Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 03/2002 Inhaltsverzeichnis
Graffiti

 

Kampf gegen Schmierereien nicht aufgeben
Paco Oliver

Gemäss einer Meldung im Tagesanzeiger vom 26.2.02 hat die Stadtpolizei Winterthur drei Jugendlichen insgesamt 60 Graffiti nachgewiesen. Bei den Tätern handelte es sich um 16-jährige Schweizer. Der angerichtete Schaden belief sich auf rund 120 000 Franken. Offenbar waren mehrere Monate lange Ermittlungen erforderlich, führte aber schliesslich doch zur Überführung und Geständnissen der Jugendlichen. „Je nach Fall gibt es einen Verweis oder eine Geldbusse, der Jugendanwalt kann auch eine Arbeitsleistung oder eine Massnahme anordnen. Am liebsten haben es die Behörden, wenn sich die Sprayer mit Liegenschaftenbesitzern und Polizei einigen und ihre Graffiti gleich selber wegputzen." Selbst bei sechsstelliger Schadenhöhe werden die Übeltäter von der Justiz also nach wie vor mit Samthandschuhen angefasst, wenn überhaupt. Diese Largeheit ist wohl kaum eine Motivation für die Polizei, monatelang solchen Fällen nachzugehen.

Strafanzeige …
Strafanzeigen gegen Unbekannt sind also doch nicht immer für die Katze. Fachleute empfehlen denn auch, bei Schmierereien umgehend Strafanzeige einzureichen. Gegen Einsenden eines adressierten und frankierten Umschlages stellt Ihnen der Hauseigentümerverband ein Formular für die Strafanzeige gegen Unbekannt zu (HEV Zürich, Stichwort "Graffiti", Albisstrasse 28, 8038 Zürich). Sie können das Formular auch aus unserer Internet-Seite kopieren (www.hev-zuerich.ch/aktuelles/graffiti/graffiti-strafantrag.pdf).

… und Schmierereien sofort entfernen
Mit Strafanträgen allein lässt sich das Problem allerdings sicher nicht lösen. Der HEV Zürich ist immer noch von der Wirksamkeit seiner Anti-Graffiti-Kampagne überzeugt und führt sie selbstverständlich fort. Details siehe HEV 1/2002, S.9.

* Redaktor, lic. iur.

 

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