HEV Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 09/2004 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Erst auf halbem Wege!

Vor einigen Monaten hatte ich in dieser Rubrik die Kontroverse um das neue Sportstadion Zürich, das Baurekurswesen und die Verbandsbeschwerde zum Gegenstand einiger weitergehender Überlegungen gemacht. Noch immer wird die Macht der Umweltverbände in einer grossen Öffentlichkeit diskutiert. Noch immer sind alleine im Detailhandel Projekte von über zwei Milliarden Franken durch Verbandsbeschwerden blockiert. In der ganzen Schweiz sollen davon gar Projekte von insgesamt 20 bis 25 Milliarden Bauvolumen betroffen sein. Wichtige Investitionen, auf welche die stagnierende Volkswirtschaft für den Erhalt von Arbeitsplätzen dringend angewiesen wäre, können so noch immer nicht oder nur mit sehr grosser Verzögerung realisiert werden.
Auf der Grundlage einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Hans Hofmann will die Rechtskommission in Bern Umweltverträglichkeitsprüfungen vereinfachen und Missbräuche bei Einsprachen verhindern. Damit ist eine erste Stossrichtung angegeben worden. Gemäss ersten provisorischen Entscheiden soll das Korsett für Verbandsbeschwerden enger werden. Rügen sollen nur noch in jenen Bereichen zugelassen werden, die seit mindestens zehn Jahren auch Gegenstand des statuarischen Zwecks der Organisation sind. Die Interessengruppen müssten dann aufgrund eines ideellen Zwecks aktiv werden. Schliesslich sollen die Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen gelockert werden. Offen sind noch die Position zur künftigen Handhabung der aufschiebenden Wirkung und die Frage, inwieweit gegen Vorhaben, die in einer Volksabstimmung angenommen wurden, noch einmal eine Beschwerdemöglichkeit gegeben sein soll.
Die laufende Diskussion und diese Lösungsansätze des Ständerates greifen aber viel zu kurz. Problematisch ist nicht nur das Beschwerderecht, sondern vielmehr die lange Dauer des Baubewilligungsverfahrens insgesamt und der Umstand, dass Bauwillige und Gegner des Bauvorhabens nicht mit gleich langen Spiessen fechten. Im Zürcher Kantonsrat sind in den letzten Wochen einige Vorstösse eingereicht worden, die neben der Überprüfung der Fragen um die Verbandsbeschwerde auch eine Verkürzung des Instanzenweges und der Behandlungsdauer durch die einzelnen Instanzen verlangt.
Die ersten Eisen glühen. Die Gefahr, dass die Räte aus Angst vor dem eigenen Mut auf halbem Wege stehen bleiben und erneut dem freundeidgenössischen Kompromiss frönen, bleibt!
     
Inhaltsverzeichnis