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Sind
'Graffiti' Kunst? Erschienen in "Junge
Freiheit", Wochenzeitung für Politik und Kultur, Berlin
Pro von Mag.
Norbert Siegl, Projektmanager des Institutes für Graffiti-Forschungen in
Wien Graffiti sind weit mehr als
Kunst". Sie sind heute als eigenständige Kultur- und
Kommunikationsform anerkannt und entstehen immer ungefragt" im
öffentlich zugänglichen Raum. Ihre Erforschung ist ein
internationales wissenschaftliches Anliegen. Zu diesem Zweck entstand hier in Wien mit dem Institut für
Graffiti-Forschung die erste institutionalisierte Forschungsstätte auf
diesem Gebiet und mit der Website http://graffiti.netbase.org wurde eine
europäische Informationsstelle zum Thema eingerichtet, um Wissenschaftlern
verschiedener Disziplinen ein Forum zu bieten. Es gilt als gesichert, dass Graffiti die älteste
Kommunikationsform und ein integrierter Bestandteil der Menschheitskultur sind
und dass sich immer jene Gruppen über Graffiti und die freie Kommunikation
im öffentlichen Raum zu Wort" melden, deren Anliegen ansonsten
unterrepräsentiert sind. Also vor allem Gruppen, die extremere und/oder
innovative gesellschaftliche Positionen vertreten meist junge Menschen.
Die spezielle Form der Sprayer-Kultur, die immer wieder die Gerichte
beschäftigt, ist erst seit etwa 30 Jahren bekannt und die jüngste der
Graffiti-Varianten. Hier findet man den Versuch Jugendlicher, ihre Anliegen
künstlerisch zu veredeln", gestaltend in die Umwelt einzugreifen und
so auf sich aufmerksam zu machen. Inzwischen sind die Sprayer als attraktiver Markt entdeckt, und die
Farbenindustrie verkauft deklarierten Graffiti-Lack in Spray-Dosen. Die Motive
der Graffitisten fanden Eingang ins Repertoire der Werbegrafik, Aerosol-Art
wird in Kunstakademien unterrichtet und einigen Sprayern gelang es, als
Künstler anerkannt zu werden. Um so zwiespältiger ist es, dass diese
Formen der Jugendkultur immer wieder Anlaß zu existenzbedrohenden Strafen
geben. Diese Kulturform nur unter juristischen Aspekten betrachten zu wollen,
stellt eine unzulässige Einengung dar. Vielmehr sollte der
Gestaltungswille Jugendlicher als Recht anerkannt sein, solange dabei nicht die
öffentliche Sicherheit gefährdet
Contra von Paco
Oliver, HEV Zürich Eine
Graffitiattacke kann über Nacht eine gepflegte Straße in eine
heruntergekommene verwandeln. Ein mit Graffiti verschönerter
Stadtteil wirkt nicht lebendiger, sondern als wäre er von seinen Bewohnern
aufgegeben worden. Aus dieser Einleitung geht wohl schon hervor, dass Graffiti
aus der Sicht der betroffenen Hauseigentümer unerwünscht
sind. Rechtlich ist die Lage klar: Gegen
den Willen des Eigentümers angebrachte Graffiti stellen eine
Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzbuches dar und werden auf Antrag
bestraft. Dass die Absicht des Sprayers möglicherweise nicht eine
Schädigung, sondern vielmehr eine Verschönerung war, spielt rechtlich
keine Rolle. Entscheidend ist, dass er sie ohne die Zustimmung des
Eigentümers ausgeführt hat. Insofern stellt sich die Frage, ob
Graffiti Kunst sind, unter rechtlichen Gesichtspunkten überhaupt nicht.
Selbst wenn es sich beim Sprayer um Michelangelo persönlich handelte,
hätte er nicht das Recht, fremdes Eigentum von sich aus
umzugestalten. Die gestellte Frage liegt
auf einer ganz anderen, vom Recht völlig unabhängigen Ebene.
Zweifellos können Graffiti einiges über unsere Zeit aussagen und
insofern ein Dokument mit kultureller Bedeutung im allerweitesten Sinne
darstellen. Das trifft auch auf die aus der Antike erhalten gebliebenen
Kritzeleien (Graffiti) an Hauswänden und in öffentlichen Toiletten
zu. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie als Kunst zu bezeichnen
sind. Was Kunst ist, definiert
bekanntlich jeder Kulturkreis, jede Epoche anders. Insofern ist nicht
auszuschließen, dass einzelne Graffiti aus einer ganz bestimmten Optik
heraus als Kunst verstanden werden. Leider kommt das Sprayen ohne eine gewisse
subversive Komponente offenbar nicht aus, weshalb wirklich gute legale Graffiti
eine Seltenheit sind. Übrigens:
Beim überwiegenden Teil aller Graffiti handelt es sich um nichts anderes
als elende Schmierereien, die auch so genannt werden sollten.
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Die in
Anti-Graffitikampagne des HEV Zürich geht weiter. Siehe HEV 4/2001 |
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