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Erdbeben in
der Schweiz ... wirklich ein reales Risiko?
Am Samstag, 22. Februar geschah in der Schweiz
etwas, das so will es die Statistik in dieser Form nur etwa alle
Jahrzehnte einmal vorkommt: die Erde bebte. Der Erdstoss erreichte die
Stärke von etwa 5,3 auf der Richterskala. Laut Szenarien der
Rückversicherungsgesellschaften könnte zwar ein Beben mit Stärke
5,5 bis 6 in der Schweiz bereits beträchtliche Schäden zur Folge
haben. Wie die darauf folgenden Tage aber zeigten, hat das Beben überhaupt
keine Schäden verursacht. Könnte es auch anders kommen? Brauchen wir
mehr Sicherheit? Die Frage ist brisant.
Gerade jetzt wird in der nationalrätlichen Kommission für Umwelt,
Raumplanung und Energie über die Notwendigkeit eines Verfassungsartikels
zum Schutz vor Naturgefahren beraten. Im Vordergrund steht die Absicherung von
Erdbebenschäden. Konkret würde dies bedeuten, dass diese Fragen nicht
wie bisher von den Kantonen, sondern neu auf Bundesebene geregelt würden.
Eine kürzlich abgeschlossene Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien und
betroffenen Organisationen hat allerdings ergeben, dass sich im Grundsatz die
kantonalen Zuständigkeiten bewähren und eine Führungsfunktion
des Bundes, wenn schon, dann lediglich im koordinativen und Grundlagenbereich
gesehen wird. Für
Erdbebenschäden an Gebäuden gibt es weder in der Schweiz noch in
anderen Ländern Europas eine uneingeschränkte Versicherungsdeckung,
wie wir sie bei Feuer- und Elementarschäden kennen. Bei einem
Jahrtausend-Erdbeben, wie es sich 1356 in Basel ereignete, wären im Kanton
Zürich Schäden in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken
zu vergüten. Von dieser Grössenordnung ist die kantonale
Gebäudeversicherung ausgegangen, als sie ihren Erdbebenfonds einrichtete.
Erdbebenschäden an Gebäuden sind also im Kanton Zürich mit den
folgenden drei Einschränkungen versichert:
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Das Beben muss mindestens die Stärke VII auf der
Seismischen Intensitätsskala von
Medvedev-Sponheuer-Karnik 1964 erreichen. |
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Der Selbstbehalt für den
Gebäudeeigentümer beträgt 10% der Versicherungssumme, mindestens
aber 50'000 Franken. |
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Die Deckungssumme pro Ereignis beträgt 1 Milliarde
Franken. Bei einem weiteren Beben im gleichen Jahr steht die Summe nochmals zur
Verfügung. |
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Ohne
Prämienzuschlag besteht also im Kanton Zürich eine risikogerechte
Versicherung gegen Erdbebeschäden, das genügt. Ein
Verfassungsartikel, geschweige denn eine spezielle Gesetzgebung und
Verordnungen, oder gar ein neues Bundesamt für Naturgefahren sind also
weder nötig noch erwünscht. Gerade auch unter Berücksichtigung
der Tatsache, dass nur wenige Regionen in der Schweiz ein eigentliches
Gefährdungspotenzial aufweisen, ist es richtig, gemäss unserem
föderalistischen System das Problem dort zu lösen, wo es auch
anfallen könnte, eben bei den Kantonen. Und einmal mehr entstand der
Eindruck, dass mit abstrakten Messgrössen Angstmacherei betrieben wird .
Herrn und Frau Schweizer plagen aber derzeit andere Sorgen. |
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