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Kein Formular
zur Mitteilung des Anfangsmietzinses mehr ab 1. Januar 2004 * Paco Oliver Nachdem das Bundesgericht die staatsrechtliche Beschwerde des
Mieterverbandes abgewiesen (vgl. HEV 11/03) hat, setzt der Regierungsrat die Änderung
des EG zum ZGB auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Ab diesen Zeitpunkt müssen
beim Abschluss eines neuen Mietvertrages die Formulare zur Mitteilung des
Anfangsmietzinses im Kanton Zürich nicht mehr verwendet
werden. |
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