Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 6/2003 Inhaltsverzeichnis
Steuern

Bitte mitmachen!
* Paco Oliver

Wie wir in HEV 4/2003 (S. 223ff) berichteten, hat der Regierungsrat eine neue Weisung über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte (Weisung 2003) erlassen. Sie gelangt ab Steuerperiode 2003 zur Anwendung, d.h. dass die neuen Liegenschaftswerte nächstes Jahr erstmals in der Steuererklärung einzusetzen sein werden. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Korrektur allfälliger Werte, welche ausserhalb der vorgegebenen Bandbreite zu liegen kommen. Vorgesehen ist für diese die individuelle Bewertung aufgrund der so genannten hedonischen Methode.
Zu deren stichprobeweisen Kontrolle benötigt die Steuerbehörde repräsentative und aktuelle Vergleichswerte von vermieteten Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. In diesem Zusammenhang gelangt die Finanzdirektion an eine durch das Zufallsprinzip bestimmte Anzahl von Hauseigentümern. Der HEV Kanton Zürich fordert seine Mitglieder auf, dem Ersuchen der Finanzdirektion nachzukommen und den Schätzungsexperten Zutritt zu den betroffenen Liegenschaften zu gewähren, falls sie nachstehendes Schreiben erhalten.
Die Finanzdirektion garantiert, dass die Daten bei der Firma Wüest & Partner bleiben und ausschliesslich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Die Finanzdirektion oder die Steuerämter haben keinen Zugriff darauf. Eine Auswirkung auf den Steuerwert der Liegenschaft der Auskunftsperson ist also ausgeschlossen.
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
     
  Liegenschaftenbewertung / Hedonische Bewertungsmethode / Besichtigung von ausgewählten vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen

Sehr geehrte Hauseigentümerin, sehr geehrter Hauseigentümer

Am 8. Januar 2001 sind die Bestimmungen des Steuergesetzes über die Eigenmietwerte von selbstgenutztem Wohneigentum sowie die Vermögenssteuerwerte von Liegenschaften geändert worden. Die entsprechende Liegenschaftenweisung des Regierungsrates (Weisung 2003) wurde per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt. Danach kommt weiterhin die schematische, formelmässige Bewertung zur Anwendung. Die Eigenmietwerte von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen dürfen jedoch neu höchstens 70% des Marktwertes betragen. Übersteigen zudem die formelmässig berechneten Vermögenssteuerwerte den Marktwert, so ist der Vermögenssteuerwert neu auf 90% des Marktwertes herabzusetzen.

Aufgrund dieser Änderung der vorstehenden Rechtsgrundlagen hat der Kanton Zürich ab der Steuerperiode 2003 eine zusätzliche Bewertungsmethode für die Bewertung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern eingeführt. die so genannte hedonische Bewertungsmethode. Diese kommt jedoch nur ausnahmsweise zur Anwendung. nämlich nur dann. wenn der Steuerpflichtige substanziert mit entsprechenden Beweismitteln im Einspracheverfahren nachweist. dass der zuvor formelmässig berechnete Eigenmiet- bzw. Vermögenssteuerwert über den erwähnten Höchstgrenzen von 70% bzw. 100 % des Marktwertes liegt.

Für die jährliche Aktualisierung der Bewertungsdaten im Zusammenhang mit dieser hedonischen Bewertungsmethode wird eine repräsentative Auswahl von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen benötigt, welche zu diesem Zweck auch besichtigt werden müssen. Bei dieser nach dem Zufallsprinzip gezogenen Stichprobe soll auch Ihre Liegenschaft – d.h. ein von Ihnen vermietetes Einfamilienhaus oder eine von Ihnen vermietete Eigentumswohnung – berücksichtigt werden. Um eine hohe Schätzgenauigkeit zu erreichen, wäre es wichtig, dass möglichst alle Liegenschaften aus dieser Auswahl besichtigt werden könnten.

Ich wäre Ihnen daher ausserordentlich dankbar, wenn der zuständige Schätzungsexperte der Firma Wüest&Partner AG auch Ihre Liegenschaft besichtigen könnte und Sie Ihre Mieter darüber informieren würden (vgl. Beilagen).

Als Entschädigung für Ihre Umtriebe werden Sie von der Firma Wüest & Partner AG nach Beendigung der Arbeiten im Oktober 2003 für die besichtigte Liegenschaft eine aktuelle Verkehrswertschätzung erhalten.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die im beiliegenden Schreiben der Firma Wüest&Partner AG angegebene Telefonnummer.
 
     
  sig. Dr. Christian Huber, Regierungsrat  
     
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