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Formularpflicht definitiv abgeschafft! * Paco Oliver
Das Bundesgericht hat die
Stimmrechtsbeschwerde des Mieterverbandes abgewiesen und damit dem Hin und Her
um die Abschaffung der Formularpflicht bei Mieterwechseln ein Ende
gesetzt. Wie wir in
HEV 8/03 mitteilten,
stimmten die Zürcher Stimmbürger am 9. Februar 2003 für die
Abschaffung der obligatorischen Verwendung des Formulars zur Mitteilung des
Anfangsmietzinses, und zwar durch die Aufhebung der entsprechenden Bestimmung
im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Nachdem der
Kantonsrat eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung abgewiesen hatte,
setzte der Regierungsrat die neue Regelung per 1. August 2003 in Kraft. Dabei
unterlief ihm jedoch eine Panne, da der Mieterverband in dieser Sache das
Bundesgericht angerufen und dieses der Beschwerde die aufschiebende Wirkung
erteilt hatte. Der Regierungsrat sah sich daher am 26. August verpflichtet, die
Formularpflicht umgehend wieder in Kraft zu setzen, bis das Bundesgericht
entschieden habe. Dies ist nun geschehen. Der Mieterverband hatte geltend gemacht, der nichtssagende Titel
«Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB)
(Änderung)» habe die Stimmberechtigten verwirrt. Sie hätten gar
nicht realisiert, dass es sich um die Abschaffung der Formularpflicht gehandelt
habe. Das Bundesgericht anerkannte zwar, dass der Titel aussagekräftiger
hätte gewählt werden können, beispielsweise mit einem
klärenden Zusatz. Das stelle jedoch keine Verletzung des Stimmrechts dar.
Im Übrigen sei dem Stimmbürger zuzumuten, sich die
Abstimmungsunterlagen anzuschauen, wenn er aus dem Abstimmungstitel nicht
schlau werde. Es erachtete zudem die Wahrscheinlichkeit, dass das
Abstimmungsergebnis mit einem geeigneteren Titel anders ausgefallen wäre,
als ausgesprochen gering. |
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