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Handänderungssteuer: ungerecht, preistreibend, unsozial, inkonsequent
Jeder Hauseigentümer, jeder Eigentümer einer Wohnung,
jeder Investor aus der Baubranche weiss aus eigener Erfahrung: Die
Handänderungssteuer ist eine ungerechte, preistreibende und unsoziale
Steuer. Viele andere Kantone haben die Handänderungssteuer deshalb schon
längst abgeschafft. Mit der Volksinitiative «Schluss mit amtlicher
Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» besteht
nun endlich auch im Kanton Zürich die Chance, den Erwerb von Wohneigentum
für alle erschwinglicher zu machen.
Helfen Sie mit. Schaffen Sie
die Handänderungssteuer ab. Sagen Sie am 30. November Ja zur
Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten
für Mieter und Eigentümer». |
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Ungerecht ... Es gibt
keine ungerechtere Steuer als die Handänderungssteuer: |
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Sie wird vom Staat bei jedem Verkauf und Erwerb von
Grundstücken und Wohneigentum eingefordert. Unabhängig von einem
geschaffenen Mehrwert, einem erwirtschafteten Gewinn oder von den entstandenen
Kosten. |
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Die Handänderungssteuer besteuert die blosse
Vermögensumschichtung. |
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Ebenso könnte der Staat eine
Handänderungssteuer auf jeden Verkauf einer Brille oder eines Computers
einfordern. |
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Die Handänderungssteuer muss an den Staat
abgeliefert werden, selbst wenn mit Verlust verkauft werden muss. |
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Die Handänderungssteuer steht im Widerspruch zur
Bundesverfassung. Denn in der Bundesverfassung ist die Förderung des
Wohneigentums seit rund 30 Jahren klipp und klar festgeschrieben. |
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Mit anderen
Worten: Die Handänderungssteuer steht quer in der Landschaft. Sie ist
ungerecht. Und deshalb muss die Handänderungssteuer abgeschafft
werden. |
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