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Chance
verpasst Vor einigen Wochen hatte das
kantonale Steueramt in einem Schreiben an die Gemeinden auf das Problem der
Festsetzung der Eigenmietwerte von Liegenschaften im Bereich von Süd- und
Ostanflügen hingewiesen und für Liegenschaften, die unmittelbar davon
betroffen sind, die Möglichkeit einer «ausserordentlichen
Massnahme» zur Korrektur der Bewertung in Aussicht gestellt. Noch vor ein
paar Tagen war bestätigt worden, man prüfe die Frage, ob mit einer
generellen Reduktion des Eigenmietwerts auf Wertminderungen reagiert werden
soll, die sich durch die seit Ende Oktober geltenden Anflugrouten ergeben
könnten. Übertriebene Erwartungen wurden jeweils gedämpft, man
könne höchstens mit minimalen Korrekturen rechnen. Nun hat sich das Steueramt doch anders entschieden:
Liegenschaften in Gebieten, die von den Südanflügen auf den Flughafen
Zürich betroffen sind, werden für die Steuerperiode 2003 nicht
generell tiefer bewertet. Die kantonale Finanzdirektion hat bekannt gegeben,
für die Bestimmung der Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte von
Liegenschaften bleibe die publizierte Weisung des Regierungsrates massgeblich.
Immerhin sollen in begründeten Fällen Reduktionen möglich sein.
Ausschlaggebend für diesen Entscheid war offenbar der Umstand, dass keine
praktikablen Kriterien zur Verfügung stünden, um eine Belastung durch
den Fluglärm zu objektivieren. Schliesslich fehlten Anzeichen dafür,
dass die Immobilienpreise deutlich gesunken seien! Die neu geltende Weisung 2003 des Regierungsrates an die
Steuerbehörden sieht einige Korrekturmöglichkeiten vor. Bereits
dieser Umstand an sich gab Anlass zur Befürchtung, dass eine Unzahl von
Einsprachen eingehen könnte. Mit Sicherheit hätte hier nur schon eine
Geste etwa die generelle Reduktion der Eigenmiet- und
Vermögenssteuerwerte um 10 oder 20% als Zeichen für die Betroffenen,
dass sie ernst genommen werden zu einer Beruhigung der Situation
geführt. Stattdessen sind die Steuerpflichtigen nun zusätzlich
verunsichert und überfluten unseren Verband (dafür sind wir da!), die
Steuerberater und vor allem die Steuerämter mit Anfragen. Die Haltung der
Finanzdirektion löst wohl eine unnötige Rechtsmittelflut aus und
öffnet schliesslich der Willkür Tür und Tor. (Siehe auch
S.151 ff) |
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