Hauseigentümerverband Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 10/2003 Inhaltsverzeichnis
Fluglärm

 

Vorabklärung zu Entschädigungsansprüchen
* Fritz Blaser

Der HEV Kanton Zürich offeriert seinen Mitgliedern eine individuelle Vorabklärung zu den Entschädigungsmöglichkeiten mit Empfehlungen zum weiteren Verfahren. Es werden auch die Kosten und Risiken eines Entschädigungsverfahrens aufgezeigt. Die Abklärungen erfolgen aufgrund eines ausgefüllten Fragebogens gegen einen Unkostenbeitrag von Fr. 100.–.
Der Fragebogen kann aus dem Internet heruntergeladen werden.

Im HEV Nr. 8/2003, S. 585ff publizierten wir einen Artikel von Dr. Peter Ettler, in welchem er die Voraussetzungen für Entschädigungsforderungen von Hauseigentümern am Beispiel des Südanflugs (= aus dem Raum Pfannenspiel über Zumikon – Gockhausen – Stettbach – Schwamendingen – Glattbrugg auf die sog. Blindlandepiste) skizzierte.
Der Vorstand des HEV Kanton Zürich hat sich in letzter Zeit intensiv mit der Frage von Wertverminderungen von Liegenschaften im ganzen Einzugsbereich des Flughafens befasst. Aufgrund der schwer verständlichen und auch teilweise widersprüchlichen Bundesgerichtspraxis sowie der kurzfristig ändernden Betriebsreglemente des Flughafens ist es für viele Eigentümer schwer abzuschätzen, ob sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen können. Dabei geht es nicht nur um die Entschädigungsfragen aufgrund des neu definierten Südanfluges, sondern auch um die anderen Anflugregime. Mit der neuen Dienstleistung für Mitglieder möchte der Hauseigentümerverband dazu beitragen, die Rechtsunsicherheit zu mindern, ohne dass für jeden Einzelnen allzu grosse Kosten entstehen.
Wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt Entschädigungsansprüche angemeldet, kann auf diese Abklärungen durch den HEV Kanton Zürich verzichtet werden.
 
     
  * lic. iur., HEV Zürich  
     
Inhaltsverzeichnis