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Wohnung
frei! Vor knapp zwei Jahren hatte die
Besetzung des Restaurants Krone in Zürich-Altstetten für grosse
Aufregung gesorgt. Die Besetzer hatten die Liegenschaft einige Wochen
später verlassen, nachdem die Polizei ein Ultimatum zur Räumung des
Hauses gestellt hatte. Im Februar dieses Jahres hatte sich ein 27-jähriger
Angeklagter vor Gericht zu verantworten. Die «NZZ» berichtete
über das vor einigen Tagen veröffentlichte Urteil. Demgemäss
wurde der Besetzer wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs und mehrfacher Drohung
schuldig gesprochen und zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten und zwei
Wochen verurteilt. Das Urteil erscheint in Ordnung. Recht mag auch sein, dass
dem Verurteilten der bedingte Strafvollzug «gerade noch einmal»
gewährt wurde, obwohl er bereits 1995 und 1996 wegen Hausfriedensbruchs
verurteilt worden war. Im Zusammenhang
mit Besetzungen von Liegenschaften hatte der Stadtrat von Zürich vor
Jahresfrist im Gemeinderat einen Vorstoss zu beantworten. Gemäss der
Stellungnahme werden besetzte Häuser von der Stadtpolizei nur
geräumt, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung und Baufreigabe bzw.
ein Vertrag für die Neunutzung der Liegenschaft vorliegt. Auch wenn der
Eigentümer der besetzten Liegenschaft Strafanzeige erstattet und
Strafantrag stellt, werden die illegalen Eindringlinge nicht aus seinem
Eigentum entfernt. Der Stadtrat findet es «angesichts der bekannten
Wohnungsnot (
) politisch nicht vertretbar, wenn die Polizei durch solch
grosse und wiederholte Einsätze das Leerstehen von Häusern indirekt
unterstützt». Der Stadtrat verweist auch auf den grossen
finanziellen Aufwand, der mit Räumungen verbunden ist, gewichtet letztlich
aber die Interessen der Besetzer politisch höher als diejenigen der
Eigentümer. Zwei Dinge sind in
diesem Zusammenhang bemerkenswert und lassen mehr als aufhorchen. Einerseits
bleibt mit der Haltung des Stadtrates das verfassungsmässige Recht auf
Schutz des Eigentums erneut auf der Strecke. Andererseits werden durch dieses
Verhalten diejenigen geradezu verhöhnt, die ordentlich Steuern entrichten,
gerade auch, um die staatliche wie etwa polizeiliche
Aufgabenerfüllung zu garantieren. Da erscheint das konsequente Handeln der
«blinden Justitia» geradezu als Balsam auf des Eigentümers
Seele. |
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