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HEV 09/2002 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

Rolf Hegetschweiler
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich

Seltsame Vorstellung von Fairness

Mit einem gewissen Erstaunen nahm der HEV Zürich einen Appell des Mieterverbandes (MV) zur Kenntnis, in welchem dieser Liegenschaftsverwaltungen zu «Fairness» aufruft. Darunter versteht er die freiwillige Weitergabe der Hypothekarzinssenkung der Zürcher Kantonalbank (ZKB) auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens, also 1.10.02, statt auf den nächsten in unserer Gegend üblichen Kündigungstermin, 1.4.03.
Um fair zu sein, bemühten wir unser Gedächtnis und versuchten, uns an eine Situation zu erinnern, in welcher der MV – mit umgekehrten Vorzeichen natürlich - das getan hätte, was er nun von den Vermietern erwartet. Hypothekarzinserhöhungen der ZKB, welche nicht auf einen Kündigungstermin oder zu spät für eine rechtzeitige Mitteilung an den Mieter erfolgten, gab es in der Vergangenheit ja zur Genüge, mit der Wirkung, dass die Vermieter höhere Zinskosten erst mit mehrmonatiger Verspätung auf die Mieter überwälzen konnten. Allen Anstrengungen zum Trotz vermochten wir keinen entsprechenden Appell des MV aufzustöbern. Falls einer unserer Leser sich erinnern kann, bitten wir ihn, unsere Gedächtnislücke zu schliessen. Einen Aufruf des MV an die Mieter, den Vermietern bei einer Hypothekarzinserhöhung freiwillig und ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen oder Termine einen höheren Mietzins zu entrichten, würden wir sogar in Gold rahmen.
Offenbar betrachtet der MV nur das als fair, was seinen Mitgliedern nützt. Siehe Volksinitiative «Ja zu <fairen> Mieten». Ob er ihnen mit dieser Betrachtungsweise einen Gefallen tut, ist fraglich. Fairness kann nur der Spieler erwarten, der selber fair spielt. Nicht aber derjenige, der die Regeln stur zu seinem Vorteil interpretiert und von seinem Partner einseitige Konzessionen erwartet.
Tatsache ist, dass es aufgrund der derzeit gültigen mietrechtlichen Bestimmungen ganz bestimmte und mittlerweile auch recht gut eingespielte Mechanismen gibt. Dazu gehört nun mal, dass bei Mietzinsanpassungen Kündigungsfristen und -termine einzuhalten sind. Der HEV veröffentlicht daher regelmässig Anleitungen und Tabellen zu diesem Thema (vgl. S. 511). Darin wird die Möglichkeit, Mietzinssenkungen vorzeitig durchzuführen, selbstverständlich nicht verschwiegen. Wir werden unsere Mitglieder weiterhin korrekt informieren. Vermieter, die von ihren Mietern Fairness erfahren haben, werden sich auch ohne Appell fair zu ihnen verhalten.

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