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HEV 07/2004 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Wohnung frei!

Vor knapp zwei Jahren hatte die Besetzung des Restaurants Krone in Zürich-Altstetten für grosse Aufregung gesorgt. Die Besetzer hatten die Liegenschaft einige Wochen später verlassen, nachdem die Polizei ein Ultimatum zur Räumung des Hauses gestellt hatte. Im Februar dieses Jahres hatte sich ein 27-jähriger Angeklagter vor Gericht zu verantworten. Die «NZZ» berichtete über das vor einigen Tagen veröffentlichte Urteil. Demgemäss wurde der Besetzer wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs und mehrfacher Drohung schuldig gesprochen und zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten und zwei Wochen verurteilt. Das Urteil erscheint in Ordnung. Recht mag auch sein, dass dem Verurteilten der bedingte Strafvollzug «gerade noch einmal» gewährt wurde, obwohl er bereits 1995 und 1996 wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden war.
Im Zusammenhang mit Besetzungen von Liegenschaften hatte der Stadtrat von Zürich vor Jahresfrist im Gemeinderat einen Vorstoss zu beantworten. Gemäss der Stellungnahme werden besetzte Häuser von der Stadtpolizei nur geräumt, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung und Baufreigabe bzw. ein Vertrag für die Neunutzung der Liegenschaft vorliegt. Auch wenn der Eigentümer der besetzten Liegenschaft Strafanzeige erstattet und Strafantrag stellt, werden die illegalen Eindringlinge nicht aus seinem Eigentum entfernt. Der Stadtrat findet es «angesichts der bekannten Wohnungsnot (…) politisch nicht vertretbar, wenn die Polizei durch solch grosse und wiederholte Einsätze das Leerstehen von Häusern indirekt unterstützt». Der Stadtrat verweist auch auf den grossen finanziellen Aufwand, der mit Räumungen verbunden ist, gewichtet letztlich aber die Interessen der Besetzer politisch höher als diejenigen der Eigentümer.
Zwei Dinge sind in diesem Zusammenhang bemerkenswert und lassen mehr als aufhorchen. Einerseits bleibt mit der Haltung des Stadtrates das verfassungsmässige Recht auf Schutz des Eigentums erneut auf der Strecke. Andererseits werden durch dieses Verhalten diejenigen geradezu verhöhnt, die ordentlich Steuern entrichten, gerade auch, um die staatliche – wie etwa polizeiliche – Aufgabenerfüllung zu garantieren. Da erscheint das konsequente Handeln der «blinden Justitia» geradezu als Balsam auf des Eigentümers Seele.
     
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