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Förderung von
Wohneigentum: Gute Aussichten für Mieter Rund 80 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer
möchten gemäss Umfragen Wohneigentum besitzen. Die Realität
sieht jedoch ganz anders aus. Nur gut 30 Prozent haben den Traum vom eigenen
Haus oder von der eigenen Wohnung verwirklicht. Mit dem Steuerpaket rückt
das eigene Haus endlich auch für junge Leute und Familien in Reichweite.
Neu wird nämlich der erstmalige Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum
steuerlich gefördert, und zwar schon bevor man das Haus kauft. Wer mit
einem Bausparvertrag auf eine eigene Wohnung oder ein Haus spart und bei
Vertragsabschluss noch nicht 45 Jahre alt ist, wird bei den Steuern entlastet.
Der Mieter oder die Mieterin kann während zehn Jahren bis zu 12000 Franken
(Ehepaare 24000 Franken) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dieser Betrag
entspricht dem zweifachen Maximalbetrag für Einzahlungen in die gebunde ne
Selbstvorsorge (Säule 3a). Voraussetzung ist, dass spätestens zwei
Jahre nach Ablauf des Bausparvertrags zum ersten Mal Wohneigentum erworben
wird. Das angesparte Kapital sowie die angefallenen Zinsen sind im Gegensatz
zum Kapital der gebundenen Selbstvorsorge auch beim Bezug steuerfrei. Mittlere
sowie untere Einkommensklassen können so Eigenkapital für ein
Eigenheim ansparen, ohne dass dadurch das ganze Familienbudget leidet. Für
viele ist das der einzige Weg, um sich den Traum der eigenen vier Wände
erfüllen zu können. Der Kauf
eines Hauses oder einer Wohnung soll auch für junge Familien finanzierbar
sein. Deshalb können Ersterwerber beschränkt ihre Hypothekarzinsen
von den Steuern abziehen. In den ersten fünf Jahren nach Eigentumserwerb
maximal 7500 Franken (Ehepaare 15000 Franken). In den folgenden fünf
Jahren reduziert sich dieser Betrag jeweils um 20 Prozentpunkte. Diese
Entlastungen können die hohen Anfangskosten beim Kauf eines Eigenheims
etwas mildern. Gleichzeitig erlaubt dies jungen Familien eher, die zu Beginn
normalerweise hohen Schulden mit der Zeit zu reduzieren.
Fazit: Die heutigen Mieter, die zum ersten Mal
Wohneigentum erwerben, profitieren am meisten vom Steuerpaket, zuerst mit dem
Bausparen, dann dank der Neuerwerberabzüge. |
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Beispiel
Bausparen: Schliesst ein Ehepaar
einen Bausparvertrag über mindestens fünf bis maximal zehn Jahre ab,
kann es jährlich bis zu 24000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Vorausgesetzt, das Paar ist bei Sparbeginn noch nicht 45- jährig. Falls
das Ehepaar aber nach Ablauf des Vertrags nicht innert zwei Jahren erstmals ein
Eigenheim für sich erwirbt, so muss es die Steuern nachzahlen. |
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Eigenheim auch für
untere Einkommen ermöglichen Im Kanton Basel-Land existiert seit über einem Jahrzehnt ein
ähnliches Bausparmodell wie dasjenige im Steuerpaket. Die Erfahrungen sind
durchwegs positiv. 60 Prozent der Bausparer haben ein steuerbares Einkommen von
höchstens 80000 Franken. Davon haben sogar sieben Prozent nur ein solches
bis 40000 Franken. Das Bausparmodell ermöglicht auch und gerade mittleren
und unteren Einkommensschichten, ein Eigenheim zu erwerben. |
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Beispiel beschränkter
Schuldzinsabzug: Ein junges
Mieter-Ehepaar erwirbt ein eigenes Reiheneinfamilienhaus. Es kann während
fünf Jahren maximal 15000 Franken Hypothekarzinsen bei der Steuer
abziehen. In den nächsten fünf Jahren reduziert sich der Abzug
jeweils um 20 Prozent. Damit ergeben sich für das Ehepaar folgende
Abzüge: |
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Jahr 1 bis 5: |
15000 Franken |
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Jahr 6: |
12000 Franken |
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Jahr 7: |
9000 Franken |
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Jahr 8: |
6000 Franken |
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Jahr 9: |
3000 Franken |
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Jahr 10: |
0 Franken |
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Eigentum fördern, nicht Schulden
machen Das heutige System der
Eigenmietwertbesteuerung mit Schuldzinsabzug ist europaweit ein Unikum. Mit dem
Steuerpaket wird die Eigenmietwertbesteuerung nun endlich abgeschafft. Das
bedeutet auch eine grosse administrative Entlastung. Über nichts wird so
viel gestritten wie über den Eigenmietwert. Wer Wohneigentum besitzt,
versteuert ab 2008 kein fiktives Einkommen mehr. Wenn es sich bis anhin
steuerlich lohnte, die Verschuldung beim Wohneigentum möglichst hoch zu
halten, werden in Zukunft nur noch Ersterwerber von selbst genutztem
Wohneigentum Hypothekarzinsen abziehen können. Damit wird das Eigentum
gefördert und nicht mehr das Schuldenmachen. Rentner, die ein Leben lang
hart gearbeitet haben, um ihr Haus oder ihre Wohnung abzuzahlen, werden dank
dem Steuerpaket in der Zukunft nicht mehr steuerlich bestraft. Heute sind die
Steuern auf dem fiktiven Einkommen (Eigenmietwert) für viele Senioren eine
grosse Belastung. Sie erhalten quasi für ihr umsichtiges und vielfach
entbehrungsreiches Sparen eine steuerliche Retourkutsche. Wer also seine
Schulden abbezahlt, wird vom Steueramt bestraft. Das Steuerpaket belohnt das
Schuldenmachen nicht mehr. Es fördert das Eigentum. Pauschalabzüge für Unterhaltskosten werden
künftig ebenfalls nicht mehr möglich sein. Es kann also nicht mehr
zwischen dem Abzug der effektiven Kosten und einer Pauschalen gewählt
werden. Nur tatsächlich anfallende Unterhaltskosten können weiterhin
abgezogen werden, sofern sie 4000 Franken jährlich überschreiten und
werterhaltend sind. So werden Liegenschaften in Stand gehalten und das Gewerbe
profitiert von entsprechenden Aufträgen. Jedem Steuerabzug steht so ein
Gewerbeauftrag gegenüber, der wiederum der Mehrwertsteuer unterliegt und
dem Bund Steuereinnahmen verschafft. Luxusinvestitionen sind auch in Zukunft
nicht als Aufwand von den Steuern abzusetzen.
Fazit: Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts
entfallen ein riesiger administrativer Aufwand und der Anreiz, Schulden zu
machen. Der Liegenschaftsunterhalt wird gefördert und damit werden
Arbeitsplätze im Gewerbe gesichert. |
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Beispiel
Eigenmietwert: Heute: Ein
Rentner-Ehepaar mit einem bescheidenen Einkommen von 40000 Franken konnte sein
Haus über die Jahrzehnte hinweg abbezahlen. Das Ehepaar muss den Mietwert
des Hauses als fiktives Einkommen ebenfalls versteuern. Da es das Haus
abbezahlt hat, kann es hievon keine Schuldzinsen abziehen. Anstelle von 40000
Franken muss das Ehepaar heute 15000 Franken mehr, nämlich 55000 Franken
Einkommen versteuern. Ihre Nachbarn mit einem Einkommen von 80000 Franken haben
vor zehn Jahren das gleiche Haus erworben. Sie haben für die Finanzierung
eine Hypothek aufgenommen und müssen dafür jährlich 15000
Franken Zinsen zahlen. Auch sie müssen zu ihrem Einkommen den
Eigenmietwert von 15000 Franken hinzuzählen, können aber gleichzeitig
die Schuldzinsen abziehen. Das heisst, dank den Schulden versteuern die
Nachbarn nur ihr eigentliches Einkommen.
Morgen: In Zukunft müssen
beide den Mietwert ihres Hauses nicht mehr als fiktives Einkommen zum
eigentlichen Einkommen hinzuzählen. Hingegen können sie auch keine
Schuldzinsen abziehen. Beide Hauseigentümer werden also gleich behandelt.
Mit anderen Worten: (Berechnend) Schulden machen lohnt sich nicht
mehr. |
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Verfassungsauftrag endlich einlösen In der Schweiz ist heute rund ein Drittel der
Bevölkerung Eigenheimbesitzer. Das ist international eine der tiefsten
Wohneigentumsquoten. In zahlreichen europäischen Vergleichsstaaten haben
mehr als doppelt so viele Einwohner ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung.
Dabei sagt die Bundesverfassung klar: «Der Bund fördert den
Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf
Privater dient
» (Art. 108). Der Kauf eines Hauses oder einer
Wohnung war aber bisher so teuer und so hindernisreich, dass sich nur sehr
wenige die eigenen vier Wände auch wirklich leisten konnten. Oder aber nur
unter grössten Entbehrungen. Eine Bevölkerung mit wenig Schulden und
einem hohen Anteil an selbst genutztem Wohneigentum birgt aber viele Vorteile
wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale. Gerade ein eigenes Heim
ist ein wichtiger Pfeiler im Bereich der Selbstvorsorge. Mit dem Steuerpaket
wird der 30-jährige Verfassungsauftrag, Wohneigentum zu fördern,
endlich eingelöst. Die Vorteile der Gesetzesrevision greifen ab 2008 (im
Frühjahr 2009 verschickte Steuererklärung), und zwar doppelt, denn
die Änderungen auf Bundesstufe werden auch auf kantonaler Ebene
gelten. Wie der Vergleich
europäischer Eigentumsquoten zeigt, befindet sich die Schweiz mit
deutlichem Abstand an unterster Stelle (34 Prozent). Während in
vergleichbaren Ländern wie Belgien oder Norwegen mehr als doppelt so viele
Wohneigentümer leben, sind es in Spanien sogar über vier Fünftel
der Bevölkerung.
Fazit: Ein
höherer Anteil an selbst genutztem Wohneigentum bringt viele Vorteile
wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale. Das Steuerpaket ist der
Schlüssel dazu. |
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Übersicht
Entlastungen
auf Bundes- und Kantonsebene Sagen
die Schweizerinnen und Schweizer Ja zum Steuerpaket, wird der Erwerb von
Wohneigentum ab dem Steuerjahr 2008 gefördert. Das heisst, in der 2009
eintreffenden Steuerrechnung ist der Systemwechsel erstmals
berücksichtigt. Die Kantone ihrerseits sind verpflichtet, den
Systemwechsel, die Neuregelung der Abzüge und das steuerprivilegierte
Bausparen ebenfalls ab Steuerjahr 2008 zu übernehmen. Die Kantone
führen zugleich eine neue Steuer für Zweitwohnungen ein. Insgesamt
wird also ab 2008 auch der Erwerb von Wohneigentum doppelt gefördert.
Profitieren werden insbesondere heutige Mieter mit mittleren und unteren
Einkommen, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben, sowie Rentner, die ihr
Heim über die Jahre hinweg abbezahlt haben.
Fazit: Das Steuerpaket entlastet den Mittelstand auch
beim Erwerb von Wohneigentum finanziell doppelt bei den Bundessteuern
und bei den Kantonssteuern. |
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Die Neuerungen
bei der Wohneigentumsbesteuerung |
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Bei erstmaligem Erwerb von Wohneigentum Schuldzinsabzug von max. 7500
Franken (Ehepaare 15000 Franken) während fünf Jahren. In den
folgenden fünf Jahren wird der Abzug jährlich um 20 Prozentpunkte
reduziert. |
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Erwerb von Wohneigentum wird
gefördert und ist auch für untere Einkommen möglich |
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Steuerprivilegiertes Bausparen bis max. 12000 Franken (Verheiratete
24000 Franken) während min. fünf und max. zehn Jahren |
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Unterhaltskosten sind
abzugsfähig, sofern sie für werterhaltende Investitionen eingesetzt
werden (Wahl zwischen Pauschalabzug und effektiven Kosten) |
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Effektive Unterhaltskosten, die 4000 Franken übersteigen, sind
abzugsfähig, sofern sie für wert erhaltende Investitionen eingesetzt
werden |
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Hinter jedem Steuerabzug steht
ein Gewerbeauftrag |
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Eigenmietwert muss als fiktives
Einkommen versteuert werden |
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Abschaffung der Eigenmietwert- besteuerung |
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Wegfall des administrativ
aufwendigen Eigenmietwerts |
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Schuldzinsen können vom
Einkommen abgezogen werden |
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Abschaffung der generellen Abzugsfähigkeit von Hypothekarzinsen
(nur noch Neuerwerberabzug) |
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Kein steuerlicher Anreiz mehr,
Schulden zu machen |
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Eigenmietwertbe- steuerung
von Zweitwohnungen |
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Zwingende Zweitwohnungssteuer bei ausserkantonalem Wohnsitz von max.
einem Prozent des Vermögenssteuerwerts vor Abzug von Schulden |
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Kein Steuerausfall in
Tourismuskantonen bei Zweitwohnungen |
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Freiwillige Einführung einer Zweitwohnungssteuer bei
innerkantonalem Wohnsitz in Kantonskompetenz |
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Das Steuerpaket lohnt sich für Wohneigentümer und solche,
die es werden wollen (Einführung Bausparmodell und Schuldzinsabzug
für Neuerwerber). |
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Die Steuerausfälle sind vernünftig und verkraftbar, die
Kantone haben genügend Zeit für die Umstellung. |
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Steuererleichterungen im Wohneigentumsbereich für Mittelstand
und Familien. |
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Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts fällt weg. Damit wird
das selbst genutzte Wohneigentum steuerlich der Nutzung von anderen privaten
Kapitalgütern gleichgestellt (wie in den meisten Ländern
Europas). |
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Zur Erhaltung der Bausubstanz wird ein unbegrenzter Abzug für
die 4000 Franken pro Jahr übersteigenden effektiven Unterhaltskosten
(exklusive wertvermehrende Aufwendungen) gewährt. |
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Dringend notwendige Abfederungsmassnahmen für Neueinsteiger sind
durch zeitlich und betraglich angemessenen (und begrenzten) Schuldzinsabzug
gewährleistet. |
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Die steuerlichen Anreize für die volkswirtschaftlich
erwünschte Entschuldung des selbst genutzten Wohneigentums werden
forciert. |
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