Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 08/2002 Inhaltsverzeichnis
Niederspannungsinstallationen

VO über die
elektrischen Niederspannungsistallationen (NIV),
Übergangsbestimmungen

* Paco Oliver

In HEV 5/2002 (S. 259) wiesen wir darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2002 Elektrische Niederspannungsinstallationen bei der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden müssen. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen ist nicht mehr wie bisher das Energieversorgungsunternehmen, sondern neu der Eigentümer der Installation. Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) macht uns darauf aufmerksam, dass das dort Gesagte nur für Installationen gilt, welche nach dem 1. Januar 2002 zur periodischen Installationskontrolle fällig sind.

Für Anlagen, welche vor dem 1. Januar 2002 zur periodischen Kontrolle fällig waren, gilt das alte Verfahren, d.h. das EWZ erledigt die periodische Kontrolle für diese Anlagen weiterhin, ohne Kosten an den Hauseigentümer zu verrechnen. Gemäss NIV 2002 hat das energieliefernde Elektrizitätswerk 5 Jahre Zeit, um die Rückstände bei der periodischen Kontrolle im Wohnungsbau aufzuarbeiten. Bei Anlagen, welche dieses Jahr zur periodischen Kontrolle fällig werden, gelangt das neue Verfahren zur Anwendung.
Bitte beachten Sie, dass das EWZ weiterhin hoheitliche Aufgaben, insbesondere die Registerführung und die Stichprobenkontrolle, wahrzunehmen hat. Zudem bietet es auch nach der neuen Verordnung die periodische Installationskontrolle als Dienstleistung an.

* Redaktor, lic. iur.

     
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