Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 12/2003 Inhaltsverzeichnis
Formularpflicht

     
 

Kein Formular zur Mitteilung des
Anfangsmietzinses mehr ab 1. Januar 2004

* Paco Oliver

Nachdem das Bundesgericht die staatsrechtliche Beschwerde des Mieterverbandes abgewiesen (vgl. HEV 11/03) hat, setzt der Regierungsrat die Änderung des EG zum ZGB auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Ab diesen Zeitpunkt müssen beim Abschluss eines neuen Mietvertrages die Formulare zur Mitteilung des Anfangsmietzinses im Kanton Zürich nicht mehr verwendet werden.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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