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Feuerbrand eine ansteckende
Infektion * Barbara Scalabrin-Laube
In HEV 8/02 wurde
das Thema Wechsel des Eigentümers und dessen Auswirkung auf bestehende Mietverhältnisse behandelt. Heute soll
von der Vormerkung des Mietverhältnisses im Grundbuch die Rede sein.
Da durch den Feuerbrand seit 1989 in Obstanlagen und Baumschulen grosse
Schäden entstanden sind, besteht seit dem 1. Mai 2002 eine schweizerische Verordnung über diese
Krankheit. Diese verbietet die Produktion und den Verkauf bestimmter Zier- und Wildgehölze, welche als
Infektionsquellen bekannt sind. Deshalb dürfen in allen Kantonen Cotoneaster, Photinia davidiana (Lorbeermispel)
und Photinia nussia (Glanzmispel) nicht mehr verkauft werden. In den Kantonen Thurgau und Freiburg, welche vom
Feuerbrand besonders betroffen sind, sind sämtliche Feuerbrand-Wirtspflanzen verboten. Sicher ist es sinnvoll, beim Kauf von Gehölzen die Wirtspflanzen des Feuerbrand-Erregers
(Erwinia amylovora) zu kennen. Hier deshalb die Liste des Bundesamtes für Landwirtschaft BLW:
Chaenomeles |
Feuerbusch |
Cotoneaster |
Stein-, Felsen- oder
Zwergmispel |
Crataegus |
Weissdorn, Rotdorn, Hahnendorn |
Cydonia |
Quitte |
Eriobotrya |
Wollmispel |
Malus |
Apfel, einschliesslich
Zieräpfel |
Mespilus |
Mispel |
Photinia davidiana, syn, Stranvaesia
david. |
Lorbeermispel, Stranvesie |
Photinia nussia, syn. Stranvaesia
nussia |
Glanzmispel |
Pyracantha |
Feuerdorn |
Pyrus |
Birne, einschliesslich Zierbirne und
Nashi |
Sorbus (ausser Sorbus
intermedia) |
Vogelbeere, Eberesche,
Mehlbeere |
Bekanntlich stehen noch keine wirksamen Mittel zur Bekämpfung des
Feuerbrandes zur Verfügung. Es lohnt sich deshalb, die gefährdeten Pflanzen im eigenen Garten hin und wieder
zu kontrollieren und bei Verdacht den Kontrolleur der örtlichen Feuerbrandmeldestelle (meistens die
Gemeindeverwaltungen) zu benachrichtigen. In der Blütezeit und nach
Verletzungen (Hagel, Wachstumsrisse, mechanische Schäden) sind die Gehölze am meisten gefährdet. Dann
dringen die Bakterien durch die Blüten oder Wunden in die Pflanze ein. Etwa zwei bis sechs Wochen später sind
die ersten Symptome sichtbar: Die befallenen Blüten und/oder Blätter welken, werden dunkelbraun bis schwarz
und trocknen ein. Abgestorbene Blüten, Blätter oder Früchte bleiben häufig hängen. Bei
Kernobst und Cotoneaster werden zu Beginn der Erkrankung die Haupt- und Nebenadern der Blätter vom Stielende her
schwarz. Falls Sie vom Feuerbrand betroffene Pflanzen entdecken, sollten Sie diese nicht berühren und
fachmännisch entfernen lassen. Das Feuerbrandteam der Eidgenössischen
Forschungsanstalt Wädenswil FAW empfiehlt, hochanfällige Wirtspflanzen der Cotoneaster salicifolius-Gruppe
vorsorglich zu entfernen, wenn dies nicht bereits passiert ist. Ferner sollten im Umkreis von 500m um Obstanlagen und
Baumschulen alle Wirtspflanzen ausgeräumt werden. Das vorsorgliche
Fällen von Gehölzen ist für uns Pflanzenfreundinnen und Gartenliebhaber gewiss ein schmerzlicher
Prozess, aber wenn man überlegt, wie stark sich die Krankheit in den letzten Jahren ausgebreitet hat, wird man
sich der Verantwortung, welche man gegenüber der Natur hat, bewusst. Nicht nur typische Landschaften gehen
verloren, sondern auch viele Tiere verlieren ihren Lebensraum, wenn wir die Ausbreitung des Feuerbrandes nicht
verhindern. Unter www.feuerbrand.ch finden Sie weitere Informationen. Ferner erhalten Sie bei der kantonalen
Pflanzenschutzstelle das Merkblatt «Feuerbrand im Hausgarten».
* Cottage Garden, 8453 Alten |
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