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Vorabklärung zu
Entschädigungsansprüchen * Fritz Blaser
Der HEV Kanton Zürich
offeriert seinen Mitgliedern eine individuelle Vorabklärung zu den
Entschädigungsmöglichkeiten mit Empfehlungen zum weiteren Verfahren.
Es werden auch die Kosten und Risiken eines Entschädigungsverfahrens
aufgezeigt. Die Abklärungen erfolgen aufgrund eines ausgefüllten
Fragebogens gegen einen Unkostenbeitrag von Fr. 100.. Der Fragebogen kann aus
dem Internet heruntergeladen werden.
Im HEV
Nr. 8/2003, S. 585ff
publizierten wir einen Artikel von Dr. Peter Ettler, in welchem er die
Voraussetzungen für Entschädigungsforderungen von
Hauseigentümern am Beispiel des Südanflugs (= aus dem Raum
Pfannenspiel über Zumikon Gockhausen Stettbach
Schwamendingen Glattbrugg auf die sog. Blindlandepiste)
skizzierte. Der Vorstand des HEV Kanton
Zürich hat sich in letzter Zeit intensiv mit der Frage von
Wertverminderungen von Liegenschaften im ganzen Einzugsbereich des Flughafens
befasst. Aufgrund der schwer verständlichen und auch teilweise
widersprüchlichen Bundesgerichtspraxis sowie der kurzfristig
ändernden Betriebsreglemente des Flughafens ist es für viele
Eigentümer schwer abzuschätzen, ob sie gegebenenfalls einen Anspruch
auf Entschädigung geltend machen können. Dabei geht es nicht nur um
die Entschädigungsfragen aufgrund des neu definierten Südanfluges,
sondern auch um die anderen Anflugregime. Mit der neuen Dienstleistung für
Mitglieder möchte der Hauseigentümerverband dazu beitragen, die
Rechtsunsicherheit zu mindern, ohne dass für jeden Einzelnen allzu grosse
Kosten entstehen. Wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt
Entschädigungsansprüche angemeldet, kann auf diese Abklärungen
durch den HEV Kanton Zürich verzichtet werden. |
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