Kampf gegen Schmierereien nicht aufgeben Paco Oliver
Gemäss einer Meldung im Tagesanzeiger vom 26.2.02 hat die
Stadtpolizei Winterthur drei Jugendlichen insgesamt 60 Graffiti nachgewiesen. Bei den Tätern handelte es sich um
16-jährige Schweizer. Der angerichtete Schaden belief sich auf rund 120 000 Franken. Offenbar waren mehrere Monate
lange Ermittlungen erforderlich, führte aber schliesslich doch zur Überführung und Geständnissen
der Jugendlichen. Je nach Fall gibt es einen Verweis oder eine Geldbusse, der Jugendanwalt kann auch eine
Arbeitsleistung oder eine Massnahme anordnen. Am liebsten haben es die Behörden, wenn sich die Sprayer mit
Liegenschaftenbesitzern und Polizei einigen und ihre Graffiti gleich selber wegputzen." Selbst bei sechsstelliger
Schadenhöhe werden die Übeltäter von der Justiz also nach wie vor mit Samthandschuhen angefasst, wenn
überhaupt. Diese Largeheit ist wohl kaum eine Motivation für die Polizei, monatelang solchen Fällen
nachzugehen.
Strafanzeige
Strafanzeigen gegen Unbekannt sind also doch nicht immer für die Katze. Fachleute empfehlen denn auch,
bei Schmierereien umgehend Strafanzeige einzureichen. Gegen Einsenden eines adressierten und frankierten Umschlages
stellt Ihnen der Hauseigentümerverband ein Formular für die Strafanzeige gegen Unbekannt zu (HEV Zürich,
Stichwort "Graffiti", Albisstrasse 28, 8038 Zürich). Sie können das Formular auch aus unserer Internet-Seite
kopieren (www.hev-zuerich.ch/aktuelles/graffiti/graffiti-strafantrag.pdf).
und Schmierereien sofort entfernen Mit Strafanträgen allein lässt sich das Problem allerdings sicher nicht lösen.
Der HEV Zürich ist immer noch von der Wirksamkeit seiner Anti-Graffiti-Kampagne überzeugt und führt sie
selbstverständlich fort. Details siehe HEV 1/2002, S.9.
* Redaktor, lic. iur. |