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HEV 12/2001 Inhaltsverzeichnis
Steuern

Verwaltungsgericht pfeift Steuerrekurskommission zurück
* Fritz Blaser

Am 30. Januar 2001 entschied die Steuerrekurskommission, dass formelmässig berechnete Eigenmietwerte, die über 90% der ermittelten Marktmiete liegen, auf 70% herabzusetzen sind. Gegen diesen Entscheid erhob das kantonale Steueramt beim Verwaltungsgericht Beschwerde.
In einem Entscheid vom 26. September 2001 erachtet das Verwaltungsgericht ein solches Herabsetzen auf 70% als unzulässig. Seiner Meinung nach verletzt das Vorgehen der Steuerrekurskommission das Gerechtigkeitsempfinden und das verfassungsmässige Willkürverbot. Es erscheine als stossend, dass ein Formelwert von 90% hinzunehmen wäre, ein solcher von 91% oder mehr würde dagegen auf 70% reduziert. Seiner Meinung nach ist die Weisung 1999 ihrem Wortlaut entsprechend anzuwenden. Formelwerte über 90% sind demnach auf 90% zu senken.
Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der HEV Kanton Zürich wird diese Frage durch das Bundesgericht klären lassen.
Welche Regeln ab 2002 für den Eigenmietwert gelten sollen, ist noch offen. Wie vermeldet (vgl. HEV 3/2001) hat der Zürcher Kantonsrat am 8. Januar 2001 beschlossen, das Steuergesetz dahingehend zu ändern, dass der Eigenmietwert in jedem Fall auf maximal 70% des Marktwerts festzulegen ist. Der Vermögenssteuerwert einer Liegenschaft soll auf 90% des Verkehrswerts herabgesetzt werden, wenn sich durch eine individuelle Schätzung ergibt, dass der Formel-Vermögenssteuerwert über dem Verkehrswert liegt.
Das (von Mieterseite angedrohte) Referendum gegen diese Gesetzesänderung wurde nicht ergriffen. Hingegen erhob der Mieterverband beim Bundesgericht Staatsrechtliche Beschwerde. Aufgrund der bisherigen bundesgerichtlichen Praxis in vergleichbaren Fällen, kann der Beschwerde eigentlich kaum Erfolg beschieden sein. Da ihr jedoch aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, hat der Regierungsrat keine Eile mit der Umsetzung der Revision. Einstweilen gelten die Bestimmungen der Weisung 99 weiter.

* lic. iur., HEV Zürich

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