Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 2/2003 Inhaltsverzeichnis
Sauberer Kanton Zürich

Anti-Graffiti-Kampagne
des Hauseigentümerverbandes Kanton Zürich

* Paco Oliver

Der HEV Kanton Zürich setzt sich, wie in HEV 12/02 berichtet, aktiv gegen die verbreiteten Wandschmierereien ein. Im Rahmen einer am 1. Januar 2003 gestarteten dreijährigen Kampagne unterstützt er seine Mitglieder bei der Entfernung von "Graffiti" mit einem einmaligen Beitrag von je Fr. 300.–.

     
   
     
  Wer?  
  Antragsberechtigt sind die Mitglieder sämtlicher Sektionen des HEV Kanton Zürich.  
  Anmeldung zur Mitgliedschaft und Geltendmachung der Entschädigung können gleichzeitig erfolgen.  
  Neumitglieder aufgrund dieser Aktion werden in der Regel der Wohnsitzsektion zugeteilt.  
  Jedes Mitglied kann im Laufe der Kampagne die Anti-Graffiti-Prämie nur einmal beanspruchen.  
       
  Wie?  
  Empfohlen wird die Opferschicht-Methode. Bei dieser wird die Schmiererei mit einer wasserlöslichen Farbschicht übermalt, welche bei einer erneuten Graffiti-Attacke mit einfachen Mitteln samt der neuen Schmiererei abgewaschen und erneuert werden kann. Das Mitglied verpflichtet sich, erneute Graffiti in diesem Sinne sofort wieder zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.  
  Gegen Vorlage der Rechnung wird dem Mitglied der Betrag von Fr. 300.– überwiesen.  
       
  Wo?  
  Die betroffene Liegenschaft muss im Kanton Zürich liegen.  
       
  Zuständig für die Abwicklung und für allfällige Fragen ist das Sekretariat des HEV Kanton Zürich,
Frau Kathrin Attinger, Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zürich
Tel. 01 487 17 75, Fax 01 487 18 88, info@hev-zh.ch
 
     
     
Verschiedene Pressemeldungen über «eifrige Sprayer» (ZürichExpress vom 11.12.02) oder «nachtaktive Graffiti-Künstler» (NZZ vom 22.1.03), um nur zwei Beispiele zu nennen, haben aufgeschreckt und gleichzeitig etwas beruhigt. Aufgeschreckt, weil darin für einmal konkrete Zahlen genannt wurden. In einem der Fälle gaben zwei 16/17-Jährige zu, insgesamt 354 Schriftzüge an Hausfassaden gesprayt zu haben. Der Sachschaden belief sich auf Fr. 128 000.–. Im anderen Fall ging es um 136 Sprayereien und eine Schadenssumme von Fr. 156 000.-. Beruhigt, weil es offenbar wenigstens von Zeit zu Zeit doch gelingt, die Täter dingbar zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen. Eine Gefängnisstrafe von 8 Monaten bei 2 Jahren Probezeit dürfte sowohl dem Verurteilten wie auch anderen Sprayern klar gemacht haben, dass ihr Hobby mehr als nur ein Kavaliersdelikt ist.
Es zeigt sich, dass die vom Graffitibeauftragten der Stadt Zürich empfohlene Strategie sich bewährt. Im Vordergrund steht dabei die möglichst sofortige Beseitigung der Wandschmierereien. Die vermeintlichen Künstler möchten ja, dass ihre «Werke» gesehen werden – von möglichst Vielen, insbesondere Gleichgesinnten. Bringt man es zum Verschwinden, wird er um diese Genugtuung geprellt und gibt es früher oder später auf. Eine gewisse Ausdauer des Hauseigentümers macht sich bezahlt. Parallel dazu sollte man Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen. Die Wahrscheinlichkeit, den eigenen Schaden ersetzt zu bekommen ist zwar gering, selbst wenn der Täter gefasst wird, dafür wächst die Wahrscheinlichkeit, dass es gelingt, die Zahl der Sprayer und damit auch der Schmierereien zu reduzieren. Denn ohne Strafanzeigen kann die Strafverfolgungsbehörde gar nicht alle Fälle belegen und demnach auch niemanden dafür bestrafen. Wir drucken deshalb hier – nicht zum ersten Mal – einen Strafantrag ab. Sie finden ihn auch auf unserer Anti-Graffiti-Seite auf der Homepage des HEV Kanton Zürich (www.hev-zh.ch) unter «Dienstleistungen».
Übrigens, vergessen Sie nicht die Schmiererei zu Beweiszwecken zu fotografieren bevor sie sie entfernen.

* Redaktor, lic. iur.

     
   
         
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