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HEV 03/2004 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Chance verpasst

Vor einigen Wochen hatte das kantonale Steueramt in einem Schreiben an die Gemeinden auf das Problem der Festsetzung der Eigenmietwerte von Liegenschaften im Bereich von Süd- und Ostanflügen hingewiesen und für Liegenschaften, die unmittelbar davon betroffen sind, die Möglichkeit einer «ausserordentlichen Massnahme» zur Korrektur der Bewertung in Aussicht gestellt. Noch vor ein paar Tagen war bestätigt worden, man prüfe die Frage, ob mit einer generellen Reduktion des Eigenmietwerts auf Wertminderungen reagiert werden soll, die sich durch die seit Ende Oktober geltenden Anflugrouten ergeben könnten. Übertriebene Erwartungen wurden jeweils gedämpft, man könne höchstens mit minimalen Korrekturen rechnen.
Nun hat sich das Steueramt doch anders entschieden: Liegenschaften in Gebieten, die von den Südanflügen auf den Flughafen Zürich betroffen sind, werden für die Steuerperiode 2003 nicht generell tiefer bewertet. Die kantonale Finanzdirektion hat bekannt gegeben, für die Bestimmung der Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte von Liegenschaften bleibe die publizierte Weisung des Regierungsrates massgeblich. Immerhin sollen in begründeten Fällen Reduktionen möglich sein. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war offenbar der Umstand, dass keine praktikablen Kriterien zur Verfügung stünden, um eine Belastung durch den Fluglärm zu objektivieren. Schliesslich fehlten Anzeichen dafür, dass die Immobilienpreise deutlich gesunken seien!
Die neu geltende Weisung 2003 des Regierungsrates an die Steuerbehörden sieht einige Korrekturmöglichkeiten vor. Bereits dieser Umstand an sich gab Anlass zur Befürchtung, dass eine Unzahl von Einsprachen eingehen könnte. Mit Sicherheit hätte hier nur schon eine Geste – etwa die generelle Reduktion der Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte um 10 oder 20% als Zeichen für die Betroffenen, dass sie ernst genommen werden – zu einer Beruhigung der Situation geführt. Stattdessen sind die Steuerpflichtigen nun zusätzlich verunsichert und überfluten unseren Verband (dafür sind wir da!), die Steuerberater und vor allem die Steuerämter mit Anfragen. Die Haltung der Finanzdirektion löst wohl eine unnötige Rechtsmittelflut aus und öffnet schliesslich der Willkür Tür und Tor. (Siehe auch S.151 ff)
     
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