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Erst auf halbem Wege! Vor einigen Monaten hatte ich in dieser Rubrik die Kontroverse um das
neue Sportstadion Zürich, das Baurekurswesen und die Verbandsbeschwerde zum Gegenstand einiger weitergehender Überlegungen gemacht. Noch immer wird die Macht der Umweltverbände in
einer grossen Öffentlichkeit diskutiert. Noch immer sind alleine im Detailhandel Projekte von über zwei Milliarden Franken durch Verbandsbeschwerden blockiert. In der ganzen Schweiz sollen
davon gar Projekte von insgesamt 20 bis 25 Milliarden Bauvolumen betroffen sein. Wichtige Investitionen, auf welche die stagnierende Volkswirtschaft für den Erhalt von Arbeitsplätzen
dringend angewiesen wäre, können so noch immer nicht oder nur mit sehr grosser Verzögerung realisiert werden. Auf der Grundlage einer
parlamentarischen Initiative von Ständerat Hans Hofmann will die Rechtskommission in Bern Umweltverträglichkeitsprüfungen vereinfachen und Missbräuche bei Einsprachen verhindern.
Damit ist eine erste Stossrichtung angegeben worden. Gemäss ersten provisorischen Entscheiden soll das Korsett für Verbandsbeschwerden enger werden. Rügen sollen nur noch in jenen
Bereichen zugelassen werden, die seit mindestens zehn Jahren auch Gegenstand des statuarischen Zwecks der Organisation sind. Die Interessengruppen müssten dann aufgrund eines ideellen Zwecks
aktiv werden. Schliesslich sollen die Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen gelockert werden. Offen sind noch die Position zur künftigen Handhabung der aufschiebenden
Wirkung und die Frage, inwieweit gegen Vorhaben, die in einer Volksabstimmung angenommen wurden, noch einmal eine Beschwerdemöglichkeit gegeben sein soll. Die laufende Diskussion und diese Lösungsansätze des Ständerates greifen aber viel zu kurz. Problematisch ist nicht nur das Beschwerderecht, sondern vielmehr die lange Dauer
des Baubewilligungsverfahrens insgesamt und der Umstand, dass Bauwillige und Gegner des Bauvorhabens nicht mit gleich langen Spiessen fechten. Im Zürcher Kantonsrat sind in den letzten Wochen
einige Vorstösse eingereicht worden, die neben der Überprüfung der Fragen um die Verbandsbeschwerde auch eine Verkürzung des Instanzenweges und der Behandlungsdauer durch die
einzelnen Instanzen verlangt. Die ersten Eisen glühen. Die Gefahr, dass die Räte aus Angst vor dem eigenen Mut auf halbem Wege stehen bleiben und
erneut dem freundeidgenössischen Kompromiss frönen, bleibt! |
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