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Ein neuer Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons
Zürich: Erste Übersicht Ablagerungsstandorte Von Jean-Claude Hofstetter, Leiter Sektion
Altlasten AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Das Bundesgesetz über den Umweltschutz verpflichtet die Kantone,
einen Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu erstellen. Gestützt darauf hat die Baudirektion des Kantons
Zürich dem AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft den Auftrag erteilt, die Erstellung des Katasters in
die Wege zu leiten. Dieser ist öffentlich zugänglich. Er gibt Auskunft darüber, ob ein Standort belastet
ist, aber keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind, oder ob ein Standort belastet ist
und deshalb untersucht werden muss, ob er zu überwachen oder gar zu sanieren ist. Das AWEL hat das am besten
geeignete Vorgehen für die Erstellung des Katasters mit Pilotläufen in sechs Gemeinden
ermittelt.
Ausgangslage im Kanton Zürich Für das Zürcher Kantonsgebiet existiert bereits ein Altlastenverdachtsflächen-Kataster, in
welchem ca. 13'000 Ablagerungs- (früher Deponie-), Betriebs- (früher Industrie-) und Unfallstandorte
eingetragen sind. Die darin aufgeführten Punkte, Linien und Flächen wurden in den frühen Neunzigerjahren
auf Grund eines Verdachtes erfasst und in der Regel nicht weiter untersucht. Der
Altlastenverdachtsflächen-Kataster genügt den heutigen altlastenrechtlichen Anforderungen kaum mehr. Im neuen
KbS sollen nur Standorte eingetragen werden, die mit grosser Wahrscheinlichkeit belastet sind; das heisst, ein Verdacht
alleine genügt nicht mehr. Aus diesem Grunde ist jeder Eintrag im Altlastenverdachtsflächen-Kataster neu zu
beurteilen, bevor er im KbS erfasst wird. Um die Überführung des Altlastenverdachtsflächen-Katasters in
den KbS in Angriff nehmen zu können, wurden in einem Zielsetzungspapier (siehe Abb. 1) die
Absichten, Ziele und der Zweck sowie die Ansprüche definiert, die an den KbS zu stellen sind.
Methodenentwicklung In
einer ersten Phase wurde die Methode für die Überführung der ca. 6'000 Ablagerungsstandorte entwickelt.
Diese soll gewährleisten, dass im Sinne der Rechtsgleichheit ein Standort, für den Inhaber nachvollziehbar,
immer nach dem selben Vorgehen bearbeitet und beurteilt wird. Hierfür wurden zunächst die Erfahrungen eines
ersten kleinen Pilotlaufes in Kleinandelfingen herangezogen. Gestützt auf
diese erste Erfahrung wurden die Ablagerungsstandorte systematisch in 22 Standorttypen unterteilt und in 5
Standortgruppen zusammengefasst. Zu jedem Standorttyp existiert ein Kriterienblatt, welches die Standortgruppe, den
Standorttyp sowie eine Definition des Standorttyps beinhaltet. Das Kriterienblatt legt insbesondere fest, wann ein
Standort nur als belastet in den KbS aufgenommen wird und wann er untersuchungsbedürftig ist und als solcher
eingetragen werden muss. Im Falle eines Untersuchungsbedarfes wird im Kriterienblatt festgelegt, welche Priorität
gemäss Altlasten-Verordnung des Bundes (AltlV) die Untersuchung hat. Da die Überprüfung und Beurteilung
der Standorte durch private Fachbüros zu erfolgen hat, wurde der Ablauf der Arbeiten in 5 Schritten (siehe Abb. 2) standardisiert. Von zentraler Bedeutung für
ein Projekt dieser Grösse und Komplexität ist die Qualitätssicherung. Neben einer geforderten internen
Qualitätssicherung der privaten Fachbüros wurde eine externe Qualitätssicherung aufgebaut, welche
gewährleistet, dass alle Fachbüros die Standorte mit dem gleichen Massstab beurteilen. Zu den Aufgaben der
externen Qualitätssicherung gehören die Schulung und Begleitung der privaten Fachbüros, die Sicherung
des zeitlichen Ablaufes sowie die Intervention bei speziellen Problemen.
Pilotlauf «5 Gemeinden» Ende 2001 wurde der Pilotlauf «5 Gemeinden» gestartet. In der Stadt Bülach und in den
Gemeinden Hinwil, Marthalen, Rümlang und Wallisellen wurde die entwickelte Methode erprobt. Das Vorgehen hat sich grundsätzlich bewährt und kann für alle Gemeinden des
Kantons Zürich angewandt werden. Die Resultate des Pilotlaufes liegen erst in provisorischer Form vor und lassen
sich kurz wie folgt zusammenfassen:
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Bei ca. 50 % der Standorte aus
dem Altlastenverdachtsflächen-Kataster ist der Verdacht auf Grund der neuen Kriterien unbegründet. Diese
werden aus dem Altlastenverdachtsflächen-Kataster gelöscht und nicht in den KbS aufgenommen; |
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Bei ca. 40 % der Standorte
handelt es sich nur um belastete Standorte, für die weitere Massnahmen altlastenrechtlicher Art
entfallen; |
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Bei weniger als 10 % der
Standorte handelt es sich um untersuchungsbedürftige Standorte, für welche gemäss Priorisierung durch
das AWEL weitere Untersuchungen gefordert werden müssen. |
Als schwierig hat sich die Beschaffung der aktuellen Adressen der
Grundeigentümer(innen) entpuppt, da das Grundbuch noch nicht EDV-gestützt geführt wird. In einzelnen
Gemeinden wurden die Grundeigentümer(innen) auf Wunsch der Gemeindebehörden über das Vorgehen nur
schriftlich orientiert. Dies führte zu Problemen und Missverständnissen. In denjenigen Gemeinden, in denen
zusätzlich eine Informationsveranstaltung durchgeführt wurde, gab es wesentlich weniger Unklarheiten.
Hierfür werden Massnahmen zur Verbesserung eingeleitet. Als Nächstes
werden gemäss Schritt 5 des allgemeinen Vorgehens im Herbst 2002 die Grundeigentümer(innen) im Namen des AWEL
durch die privaten Fachbüros angeschrieben und über die Ergebnisse der Abklärungen orientiert. Sie
erhalten gemäss AltlV die Möglichkeit, zum bevorstehenden Eintrag in den KbS Stellung zu nehmen oder
gegebenfalls eine Feststellungsverfügung zu erwirken.
Erstes Paket Ablagerungsstandorte 2002 Die Bearbeitung im Rahmen der Produktionsphase bei den Ablagerungsstandorten erfolgt nach
Massgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und Ressourcen, aufgeteilt in einzelne Pakete, die etwa im
Jahresrhythmus bearbeitet werden sollen. Obwohl eine möglichst gleichmässige Verteilung über das ganze
Kantonsgebiet angestrebt wird, sollen Städte und Gemeinden vorgezogen werden, in deren Bauzonen grosse
Flächen von Ablagerungsstandorten vorhanden sind. Gebiete mit hohem Nutzungsdruck bzw. grosser Bautätigkeit
werden so prioritär behandelt, um die Umnutzung von belasteten Standorten (sogenanntes Flächenrecycling) zu
fördern. Innerhalb eines Paketes werden die zu bearbeitenden Städte und Gemeinden (bzw. Teile davon) zu etwa
gleich grossen Losen zusammengestellt. Die Arbeiten am ersten Paket 2002 der
Ablagerungsstandorte werden mit dem Schritt 1 gemäss Ablaufschema ca. im September / Oktober 2002 in Angriff
genommen. Es wurden 17 Gemeinden ausgewählt und auf 6 Lose verteilt. Bisher erfolgte die allgemeine
Vorinformation. Die spezifische Orientierung der betroffenen Gemeindebehörden ist in Vorbereitung. Die
Neubeurteilung der Ablagerungsstandorte in diesen Gemeinden wird Anfang 2003 beendet sein. Parallel dazu wird bereit
sein zweites Paket für die öffentliche Ausschreibung vorbereitet.
Fazit Das Vorgehen aus den
Pilotläufen hat sich grundsätzlich für die Ablagerungsstandorte bewährt. Es kann für alle
Gemeinden des Kantons Zürich angewandt werden. Der Kataster der belasteten Standorte (KbS) wird den in den
frühen Neunzigerjahren erstellten Altlastenverdachtsflächen-Kataster ersetzen. In den nächsten Jahren
werden im Kanton Zürich Fachleute mit Hilfe eines einheitlichen, transparenten Vorgehens die mit grosser
Wahrscheinlichkeit belasteten Standorte ermitteln. Je rascher der KbS erstellt wird, desto besser für alle
Beteiligten. Er ermöglicht den wirksameren Umgang mit Grundeigentum und bildet ein wichtiges Instrument für
den Umweltschutz und die Raumplanung. Der KbS soll Teil eines öffentlichen Flächeninformationssystems
werden. |
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