Hauseigentümerverband Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 10/2002 Inhaltsverzeichnis
Krankheiten im Garten

Feuerbrand – eine ansteckende Infektion
* Barbara Scalabrin-Laube

In HEV 8/02 wurde das Thema Wechsel des Eigentümers und dessen Auswirkung auf bestehende Mietverhältnisse behandelt. Heute soll von der Vormerkung des Mietverhältnisses im Grundbuch die Rede sein.

Da durch den Feuerbrand seit 1989 in Obstanlagen und Baumschulen grosse Schäden entstanden sind, besteht seit dem 1. Mai 2002 eine schweizerische Verordnung über diese Krankheit. Diese verbietet die Produktion und den Verkauf bestimmter Zier- und Wildgehölze, welche als Infektionsquellen bekannt sind. Deshalb dürfen in allen Kantonen Cotoneaster, Photinia davidiana (Lorbeermispel) und Photinia nussia (Glanzmispel) nicht mehr verkauft werden. In den Kantonen Thurgau und Freiburg, welche vom Feuerbrand besonders betroffen sind, sind sämtliche Feuerbrand-Wirtspflanzen verboten.
Sicher ist es sinnvoll, beim Kauf von Gehölzen die Wirtspflanzen des Feuerbrand-Erregers (Erwinia amylovora) zu kennen. Hier deshalb die Liste des Bundesamtes für Landwirtschaft BLW:

Chaenomeles Feuerbusch
Cotoneaster Stein-, Felsen- oder Zwergmispel
Crataegus Weissdorn, Rotdorn, Hahnendorn
Cydonia Quitte
Eriobotrya Wollmispel
Malus Apfel, einschliesslich Zieräpfel
Mespilus Mispel
Photinia davidiana,
syn, Stranvaesia david.
Lorbeermispel, Stranvesie
Photinia nussia,
syn. Stranvaesia nussia
Glanzmispel
Pyracantha Feuerdorn
Pyrus Birne, einschliesslich Zierbirne und Nashi
Sorbus (ausser Sorbus intermedia) Vogelbeere, Eberesche, Mehlbeere

Bekanntlich stehen noch keine wirksamen Mittel zur Bekämpfung des Feuerbrandes zur Verfügung. Es lohnt sich deshalb, die gefährdeten Pflanzen im eigenen Garten hin und wieder zu kontrollieren und bei Verdacht den Kontrolleur der örtlichen Feuerbrandmeldestelle (meistens die Gemeindeverwaltungen) zu benachrichtigen.
In der Blütezeit und nach Verletzungen (Hagel, Wachstumsrisse, mechanische Schäden) sind die Gehölze am meisten gefährdet. Dann dringen die Bakterien durch die Blüten oder Wunden in die Pflanze ein. Etwa zwei bis sechs Wochen später sind die ersten Symptome sichtbar: Die befallenen Blüten und/oder Blätter welken, werden dunkelbraun bis schwarz und trocknen ein. Abgestorbene Blüten, Blätter oder Früchte bleiben häufig hängen. Bei Kernobst und Cotoneaster werden zu Beginn der Erkrankung die Haupt- und Nebenadern der Blätter vom Stielende her schwarz. Falls Sie vom Feuerbrand betroffene Pflanzen entdecken, sollten Sie diese nicht berühren und fachmännisch entfernen lassen.
Das Feuerbrandteam der Eidgenössischen Forschungsanstalt Wädenswil FAW empfiehlt, hochanfällige Wirtspflanzen der Cotoneaster salicifolius-Gruppe vorsorglich zu entfernen, wenn dies nicht bereits passiert ist. Ferner sollten im Umkreis von 500m um Obstanlagen und Baumschulen alle Wirtspflanzen ausgeräumt werden.
Das vorsorgliche Fällen von Gehölzen ist für uns Pflanzenfreundinnen und Gartenliebhaber gewiss ein schmerzlicher Prozess, aber wenn man überlegt, wie stark sich die Krankheit in den letzten Jahren ausgebreitet hat, wird man sich der Verantwortung, welche man gegenüber der Natur hat, bewusst. Nicht nur typische Landschaften gehen verloren, sondern auch viele Tiere verlieren ihren Lebensraum, wenn wir die Ausbreitung des Feuerbrandes nicht verhindern.
Unter www.feuerbrand.ch finden Sie weitere Informationen. Ferner erhalten Sie bei der kantonalen Pflanzenschutzstelle das Merkblatt «Feuerbrand im Hausgarten».

* Cottage Garden, 8453 Alten

     
Inhaltsverzeichnis