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Handlungsbedarf nicht nur beim
Verbandsbeschwerderecht Durch die
Kontroverse um das Sportstadion in Zürich sind das Baurekurswesen und die
Verbandsbeschwerde auf die Frontseiten der Zeitungen geraten. Die Macht der
Umweltverbände wird in einer grossen Öffentlichkeit diskutiert.
Gemäss einem Bericht in der «Sonntagszeitung» sind derzeit
alleine im Detailhandel Projekte von über zwei Milliarden Franken durch
Verbandsbeschwerden blockiert. In der ganzen Schweiz sollen davon Projekte von
insgesamt 20 bis 25 Milliarden Bauvolumen betroffen sein. Wichtige
Investitionen, auf welche die stagnierende Volkswirtschaft für den Erhalt
von Arbeitsplätzen dringend angewiesen wäre, können so nicht
oder nur mit sehr grosser Verzögerung realisiert werden. Gewisse Verbände haben es sich zur Gewohnheit
gemacht, fast jedes grössere Bauvorhaben mit Rechtsmitteln zu
bekämpfen manchmal mit berechtigten Einwänden, sicher oft,
weil sie nichts zu verlieren, möglicherweise aber viel zu gewinnen haben:
Öffentlichkeit, Prestige bei ihren Mitgliedern und oft hohe
Entschädigungen. Das Verbandsbeschwerderecht öffentlich zu
diskutieren, ist sicher längst fällig. Die laufende Diskussion greift aber viel zu kurz. Problematisch ist
nicht eigentlich das Beschwerderecht, sondern vielmehr die lange Dauer des
Baubewilligungsverfahrens insgesamt und der Umstand, dass Bauwillige und Gegner
des Bauvorhabens nicht mit gleich langen Spiessen fechten. Der Gesuchsteller
ist an einer raschen Realisierung des Projektes interessiert, denn Zeit ist
Geld, und zudem bleibt ihm der Nutzen des Vorhabens vorenthalten. Die
Gegnerschaft profitiert von jeder Verzögerung und erhält so ein
Druckmittel für Konzessionen beim Projekt. Nicht selten werden Bauherren
gezwungen, unter dem Titel Aufwandentschädigungen, Kompensationszahlungen
oder Konventionalstrafen nicht immer rechtmässige Zahlungen zu
leisten. Sehr interessant sind in diesem
Zusammenhang die von Architekt Rudolf Fraefel vor einigen Tagen in der
«NZZ» dargelegten Ansätze. Er verlangt eine Verkürzung
des Instanzenweges und der Behandlungsdauer durch die einzelnen Instanzen.
Seine Vorschläge sind (wieder) aufzunehmen. Bedauerlich wäre
eigentlich nur, wenn sich ganz Zürich und die Schweiz als Preis für
diese längst fälligen Anpassungen der Lächerlichkeit preisgeben
müsste. |
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