Massnahmen im Steuerpaket betreffen alle Arten des selbst bewohnten Wohneigentums – Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen ebenso wie Wohnungen in Mietshäusern. Bei Letzteren entfällt mit dem Eigenmietwert der Hypothekarzinsabzug anteilmässig. Das trifft auch auf den Unterhaltsabzug zu, so weit er Fr. 4000.– nicht übersteigt.
Nicht betroffen sind vermietete Objekte. Bei diesen können Unterhaltskosten nach wie vor unbeschränkt abgezogen werden.
Private Schulden und Schuldzinsen werden proportional auf die einzelnen Aktiven im Verhältnis zu deren Bruttowert aufgeteilt. Schuldzinsen sind generell nur noch bis zur Höhe des Vermögensertrages abziehbar.
 
     
  Am 16. Mai: JA zum Steuersenkungspaket!  
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