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2004 keine
Erträge aus Grundstückgewinnsteuern? Gemäss Berichterstattung zur Abstimmung über die
Abschaffung der Handänderungssteuer (vgl. dazu auch S. 903) sieht
Finanzdirektor Christian Huber deren Inkraftsetzung frühestens Anfang
2005. Treten keine rechtlichen Hindernisse, wie z.B. eine
Stimmrechtsbeschwerde, auf, könnte die Handänderungssteuer aber ohne
Weiteres per Mitte 2004, möglicherweise sogar schon früher
abgeschafft werden. Oder ist Regierungsrat Huber ein schlechter Verlierer und
will die Abschaffung so lange wie möglich hinauszögern? Vielleicht
glaubt er auch, damit den Gemeinden einen Gefallen zu tun. Eine solche Verzögerung könnte ins Auge gehen. Was
geschieht, wenn jedermann weiss, dass es ab 1. Januar 2005 keine
Handänderungssteuer mehr gibt? Wer keinen zwingenden Grund hat, eine
Liegenschaft 2004 zu veräussern oder zu erwerben, würde damit
zweifellos bis 2005 zuwarten. Immerhin macht die Ersparnis bei einem Kaufpreis
von einer Million für Käufer und Verkäufer 15000 Franken
aus. Werden nächstes Jahr keine
Liegenschaftsverkäufe getätigt, verlieren die Gemeinden die
Handänderungssteuern der Verzögerung zum Trotz schon 2004. Aber nicht
nur diese, denn ohne Liegenschaftshandel auch keine
Grundstückgewinnsteuern. Und diese machen wesentlich höhere
Beträge aus. Ihr Ausfall könnte daher bei Kanton und Gemeinden
erhebliche Finanzlücken verursachen. Dass die Steuern 2005 wegen all der
zurückgestellten Verkäufe umso höher ausfallen dürften, ist
ein schwacher Trost. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Hinausschieben
eines Immobilienverkaufs um ein Jahr die zulässigen Abzüge in den
meisten Fällen erhöht, womit das Steuervolumen verringert
würde. Der HEV Kanton Zürich
ruft daher den Regierungsrat dazu auf, das Abstimmungsergebnis zu respektieren
und den Willen der Stimmbürger, so schnell es die Verfahrensregeln
zulassen, umzusetzen. Würde die Handänderungssteuer beispielsweise
auf Mitte Jahr in Kraft gesetzt, so würden zwar viele
Eigentumsübertragungen auf die zweite Jahreshälfte verschoben, um der
Handänderungssteuer zu entgehen, die Grundstückgewinnsteuern fielen
aber immer noch ins Steuerjahr 2004. Für 2004 wünsche ich mir, dass die bevorstehenden
Abstimmungskämpfe fair geführt werden. Die Stimmbürger haben ein
feines Sensorium zur Unterscheidung zwischen Richtig und Falsch. Solche
Ränkespiele, wie falsche Anklagen (vgl. S. 837), bringen daher letztlich
nichts, vergiften aber das politische Klima. In einer Demokratie muss die freie
Meinungsäusserung sehr hoch eingestuft werden, auch die der Gegner in
einem Abstimmungskampf. Harte Bandagen sind gestattet aber die Regeln
des Spiels sind einzuhalten. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein faires
neues Jahr mit viel Freude in und an Ihrem Haus. |
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