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HEV 06/2004 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Handlungsbedarf nicht nur beim Verbandsbeschwerderecht

Durch die Kontroverse um das Sportstadion in Zürich sind das Baurekurswesen und die Verbandsbeschwerde auf die Frontseiten der Zeitungen geraten. Die Macht der Umweltverbände wird in einer grossen Öffentlichkeit diskutiert. Gemäss einem Bericht in der «Sonntagszeitung» sind derzeit alleine im Detailhandel Projekte von über zwei Milliarden Franken durch Verbandsbeschwerden blockiert. In der ganzen Schweiz sollen davon Projekte von insgesamt 20 bis 25 Milliarden Bauvolumen betroffen sein. Wichtige Investitionen, auf welche die stagnierende Volkswirtschaft für den Erhalt von Arbeitsplätzen dringend angewiesen wäre, können so nicht oder nur mit sehr grosser Verzögerung realisiert werden.
Gewisse Verbände haben es sich zur Gewohnheit gemacht, fast jedes grössere Bauvorhaben mit Rechtsmitteln zu bekämpfen – manchmal mit berechtigten Einwänden, sicher oft, weil sie nichts zu verlieren, möglicherweise aber viel zu gewinnen haben: Öffentlichkeit, Prestige bei ihren Mitgliedern und oft hohe Entschädigungen. Das Verbandsbeschwerderecht öffentlich zu diskutieren, ist sicher längst fällig.
Die laufende Diskussion greift aber viel zu kurz. Problematisch ist nicht eigentlich das Beschwerderecht, sondern vielmehr die lange Dauer des Baubewilligungsverfahrens insgesamt und der Umstand, dass Bauwillige und Gegner des Bauvorhabens nicht mit gleich langen Spiessen fechten. Der Gesuchsteller ist an einer raschen Realisierung des Projektes interessiert, denn Zeit ist Geld, und zudem bleibt ihm der Nutzen des Vorhabens vorenthalten. Die Gegnerschaft profitiert von jeder Verzögerung und erhält so ein Druckmittel für Konzessionen beim Projekt. Nicht selten werden Bauherren gezwungen, unter dem Titel Aufwandentschädigungen, Kompensationszahlungen oder Konventionalstrafen nicht immer rechtmässige Zahlungen zu leisten.
Sehr interessant sind in diesem Zusammenhang die von Architekt Rudolf Fraefel vor einigen Tagen in der «NZZ» dargelegten Ansätze. Er verlangt eine Verkürzung des Instanzenweges und der Behandlungsdauer durch die einzelnen Instanzen. Seine Vorschläge sind (wieder) aufzunehmen. Bedauerlich wäre eigentlich nur, wenn sich ganz Zürich und die Schweiz als Preis für diese längst fälligen Anpassungen der Lächerlichkeit preisgeben müsste.
     
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