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HEV 11/2003 Inhaltsverzeichnis
Mietrecht

 

Formularpflicht definitiv abgeschafft!
* Paco Oliver

Das Bundesgericht hat die Stimmrechtsbeschwerde des Mieterverbandes abgewiesen und damit dem Hin und Her um die Abschaffung der Formularpflicht bei Mieterwechseln ein Ende gesetzt.

Wie wir in HEV 8/03 mitteilten, stimmten die Zürcher Stimmbürger am 9. Februar 2003 für die Abschaffung der obligatorischen Verwendung des Formulars zur Mitteilung des Anfangsmietzinses, und zwar durch die Aufhebung der entsprechenden Bestimmung im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Nachdem der Kantonsrat eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung abgewiesen hatte, setzte der Regierungsrat die neue Regelung per 1. August 2003 in Kraft. Dabei unterlief ihm jedoch eine Panne, da der Mieterverband in dieser Sache das Bundesgericht angerufen und dieses der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt hatte. Der Regierungsrat sah sich daher am 26. August verpflichtet, die Formularpflicht umgehend wieder in Kraft zu setzen, bis das Bundesgericht entschieden habe. Dies ist nun geschehen.
Der Mieterverband hatte geltend gemacht, der nichtssagende Titel «Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB) (Änderung)» habe die Stimmberechtigten verwirrt. Sie hätten gar nicht realisiert, dass es sich um die Abschaffung der Formularpflicht gehandelt habe. Das Bundesgericht anerkannte zwar, dass der Titel aussagekräftiger hätte gewählt werden können, beispielsweise mit einem klärenden Zusatz. Das stelle jedoch keine Verletzung des Stimmrechts dar. Im Übrigen sei dem Stimmbürger zuzumuten, sich die Abstimmungsunterlagen anzuschauen, wenn er aus dem Abstimmungstitel nicht schlau werde. Es erachtete zudem die Wahrscheinlichkeit, dass das Abstimmungsergebnis mit einem geeigneteren Titel anders ausgefallen wäre, als ausgesprochen gering.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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