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Vorabklärung zu
Entschädigungsansprüchen *
Paco Oliver
Der HEV Kanton Zürich
offeriert seinen Mitgliedern eine individuelle Vorabklärung zu den
Entschädigungsmöglichkeiten mit Empfehlungen zum weiteren Verfahren.
Es werden auch die Kosten und Risiken eines Entschädigungsverfahrens
aufgezeigt. Die Abklärungen erfolgen aufgrund eines ausgefüllten
Fragebogens (siehe Bestelltalon) gegen einen Unkostenbeitrag von Fr.
100.. * Fritz
Blaser Im letzten «Zürcher
Hauseigentümer» (Nr.
8/2003, S. 585ff) publizierten wir einen Artikel von Dr. Peter Ettler, in
welchem er die Voraussetzungen für Entschädigungsforderungen von
Hauseigentümern im Südanflug (= aus dem Raum Pfannenspiel über
Zumikon Gockhausen Stettbach Schwamendingen
Glattbrugg auf die sog. Blindlandepiste) skizzierte. Der Vorstand des HEV Kanton Zürich hat sich in
letzter Zeit intensiv mit der Frage von Wertverminderungen von Liegenschaften
im ganzen Einzugsbereich des Flughafens befasst. Aufgrund der schwer
verständlichen und auch teilweise widersprüchlichen
Bundesgerichtspraxis sowie der kurzfristig ändernden Betriebsreglemente
des Flughafens ist es für viele Eigentümer schwer abzuschätzen,
ob sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen
können. Dabei geht es nicht nur um die Entschädigungsfragen aufgrund
des neu definierten Südanfluges, sondern auch um die anderen Anflugregime.
Mit der neuen Dienstleistung für Mitglieder möchte der
Hauseigentümerverband dazu beitragen, die Rechtsunsicherheit zu mindern,
ohne dass für jeden Einzelnen allzu grosse Kosten
entstehen. Wurden bereits zu einem
früheren Zeitpunkt Entschädigungsansprüche angemeldet, kann auf
diese Abklärungen durch den HEV Kanton Zürich verzichtet
werden. Der Fragebogen kann aus
dem Internet heruntergeladen werden. |
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