Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 03/2004 Inhaltsverzeichnis
Abstimmung vom 16. Mai

 

Das Steuerpaket
fördert den Erwerb von Wohneigentum:
JA zum Steuerpaket

Die Schweiz ist immer noch ein Land von Mietern. Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung bleiben für viele ein Traum. Während in anderen Ländern das Wohneigentum staatlich gefördert wird, steht unser Steuersystem dem Erwerb von Wohneigentum im Weg. Eine echte Politik der Wohneigentumsförderung fehlt in unserem Land, obwohl die Verfassung die Wohneigentumsförderung seit Jahrzehnten vorschreibt. Das Steuerpaket schafft Abhilfe: Es fördert den Erwerb von Wohneigentum und räumt Systemmängel aus. Abgeschafft werden der unsägliche Eigenmietwert und der steuerliche Anreiz, Schulden zu machen.
 
     
  Förderung von Wohneigentum:
Gute Aussichten für Mieter

Rund 80 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer möchten gemäss Umfragen Wohneigentum besitzen. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. Nur gut 30 Prozent haben den Traum vom eigenen Haus oder von der eigenen Wohnung verwirklicht. Mit dem Steuerpaket rückt das eigene Haus endlich auch für junge Leute und Familien in Reichweite. Neu wird nämlich der erstmalige Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum steuerlich gefördert, und zwar schon bevor man das Haus kauft. Wer mit einem Bausparvertrag auf eine eigene Wohnung oder ein Haus spart und bei Vertragsabschluss noch nicht 45 Jahre alt ist, wird bei den Steuern entlastet. Der Mieter oder die Mieterin kann während zehn Jahren bis zu 12000 Franken (Ehepaare 24000 Franken) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dieser Betrag entspricht dem zweifachen Maximalbetrag für Einzahlungen in die gebunde ne Selbstvorsorge (Säule 3a). Voraussetzung ist, dass spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Bausparvertrags zum ersten Mal Wohneigentum erworben wird. Das angesparte Kapital sowie die angefallenen Zinsen sind im Gegensatz zum Kapital der gebundenen Selbstvorsorge auch beim Bezug steuerfrei. Mittlere sowie untere Einkommensklassen können so Eigenkapital für ein Eigenheim ansparen, ohne dass dadurch das ganze Familienbudget leidet. Für viele ist das der einzige Weg, um sich den Traum der eigenen vier Wände erfüllen zu können.
Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung soll auch für junge Familien finanzierbar sein. Deshalb können Ersterwerber beschränkt ihre Hypothekarzinsen von den Steuern abziehen. In den ersten fünf Jahren nach Eigentumserwerb maximal 7500 Franken (Ehepaare 15000 Franken). In den folgenden fünf Jahren reduziert sich dieser Betrag jeweils um 20 Prozentpunkte. Diese Entlastungen können die hohen Anfangskosten beim Kauf eines Eigenheims etwas mildern. Gleichzeitig erlaubt dies jungen Familien eher, die zu Beginn normalerweise hohen Schulden mit der Zeit zu reduzieren.

Fazit: Die heutigen Mieter, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben, profitieren am meisten vom Steuerpaket, zuerst mit dem Bausparen, dann dank der Neuerwerberabzüge.
       
Beispiel Bausparen:
Schliesst ein Ehepaar einen Bausparvertrag über mindestens fünf bis maximal zehn Jahre ab, kann es jährlich bis zu 24000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Vorausgesetzt, das Paar ist bei Sparbeginn noch nicht 45- jährig. Falls das Ehepaar aber nach Ablauf des Vertrags nicht innert zwei Jahren erstmals ein Eigenheim für sich erwirbt, so muss es die Steuern nachzahlen.
         
      Eigenheim auch für untere
Einkommen ermöglichen

Im Kanton Basel-Land existiert seit über einem Jahrzehnt ein ähnliches Bausparmodell wie dasjenige im Steuerpaket. Die Erfahrungen sind durchwegs positiv. 60 Prozent der Bausparer haben ein steuerbares Einkommen von höchstens 80000 Franken. Davon haben sogar sieben Prozent nur ein solches bis 40000 Franken. Das Bausparmodell ermöglicht auch und gerade mittleren und unteren Einkommensschichten, ein Eigenheim zu erwerben.
 
         
      Beispiel beschränkter Schuldzinsabzug:
Ein junges Mieter-Ehepaar erwirbt ein eigenes Reiheneinfamilienhaus. Es kann während fünf Jahren maximal 15000 Franken Hypothekarzinsen bei der Steuer abziehen. In den nächsten fünf Jahren reduziert sich der Abzug jeweils um 20 Prozent. Damit ergeben sich für das Ehepaar folgende Abzüge:
 
      Jahr 1 bis 5: 15000 Franken  
      Jahr 6: 12000 Franken  
      Jahr 7: 9000 Franken  
      Jahr 8: 6000 Franken  
      Jahr 9: 3000 Franken  
      Jahr 10: 0 Franken  
           
  Eigentum fördern, nicht Schulden machen
Das heutige System der Eigenmietwertbesteuerung mit Schuldzinsabzug ist europaweit ein Unikum. Mit dem Steuerpaket wird die Eigenmietwertbesteuerung nun endlich abgeschafft. Das bedeutet auch eine grosse administrative Entlastung. Über nichts wird so viel gestritten wie über den Eigenmietwert. Wer Wohneigentum besitzt, versteuert ab 2008 kein fiktives Einkommen mehr. Wenn es sich bis anhin steuerlich lohnte, die Verschuldung beim Wohneigentum möglichst hoch zu halten, werden in Zukunft nur noch Ersterwerber von selbst genutztem Wohneigentum Hypothekarzinsen abziehen können. Damit wird das Eigentum gefördert und nicht mehr das Schuldenmachen. Rentner, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, um ihr Haus oder ihre Wohnung abzuzahlen, werden dank dem Steuerpaket in der Zukunft nicht mehr steuerlich bestraft. Heute sind die Steuern auf dem fiktiven Einkommen (Eigenmietwert) für viele Senioren eine grosse Belastung. Sie erhalten quasi für ihr umsichtiges und vielfach entbehrungsreiches Sparen eine steuerliche Retourkutsche. Wer also seine Schulden abbezahlt, wird vom Steueramt bestraft. Das Steuerpaket belohnt das Schuldenmachen nicht mehr. Es fördert das Eigentum.
Pauschalabzüge für Unterhaltskosten werden künftig ebenfalls nicht mehr möglich sein. Es kann also nicht mehr zwischen dem Abzug der effektiven Kosten und einer Pauschalen gewählt werden. Nur tatsächlich anfallende Unterhaltskosten können weiterhin abgezogen werden, sofern sie 4000 Franken jährlich überschreiten und werterhaltend sind. So werden Liegenschaften in Stand gehalten und das Gewerbe profitiert von entsprechenden Aufträgen. Jedem Steuerabzug steht so ein Gewerbeauftrag gegenüber, der wiederum der Mehrwertsteuer unterliegt und dem Bund Steuereinnahmen verschafft. Luxusinvestitionen sind auch in Zukunft nicht als Aufwand von den Steuern abzusetzen.

Fazit: Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfallen ein riesiger administrativer Aufwand und der Anreiz, Schulden zu machen. Der Liegenschaftsunterhalt wird gefördert und damit werden Arbeitsplätze im Gewerbe gesichert.
     
Beispiel Eigenmietwert:
Heute:
Ein Rentner-Ehepaar mit einem bescheidenen Einkommen von 40000 Franken konnte sein Haus über die Jahrzehnte hinweg abbezahlen. Das Ehepaar muss den Mietwert des Hauses als fiktives Einkommen ebenfalls versteuern. Da es das Haus abbezahlt hat, kann es hievon keine Schuldzinsen abziehen. Anstelle von 40000 Franken muss das Ehepaar heute 15000 Franken mehr, nämlich 55000 Franken Einkommen versteuern. Ihre Nachbarn mit einem Einkommen von 80000 Franken haben vor zehn Jahren das gleiche Haus erworben. Sie haben für die Finanzierung eine Hypothek aufgenommen und müssen dafür jährlich 15000 Franken Zinsen zahlen. Auch sie müssen zu ihrem Einkommen den Eigenmietwert von 15000 Franken hinzuzählen, können aber gleichzeitig die Schuldzinsen abziehen. Das heisst, dank den Schulden versteuern die Nachbarn nur ihr eigentliches Einkommen.


Morgen:
In Zukunft müssen beide den Mietwert ihres Hauses nicht mehr als fiktives Einkommen zum eigentlichen Einkommen hinzuzählen. Hingegen können sie auch keine Schuldzinsen abziehen. Beide Hauseigentümer werden also gleich behandelt. Mit anderen Worten: (Berechnend) Schulden machen lohnt sich nicht mehr.
         
     
   
     
     
  Verfassungsauftrag endlich einlösen
In der Schweiz ist heute rund ein Drittel der Bevölkerung Eigenheimbesitzer. Das ist international eine der tiefsten Wohneigentumsquoten. In zahlreichen europäischen Vergleichsstaaten haben mehr als doppelt so viele Einwohner ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung. Dabei sagt die Bundesverfassung klar: «Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient…» (Art. 108). Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung war aber bisher so teuer und so hindernisreich, dass sich nur sehr wenige die eigenen vier Wände auch wirklich leisten konnten. Oder aber nur unter grössten Entbehrungen. Eine Bevölkerung mit wenig Schulden und einem hohen Anteil an selbst genutztem Wohneigentum birgt aber viele Vorteile – wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale. Gerade ein eigenes Heim ist ein wichtiger Pfeiler im Bereich der Selbstvorsorge. Mit dem Steuerpaket wird der 30-jährige Verfassungsauftrag, Wohneigentum zu fördern, endlich eingelöst. Die Vorteile der Gesetzesrevision greifen ab 2008 (im Frühjahr 2009 verschickte Steuererklärung), und zwar doppelt, denn die Änderungen auf Bundesstufe werden auch auf kantonaler Ebene gelten.
Wie der Vergleich europäischer Eigentumsquoten zeigt, befindet sich die Schweiz mit deutlichem Abstand an unterster Stelle (34 Prozent). Während in vergleichbaren Ländern wie Belgien oder Norwegen mehr als doppelt so viele Wohneigentümer leben, sind es in Spanien sogar über vier Fünftel der Bevölkerung.

Fazit: Ein höherer Anteil an selbst genutztem Wohneigentum bringt viele Vorteile – wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale. Das Steuerpaket ist der Schlüssel dazu.
 
     
  Übersicht

Entlastungen auf Bundes- und Kantonsebene
Sagen die Schweizerinnen und Schweizer Ja zum Steuerpaket, wird der Erwerb von Wohneigentum ab dem Steuerjahr 2008 gefördert. Das heisst, in der 2009 eintreffenden Steuerrechnung ist der Systemwechsel erstmals berücksichtigt. Die Kantone ihrerseits sind verpflichtet, den Systemwechsel, die Neuregelung der Abzüge und das steuerprivilegierte Bausparen ebenfalls ab Steuerjahr 2008 zu übernehmen. Die Kantone führen zugleich eine neue Steuer für Zweitwohnungen ein. Insgesamt wird also ab 2008 auch der Erwerb von Wohneigentum doppelt gefördert. Profitieren werden insbesondere heutige Mieter mit mittleren und unteren Einkommen, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben, sowie Rentner, die ihr Heim über die Jahre hinweg abbezahlt haben.

Fazit: Das Steuerpaket entlastet den Mittelstand auch beim Erwerb von Wohneigentum finanziell doppelt – bei den Bundessteuern und bei den Kantonssteuern.
 
     
     
  Die Neuerungen bei der Wohneigentumsbesteuerung  
     
                 
  Alt     Neu     Das heisst  
                       
    – –     Bei erstmaligem Erwerb von Wohneigentum Schuldzinsabzug von max. 7500 Franken (Ehepaare 15000 Franken) während fünf Jahren. In den folgenden fünf Jahren wird der Abzug jährlich um 20 Prozentpunkte reduziert.     Erwerb von Wohneigentum wird gefördert und ist auch für untere Einkommen möglich  
                       
    – –     Steuerprivilegiertes Bausparen bis max. 12000 Franken (Verheiratete 24000 Franken) während min. fünf und max. zehn Jahren          
                       
  Unterhaltskosten sind abzugsfähig, sofern sie für werterhaltende Investitionen eingesetzt werden (Wahl zwischen Pauschalabzug und effektiven Kosten)     Effektive Unterhaltskosten, die 4000 Franken übersteigen, sind abzugsfähig, sofern sie für wert erhaltende Investitionen eingesetzt werden     Hinter jedem Steuerabzug steht ein Gewerbeauftrag  
                       
  Eigenmietwert muss als fiktives Einkommen versteuert werden     Abschaffung der Eigenmietwert-
besteuerung
    Wegfall des administrativ aufwendigen Eigenmietwerts  
                       
  Schuldzinsen können vom Einkommen abgezogen werden     Abschaffung der generellen Abzugsfähigkeit von Hypothekarzinsen (nur noch Neuerwerberabzug)     Kein steuerlicher Anreiz mehr, Schulden zu machen  
                       
  Eigenmietwertbe-
steuerung von Zweitwohnungen
    Zwingende Zweitwohnungssteuer bei ausserkantonalem Wohnsitz von max. einem Prozent des Vermögenssteuerwerts vor Abzug von Schulden     Kein Steuerausfall in Tourismuskantonen bei Zweitwohnungen  
          Freiwillige Einführung einer Zweitwohnungssteuer bei innerkantonalem Wohnsitz in Kantonskompetenz          
                       
     
  Das Wichtigste in Kürze  
  Das Steuerpaket lohnt sich für Wohneigentümer und solche, die es werden wollen (Einführung Bausparmodell und Schuldzinsabzug für Neuerwerber).  
  Die Steuerausfälle sind vernünftig und verkraftbar, die Kantone haben genügend Zeit für die Umstellung.  
  Steuererleichterungen im Wohneigentumsbereich für Mittelstand und Familien.  
  Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts fällt weg. Damit wird das selbst genutzte Wohneigentum steuerlich der Nutzung von anderen privaten Kapitalgütern gleichgestellt (wie in den meisten Ländern Europas).  
  Zur Erhaltung der Bausubstanz wird ein unbegrenzter Abzug für die 4000 Franken pro Jahr übersteigenden effektiven Unterhaltskosten (exklusive wertvermehrende Aufwendungen) gewährt.  
  Dringend notwendige Abfederungsmassnahmen für Neueinsteiger sind durch zeitlich und betraglich angemessenen (und begrenzten) Schuldzinsabzug gewährleistet.  
  Die steuerlichen Anreize für die volkswirtschaftlich erwünschte Entschuldung des selbst genutzten Wohneigentums werden forciert.  
       
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