Hauseigentümerverband Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 11/2003 Inhaltsverzeichnis
Kantonale Volksabstimmung vom 30. November

  Handänderungssteuer abschaffen:
Traum vom Eigenheim erfüllen
 
     
   
     
  «Schluss mit amtlicher Verteuerung
der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer»
 
     
 
Damit der Erwerb von Wohneigentum nicht länger bestraft wird
Damit der Traum von den eigenen vier Wänden endlich erschwinglicher wird
Damit die Mobilität erleichtert wird
Damit der in der Bundesverfassung festgeschriebenen Förderung von Wohneigentum Nachachtung verschafft wird
 
     
     
  Handänderungssteuer:
ungerecht, preistreibend, unsozial, inkonsequent

Jeder Hauseigentümer, jeder Eigentümer einer Wohnung, jeder Investor aus der Baubranche weiss aus eigener Erfahrung: Die Handänderungssteuer ist eine ungerechte, preistreibende und unsoziale Steuer. Viele andere Kantone haben die Handänderungssteuer deshalb schon längst abgeschafft. Mit der Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» besteht nun endlich auch im Kanton Zürich die Chance, den Erwerb von Wohneigentum für alle erschwinglicher zu machen.

Helfen Sie mit. Schaffen Sie die Handänderungssteuer ab. Sagen Sie am 30. November Ja zur Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer».
 
     
  Ungerecht ...
Es gibt keine ungerechtere Steuer als die Handänderungssteuer:
 
 
Sie wird vom Staat bei jedem Verkauf und Erwerb von Grundstücken und Wohneigentum eingefordert. Unabhängig von einem geschaffenen Mehrwert, einem erwirtschafteten Gewinn oder von den entstandenen Kosten.
Die Handänderungssteuer besteuert die blosse Vermögensumschichtung.
Ebenso könnte der Staat eine Handänderungssteuer auf jeden Verkauf einer Brille oder eines Computers einfordern.
Die Handänderungssteuer muss an den Staat abgeliefert werden, selbst wenn mit Verlust verkauft werden muss.
Die Handänderungssteuer steht im Widerspruch zur Bundesverfassung. Denn in der Bundesverfassung ist die Förderung des Wohneigentums seit rund 30 Jahren klipp und klar festgeschrieben.
 
     
  Mit anderen Worten: Die Handänderungssteuer steht quer in der Landschaft. Sie ist ungerecht. Und deshalb muss die Handänderungssteuer abgeschafft werden.  
     
  Preistreibend ...
Wechselt Boden oder Wohneigentum den Eigentümer, kassiert der Staat gleich dreifach.
 
 
1. Der Staat verlangt Beurkundungs- und Grundbuchgebühren.
2. Der Staat zieht bereits die Grundstückgewinnsteuer ein, die Gewinne bis zu 60 Prozent abschöpft.
3. Der Staat erhebt Handänderungssteuern in der Höhe von rund 1,5 Prozent des Verkaufswertes.
4. Der Handänderungssteuer steht keine Leistung des Staates gegenüber.
5. Die Handänderungssteuer ist keine einmalige Steuer. Sie wird bei jedem Eigentümerwechsel eingefordert und verteuert somit den Erwerb von Boden und Wohneigentum permanent.
 
     
  Mit anderen Worten: Die Handänderung ist preistreibend. Sie verteuert den Erwerb von Boden und Wohneigentum. Sie heizt damit die Teuerung an und behindert den Grundstücks- und Immobilienmarkt.  
     
  Unsozial ...  
  Der Erwerb von Wohneigentum ist ein zentrales Element unserer Gesellschaft. Wer Wohneigentum besitzt oder erwerben will, betreibt eine aktive Altersvorsorge. Er will für sich und seine Nachkommen einen bleibenden Wert schaffen. Wohneigentümer fühlen sich verantwortlich für den Unterhalt ihrer Liegenschaft. Sie tragen zum guten Zustand unserer Gemeinden bei, beteiligen sich aktiv am politischen und sozialen Leben der Gemeinden und stellen damit den Kern unserer demokratischen Gesellschaft.
Kein Wunder, wünschen sich 70 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer ein eigenes Heim.

Die Handänderungssteuer steht diesem Wunsch diametral entgegen. Denn die Handänderungssteuer erschwert den Erwerb von Grund- und Wohneigentum. Das trifft vor allem Bürgerinnen und Bürger mit einem durchschnittlichen Einkommen und Vermögen. Die Handänderungssteuer heisst für Sie: länger sparen und auf die Erfüllung des Traumes von den eigenen vier Wänden warten.

Die Handänderungssteuer ist deshalb eine unsoziale Steuer, die den Erwerb von Wohneigentum für alle Bürger mit durchschnittlichem Einkommen und Vermögen unnötig erschwert.
Doch damit nicht genug: So behindert die Handänderungssteuer die Mobilität in unserem Land. Denn wer einmal Wohneigentum erworben hat und dafür viele Tausend Franken an den Staat abliefern musste, überlegt es sich zweimal, sein Wohneigentum zu verkaufen und sich beruflich zu verändern – werden dafür doch zweimal Handänderungssteuern fällig: beim Verkauf des alten Wohneigentums sowie beim Erwerb des neuen. Damit wird aber die in unserer Gesellschaft immer wichtiger werdende Mobilität behindert.
 
     
  Inkonsequent ...  
  Mieten sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Dies aus der Erkenntnis heraus, dass das Grundbedürfnis Wohnen sonst künstlich verteuert würde. Wie so oft bei der öffentlichen Hand, weiss aber die rechte nicht, was die linke tut. Denn die Handänderungssteuer, welche aufgrund eines kantonalen Gesetzes erhoben wird und in die Kassen der Gemeinden fliesst, erhöht die Anlagekosten von Liegenschaften und führt dementsprechend zu höheren Mieten.  
     
Sagen Sie Ja zur Volksinitiative
«Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer»
Denn mit der Abschaffung der Handänderungssteuer wird
  • eine ungerechte Steuer abgeschafft, die den Erwerb von Boden und Wohneigentum verteuert, erschwert oder verunmöglicht
  • der Traum vieler Bürgerinnen und Bürger von den eigenen vier Wänden erschwinglicher
  • die Mobilität auch für Haus- und Wohneigentümer erhöht
  • der Auftrag der Bundesverfassung zur Förderung des Wohneigentums erfüllt
 
Verein zur Förderung des Wohn- und Grundeigentums, Postfach, 8038 Zürich
Konto-Nr. 16 0.205.870.07 6808 bei Bank Sparhafen Zürich, 8022 Zürich
Mehr Infos unter www.guenstiges-wohneigentum.ch
Inhaltsverzeichnis Seitenanfang